Beiträge von Altsax

    Ab 1851 ?, gab es zwischen beiden Orten die Nahbereichstaxe (bis 5 Meilen).

    Lieber Hermann,


    bei Deinem Brief handelt es sich um einen in GGr. austaxierten Doppelbrief. Die einfache Taxe betrug 3/4 GGr. für Taxis und 1/4 GGr. für Sachsen.

    Nach der Umstellung auf Sgr. resp. Ngr. betrug die Taxe 1 Sgr. für Taxis und 1/4 Ngr. für Sachsen.

    Per 1.1.1843 galt ein neuer Vertrag zwischen Taxis und Sachsen mit darin enthaltenen Taxtabellen für alle Ortspaare. Diese sind leider in den sächsischen Postakten, soweit ich sie einsehen konnte, nicht mehr enthalten. möglicherweise findet sich schon darin die in jedem Falle bereits aus der Zeit vor dem taxisschen Beitritt zum Postverein stammende Nahbereichstaxe.


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Im Befund findet man aber nicht viel zu dem Stempel, der allein den Wert ausmacht, denn eine simple Nr. 10 Bayerns gebraucht kann jedes Kind gegen eine Bratwurst locker eintauschen. Aber was für ein Stempel ist das?

    Lieber Ralph,


    die Formulierung "fremder Rhombenstempel" läßt darauf schließen, daß der Prüfer den Stempel nicht einem konkreten Gerät zuordnen konnte. Das hätte er im Befund auch ausdrücken bzw. die Prüfung ablehnen müssen. Ohne ein definiertes Vergleichsstück ist nun einmal eine positive Stempelprüfung nicht möglich!


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Der folgende Sachsendreier wird aktuell bei ebay als "geprüft Ressel" angeboten. Die Signatur läßt sich nicht unbedingt als "Ressel" deuten.

    Die Marke war offenbar bei Herrn Vaatz, der den Stempel als "unprüfbar" eingestuft haben soll.

    Kennt jemand die Signatur und gibt es Hinweise darauf, daß der Stempel fragwürdig ist?

    Die Prüfgebühren scheinen sehr saftig. Für ein Erivanstück mit Zuschlag 20.000 + Gebühren werden dann 2.500 Euro erhoben?

    Das ist ggf. auch nicht mehr als die 4% vom Michelwert, die der BPP ansetzt, sofern es einen solchen für das Stück gibt.


    Viel kritischer sehe ich die kurze Verjährungsfrist von einem Jahr, die unklare Formulierung möglicher Haftung gegenüber Dritten und die angesichts des angepeilten Wertes der Prüfstücke sehr überschaubare Versicherungssumme.


    Dazu kommt das Problem, für Fehlprüfungen einen anerkannten Gutachter zu finden.

    Ich bin sprachlos. Zwei der vier Herren sind BPP-Prüfer für meine Sammelgebiete. Bei einem hat die letzte Prüfung 8 Monate(!) gedauert und beim anderen 6 Monate. Und in beiden Fällen nicht zum ersten Mal. Beide sagten mir zudem, dass sie mit der Prüfungsnachfrage in ihrem Kerngebieten kaum mithalten können. Und jetzt nehmen sie noch Zaire, Neuseeland, etc. hinzu? Ich fasse es nicht.

    Die Lösung dieses Problems kann man in div. Mitteilungen des BPP nachlesen:


    Für eine bestimmten Zeitraum wird nur noch "auf Anfrage" geprüft. Das bietet die Möglichkeit, sich auf die "besonders hochwertigen" Prüfstücke zu konzentrieren.


    Das machen gefragte Berater und Rechtsanwälte auch nicht anders: Da sich die Arbeitsstundenanzahl nicht erhöhen läßt, müssen zur Einkommensmehrung die Stundensätze erhöht werden.


    Insgesamt finde ich die Idee gut, gerade bei den seit einigen Jahren verwaisten Prüfgebieten, nun mit Expertise und Technik dem Sammler ein seriöses Prüfungsurteil zu geben. Es wird sich zeigen, wie diese Idee in der Praxis funktioniert.

