Beiträge von Pälzer

    Hallo Sammlerfreunde,


    und...uups ;( ...was haben wir denn hier ? Fahrpost ? Ich kann mit den Angaben 2/7 (?) oben links jedenfalls nichts richtig anfangen. Ein Ankunftsabschlag hat der Beleg auch nicht. Und wenn ich schon so dreisd fragend daherkomme, kann jemand evtl. etwas zum Absender anhand des Siegels sagen ?


    + Gruß !


    vom Pälzer

    Jo Jürgen,


    das Rötel könnte natürlich auch eine Vortaxe sein und diese Blaustiftvermerke sind sicherlich die Instructionsvermerke der Abgabepost an den Boten. Zu den Nachnahmezettelchen kann ich momentan nichts sagen, aber die frühest bekannten Einschreibezettel stammen vom Frühjahr 1875.


    Schönen Abend


    Tim

    Hallo Jürgen,


    ich kann mir das ad hoc nur so erklären: Nachnahmeauftrag in LU auf dem Hauptpostamt angenommen, dort ist aber sehr viel los, es wird eine kundengerechte Schnellbehandlung durchgeführt:


    Der Postbeamte verklebt erst mal nur die für die Nachnahme bis zum Wert von 10 Mark anzusetzende Gebühr von 30 Pfennigen, entwertet schnell mit Federzug, um dann später - gemäß Aufgabeabschlag - um "8 Nm" = in aller Ruhe seine Einträge im Posteinlieferungsbuch mit allen Stempeln zu machen.


    Was das für eine Aktion war, habe ich anbei mal exemplarisch abgebildet aus dem Posteinlieferungsbuch (1916-1951) des Kaiserslauterner Postamtsdirketors Johannes Münster. Das Rötel könnte vielleicht eine Vortaxierung des Absenders gewesen sein, das Tintenrot ist m.E. keine "5" sondern eine Erledigungsvermerk am Ankunftsort in Ungstäää.


    Geschmetterten Gruß !


    Tim

    Hallo Jürgen,


    ...Kastenstempel von Trier ist ja hier platziert wie ein Aufgabestempel, was für mich darauf hindeutet, dass der Brief in Trier oder seiner unmittelbaren Nähe abgeschickt wurde. Liege ich damit richtig?


    ...na klar, das auf jeden Fall und den SB-Stempel wird man mit Sicherheit knacken können, da muss es Spezies für geben !


    + Gruß !


    vom Landsmann

    Hallo in die Runde,


    interessant scheint mir auch der S.B. = Soldatenbriefstempel zu sein, der die Gebührenfreiheit absegnete. Aber bei den preussischen aus 1859 muss man sich erst mal auskennen: 3.B.22.L.R. könnte für 3.Batallion 22.Landwehr-Regiment stehen.


    Es scheint auch so zu sein, dass der Absender aus der Gegend um Trier stammt, da nicht unweit nach Trabach an der Mosel adressiert wurde, was auf die Angehörigkeit zu einer Stammeinheit der Garnison Trier hindeutet.


    Problem: Für die Garnison Trier finde ich einfach kein passendes rheinisches Regiment der preuss. Armee bzw. der von Michael benannten Armeekorps. Vielleicht kann den S.B.`ler ja noch jemand anders (richtig) deuten.


    + Gruß !


    vom Pälzer

    Hallo zusammen,


    aber der Absender wollte nicht, das die Mitteilung an seine Kunden offen gelesen werden konnte.


    so richtig viel ist ja aber eigentlich nicht verborgen geblieben :D ...oder rührt der Durchschlag der DS evtl. von einer Alterung her ?


    Macht auf jeden Fall einen optisch sehr attraktiven Eindruck, ich mag so Belege !


    + Gruß


    vom Pälzer :thumbup:

    aber das "Franko" könnte doch auch derjenige der die Marke nachträglich draufgepappt hat, angebracht haben. ;)


    Hallo Leitwege,


    das hatten wir ja schon einmal in Betracht gezogen. Allerdings müsste es bei dieser Variante dann so gewesen sein, dass der Brief original mit 28 Kr rhein. freigemacht worden ist, so dass entsprechend noch Spuren von anderen/weiteren Marken zu finden sein müssten...sieht aber eher nicht danach aus. Und irgendwoher muss man ja das - von wem auch immer - notierte Weiterfranco erklären können.


