Ab 1851 ?, gab es zwischen beiden Orten die Nahbereichstaxe (bis 5 Meilen).
Lieber Hermann,
bei Deinem Brief handelt es sich um einen in GGr. austaxierten Doppelbrief. Die einfache Taxe betrug 3/4 GGr. für Taxis und 1/4 GGr. für Sachsen.
Nach der Umstellung auf Sgr. resp. Ngr. betrug die Taxe 1 Sgr. für Taxis und 1/4 Ngr. für Sachsen.
Per 1.1.1843 galt ein neuer Vertrag zwischen Taxis und Sachsen mit darin enthaltenen Taxtabellen für alle Ortspaare. Diese sind leider in den sächsischen Postakten, soweit ich sie einsehen konnte, nicht mehr enthalten. möglicherweise findet sich schon darin die in jedem Falle bereits aus der Zeit vor dem taxisschen Beitritt zum Postverein stammende Nahbereichstaxe.
Liebe Grüße
Jürgen