    Lieber Peter,


    es gibt mit Sicherheit Prüffeststellungen, die gebietsübergreifend vorgenommen werden können, und das weitestgehend ohne Vergleichsmaterial.


    Dazu zählen beispielsweise Restaurationen, Stempelübermalungen, Übereinstimmung von Stempelfarbstoffen auf Marken und Briefpapier etc. Problematisch wird es bei der Originalitätsprüfung und Datierung von Stempeln ohne Vergleichsmaterial und vor allem dann, wenn postgeschichtliche Kenntnisse erforderlich sind.


    Man frage nur einmal bei den Spezialisten der Arbeitsgemeinschaften nach, wie es um diese Kenntnisse bestellt ist bei den Prüfern, die ihr traditionelles Prüfgebiet um ein verwaistes klassisches erweitern durften lediglich durch Ankauf einer Vergleichssammlung.


    Selbstverständlich führen ein entsprechendes Equipment und dazugehörige Anwendungskenntnisse zu erweiterten Erkenntnissmöglichkeiten. Ohne langjährige Gebietserfahrung und umfangreiches Vergleichsmaterial nützt aber in vielen Fällen die beste Ausrüstung nichts.


    Ganz schlecht beraten waren die vier Herren m.E. bei der Gestaltung der Homepage. Es ist sicherlich von Vorteil, wenn man deren Gestaltung Profis überläßt. Inhaltlich sollte man sich aber an den Gepflogenheiten seriöser Gutachter und nicht an denen von Marketingabteilungen der Waschmittelproduzenten orientieren.


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Lieber Christian,


    stimmt, kommt aber erst unter dem Punkt "Prüfbedingungen" vor, die hatte ich nicht gelesen.

    Der Vortext enthält diese Einschränkung aber nicht, sondern hebt darauf ab, daß die erfahrenen vier Herren (offenbar auch ohne Vergleichsmaterial) in jedem Falle zu besseren Prüfergebnissen kommen als die "Hobbyprüfer".


    Ob die prüfung "hochwertiger Stücke" im BPP besetzter Gebiete wirklich abgelehnt wird, wird sich zeigen müssen. Zumindest einer der Herren hat auch bisher schon "Nachprüfungen" übernommen.


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Hallo zusammen,


    nun ist die Katze aus dem Sack:

    https://philatelic-experts.com/de/philatelic-experts/


    Hieß es nach der letzten Tagung des BPP noch, es werde für im BPP unbesetzte Gebiete ein Gremium installiert, das dafür Prüfungen übernehme, so ist von dieser Einschänkung jetzt nicht mehr die Rede.


    Ganz offen wird die Prüfung aller vorzugsweise aus dem klassischen Bereich stammenden Stücke angeboten, sofern sie "besonders hochwertig" sind. Ziemlich unverblümt wird darauf hingewiesen, daß die Qualifikation mancher Prüferkollegen zu wünschen übrig läßt, man also besser gleich das "Expertenkommitte" beauftragt.


    Die vier Herren können demnach auf eine umfangreiche Vergleichssammlung, die die "einfach qualifizierten" Kollegen selbstverständlich vorhalten müssen, verzichten.


    Wie es dem BPP vor diesem Hintergrund gelingen soll, noch qualifizierten Prüfernachwuchs zu rekrutieren, ist mir schleierhaft. Über Jahrzehnte war man stolz darauf, keine "Generalisten" aufzunehmen, sondern Spezialisten für bestimmte Gebiete. Das alles soll jetzt nicht mehr gelten?


    Wohl dem Sammler, der auf Prüfer nicht angewiesen ist.


    Beste Grüße

    Altsax

    Lieber Volker,


    Gratulation zu dem Beleg!


    Bei Bergedorf hat man vorzugsweise die Markenbelege im Blick und vergißt leicht, daß das eigentlich interessante an diesem Gebiet die Vormarkenzeit mit ihren wechselnden Postverwaltungen ist.


    Das im Zusammenhang mit Belegen zu präsentieren ist vermutlich eine Lebensaufgabe.