    Jedenfalls muss man in diesem Zusammenhang @bk zustimmen:


    Zitat

    Ein Weiterfranko kann nur möglich sein, wenn (Anm.: vorher) etwas bezahlt wurde.


    + Gruß!


    vom Pälzer

    Guten Morgen bk,


    Leitwege hat mit dem "Schlenker" auf auf die Portobriefe (um einen solchen es hier zwar nicht geht) lediglich ein Grundprinzip ansprechen wollen. Wer hat in diesem Weiterfrancofall in wessen Währung zu taxieren gehabt ? Und das wurde bei Weiterfrancobriefen ja nun oft genug sehr unterschiedlich / fehlerhaft gehandhabt, da es dazu keinerlei Anleitung in den Postverträgen gegeben hat.


    Jedenfalls lese ich hier oft genug, dass im DÖPV in der Währung der Abgabepost zu taxieren war und jedenfalls war Sinn und Zweck des Weiterfrancos eine Verrechnung untereinander. Und die erste "Verrechnung" fand im vorliegenden Fall zwischen Bayern und Österreich statt. Beide waren zwar im DÖPV, aber Bayern wurde angesichts der Währungsunterschiede im vorliegenden Fall unmißverständlich entlastet.


    Und das "unmißverständlich" war sicherlich gerechtfertigt, wenn die innerbayerische Beförderung für den Absender gebührenfrei gewesen ist...wofür ja vorliegend einige Indizien sprechen. Denn man hätte ohne das Weiterfanco den mit 18 Kr frankierten Brief in Österreich als unterfrankiert annehmen könne. Deswegen bleibe ich weiterhin dabei, dass man hier 15 Kr CM Weiterfranco taxierte.


    Zu einer Gebührenbefreiung des Schweinfurter Absenders konnte ich ad hoc nichts weiteres finden, aber für den Besitzer des Belegs wäre es evtl. ganz fruchtbar hohe bayer. Regierungsangehörige (im besonderen der diplomatischen Kreise) mit Schweinfurter Herkunft zu recherchieren. Natürlich kann es auch sein, dass ein solcher nur zu Gast in Schweinfurt weilte, dann müsste man die Tagespresse von dort haben...auch sehr schwierig.


    + Gruß !


    vom Pälzer

    Jo bk,


    ...wieso denn das jetzt wieder ? ;(


    Wenn Du die - ja nun wirklich sehr nahe liegende - Gebührenbefreiung des Absenders in Betracht ziehst, dann passt es doch:


    Postvertrag Österreich-Griechenland 01.03.1851 - 01.11.1858, Weiterfranco 18 Kr rhein. = 15 Kr CM, dazumals Leitung (längst) über Triest, geschl. Mühlrad Nr. 479 Schweinfurt (II. Verteilung) ab 01.12.1856 bis 05.11.1861, Gültigkeit der 18 Kr gelb ab 19.07.1854 bis 31.08.1864.


    Dann wäre der Zeitkorridor 01.12.1856 - 01.11.1858, so dass bei dem Aufgabehalbkreiser Schweinfurt von einem 12.11. nur noch das Jahr 1857 in Betracht kommt.


    + Gruß !


    vom Pälzer

    der PV mit der Leitung über Triest war vorher nicht geschlossen worden


    ...sicher ?


    Dr. Helbig schreibt auf S.257f seiner Bayerischen Postgeschichte 1806-1870, dass schon lt. Verordnung vom 03.07.1845 der Obersten Hofpostverwaltung in Wien, eine Ausdehnung der Dampfschifffahrten des österreichischen Lloyd von Triest aus erreicht worden sei und alle bayerische Sendungen nach den Jonischen Inseln, Griechenland, Ägypten, Zypern, Beirut entsprechend dem österreichischen Lloyd zu überlassen waren.


