...ok, dann ist das auch erledigt, dann gab es für Bayern offenbar nichts zu behalten, was wiederum für eine Gebührfreiheit des Absenders spicht.
Wenn ich es nun richtig verstanden habe, dann waren es lt. Postvertrag Österreich-Griechenland vom 01.11.1851 zunächst 9 Kr rhein. für Bayern, 9 Kr C.M. = 11 Kr rhein. für den Seetransport Triest-Griechenland und 6 Kr C.M. = 8 Kr rhein. für Griechenland.
Das wären dann also die schon w.o. erwähten 28 Kr rhein., wobei bei einer (gedachten) Gebührenfreiheit des Absenders 19 Kr rhein. verbleiben, das wären 15,54 Kr C.M.
Später waren es mit dem - wegen der Einführung des Neukreuzers - zum 01.11.1858 modifizierten Postvertrag insgesamt nur noch 27 Kr rhein.
Aber dann passt - wie schon von Dir erwähnt - das Weiterfranco von 15 ? nicht. Dazu stellen sich zwei weitere Fragen: Kann der Schweinfurter Postexpeditor nicht einen (Gewohnheits-)Fehler gemacht haben, in dem abzüglich einer Gebührenbefreiung des Absenders versehentlich "noch" in 15 Kr C.M. Weiterfranco rechnete ?
Und was gibt uns überhaupt die Gewissenheit, dass der Brief lt. Deinem post 5 erst ab 12.11.1859 bis 1861 geschrieben worden sein kann ?
+ Gruß !
vom Pälzer