    Liebe Grüße

    Jürgen

    4x für Württemberg,

    Weiterfranko für Taxis/Preussen 30x.

    Weiterfranko für Belgien 13x.

    Chargégebühr bar bezahlt und nicht notiert.

    Lieber Ralph,


    dazu zwei Fragen:


    a) was bedeutet die frontseitige "32" als Franco?

    b) Württember hatte zum Versandzeitpunkt taxissche Post. Wurde trotzdem eine getrennte Transitgebühr vermerkt?


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Galt die doppelte Taxe bei Portobriefen zwischen Sachsen und Thurn und Taxis immer, oder ab einen gewissen Datum ?

    Lieber Hermann,


    diese Taxe war bereits im Vertrag zwischen Sachsen und Taxis vom April 1851 festgelegt, der die Folgen des Beitritts von Taxis zum DÖPV auf die beiderseitigen Postverhältnisse regelte.


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Lieber Hermann,


    zwischen Adorf und Greiz galt die ermäßigte Grenzbereichstaxe von 1/2 Ngr. resp. Sgr. für den einfach schweren Brief bis Ende 1867. Für Portobriefe galt die doppelte Taxe, der reguläre Zuschlag von 1 Ngr./Sgr. wurde also halbiert.

    Bei Deinem Beleg dürfte es sich um einen doppelt schweren Brief handeln, bei dem die Gewichtsangabe fehlt. Ins Taxisgebiet gerichtete Briefe waren in Sachsen unabhängig von der Währung des Bestimmungslandes in Guldenwährung zu taxieren, daher die 6 Kr., die in Greiz in 2 Groschen gemäß der vereinsländischen Umrechnung vermerkt worden sind.


    Portobriefe aus dem Grenzbereich werden gerne übersehen. Sie sind nicht häufig.


    Ein einfach schwerer dieser Art ist der folgende:


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Lieber Jürgen,


    alles klar, also legte der Kunde einen Groschen und 5 Pfennige hin, die halbscheidig zu teilen waren zwischen TT und Sachsen, also je 8,5 Pfennige im Abrechungsverfahren.

    Was hätte ein umgekehrt laufender Brief einen sächsichen Frankierer gekostet?

    Lieber Ralph,


    in Gera hatte der Aufgeber 1 5/10 Sgr, entsprechend 16 Pfg. zu entrichten. Die sächsische Post hatte davon 3/4 Ngr., also rechnerisch 7,5 NPfg. zu beanspruchen.


    In Leipzig hätte der Aufgeber für einen Francobrief ebenfalls 1 5/10 Ngr. zu zahlen gehabt, von denen die taxissche Post 8 Pfg. zu beanspruchen hatte.


    Bei einem Portobrief aus gera hätte man mangels Münzen vom Empfänger keine 7.5 NPfg. erhalten können. Dann wäre auf 8 NPfg. "abgerundet" worden.


    Liebe Grüße

    Jürgen

    Hallo zusammen,


    das Datum des Beitritts des Fürstentums Reuß j.L. wird in den div. Quellen unterschiedlich angegeben. Die sächsische Postverordnung Nr. 800 v. 28.4.1851 nennt den 1. Mai 1851, manche (Sekundär-) Quellen den 1. April 1851. Der folgende Brief vom 29. März 1851 ist bereits mit der Postvereinstaxe von 1 Ngr. frei austaxiert:



    Mein Bitte an das taxissche Archiv, mir das Vertragsdatum zu nennen, beschied der Archivar mit der Aufforderung, mich selbst nach Regensburg zu bemühen und dort nachzusehen.


    Der mit 1 5/10 Sgr. franco taxierte Breif aus Gera wurde noch nach dem alten sächsich-taxisschen Vertrag behandelt, der erst durch den Postvereinsvertrag abgelöst worden ist. Die Taxen wurden zwischen den beiden Postverwaltungen halbscheidig geteilt, jede erhielt mithin 3/4 Sgr. resp. Ngr. Wenn kein Irrtum des Postlers vorliegt, spricht das für die Richtigkeit des Eintrittdatums 1. Mai 1851.


    Beste Grüße

    Altsax