    Auch für den Postvertrag Österreich-Griechenland vom 01.03.1851 wird von ihm Triest als Ausschiffungshafen benannt.


    + Gruß !


    vom Pälzer

    ...ok, dann ist das auch erledigt, dann gab es für Bayern offenbar nichts zu behalten, was wiederum für eine Gebührfreiheit des Absenders spicht.


    Wenn ich es nun richtig verstanden habe, dann waren es lt. Postvertrag Österreich-Griechenland vom 01.11.1851 zunächst 9 Kr rhein. für Bayern, 9 Kr C.M. = 11 Kr rhein. für den Seetransport Triest-Griechenland und 6 Kr C.M. = 8 Kr rhein. für Griechenland.


    Das wären dann also die schon w.o. erwähten 28 Kr rhein., wobei bei einer (gedachten) Gebührenfreiheit des Absenders 19 Kr rhein. verbleiben, das wären 15,54 Kr C.M.


    Später waren es mit dem - wegen der Einführung des Neukreuzers - zum 01.11.1858 modifizierten Postvertrag insgesamt nur noch 27 Kr rhein.


    Aber dann passt - wie schon von Dir erwähnt - das Weiterfranco von 15 ? nicht. Dazu stellen sich zwei weitere Fragen: Kann der Schweinfurter Postexpeditor nicht einen (Gewohnheits-)Fehler gemacht haben, in dem abzüglich einer Gebührenbefreiung des Absenders versehentlich "noch" in 15 Kr C.M. Weiterfranco rechnete ?


    Und was gibt uns überhaupt die Gewissenheit, dass der Brief lt. Deinem post 5 erst ab 12.11.1859 bis 1861 geschrieben worden sein kann ?


    + Gruß !


    vom Pälzer

    ...ok, damit ist die - von mir vielleicht ad hoc nicht ganz so verständlich gestellte - Frage ja schon beantwortet. Aber: Die nächste drängt sich schon wieder auf. Und zwar für den Fall, dass es keine Persönlichkeit mit Gebührenbefreiung war. Kann es dann nicht (einfach) sein, dass es ein Brief der 2. Gewichtsstufe = 18 Kr Franco bis Ausschiffungshafen Triest war ?


    + Gruß !


    vom Pälzer

    Pälzers Aufzählung ist nicht ganz richtig


    ...Entschuldigung bk, aber nicht ich, sondern Du hast die These der Portofreiheit hier aufgestellt. Und das war von mir auch keine "Aufzählung", sondern eine Frage, wie es sein kann, dass man in Österreich als bayerischer Absender gebührenbefreit gewesen sein soll, denn diese Frage drängt sich aufgrund Deiner These nun einmal auf.


    + Gruß !


    vom Pälzer

    ...gebührenbefreit durch Bayern und auch noch im DÖPV gebührenbefreit durch Österreich nach Triest, dann erst "Einsatz" einer bayerischen 18x Marke für den Lloyd + Griechenland und dann dazu noch ein Weiterfranco von 15x ? ;(


    Sorry, aber da komm ich nicht mit.


    +Gruß !


    vom Pälzer

    Hallo bk,


    wenn mal mal die ganzen google-Treffer für Wendland = Castor-Transporte weglässt :D , dann dürfte das er hier gewesen sein:


    http://en.wikipedia.org/wiki/August_von_Wendland
    http://www.antiquariat.de/tigr…EDFD3DB269AFA?id=19132856


    ...ob der nachstehende link (Leseprobe) einen Zusammenhang mit Griechenland herstellt, weiß ich allerdings nicht, da die Leseprobe ausgerechnet die zitierte Quelle ausläßt:


    http://books.google.de/books?i…land.%2B%20Bayern&f=false


    + Gruß !


    vom Pälzer

    ...läßt sich schlecht sagen, mit dem Material, was bisher unter dem Hammer kam wird man jedenfalls leidlich eine Hochzeit finanzieren können...wenn man mal von dem ausgeht, was bei so einer Festivität als üblich ist.


    + Gruß !


    vom Pälzer