Hallo zusammen,
ich grabe gerade in alten Postverträgen. Im Postvertrag zwischen Dänemark und Mecklenburg-Schwerin, der im Cours-Circulaire 8/1851 vom 16. April 1851 veröffentlicht wurde, wird man sehr deutlich:
E. Om portofrie Forsendelser
Hans Majestæt Kongen af Danmark og Hans Kongelige Højhed Storhertugen af Mecklenborg-Schwerins Correspondence befordres portofrit.
Fremdeles bliver enhver Forsendelse, der med det ene Lands Poster befordres frit som offentlig Sag, ligeledes befordret frit med det andet Lands.
E. Über portofreie Sendungen
Die Korrespondenz zwischen seiner Majestät dem König von Dänemark und seiner königlichen (sic!) Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg Schwerin wird portofrei befördert.
Des Weiteren wird jede Sendung, die von der Post des einen Landes portofrei als öffentliche Sache (=Dienstsache) befödert wird, ebenfalls portofrei mit der (Post) des anderen Landes befördert.
Zu den Listen über Portofreiheiten. Ich weiss vom derzeitigen Vorsitzenden der Dänischen Posthistorischen Gesellschaft (DPHS) das solche Listen existieren, da mich Dienstsachen und Portofreiheiten aber nur am Rande interessieren, habe ich nie versucht Kopien von ihm zu erhalten.
Viele Grüße
DKKW