Weltweit ein besonderer Postdienst:
Rückschein – Avis de Réception – Return Receipt
Schriftenreihe des Münchener Briefmarken Club e.V., Heft 5
(München 2013)
346 Seiten, Broschur
€ 40 + € 5 Versand
Wer in der deutschsprachigen Wikipedia das Stichwort „Avis de réception“ oder „Rückschein“ eingibt, der wird einfach auf das Stichwort „Einschreiben (Post)“ weiterverwiesen, wo den Interessenten einige dürre Zeilen erwarten. Wenn man sich darüber hinaus das philatelistische Schrifttum der letzten Jahrzehnte ansieht, findet man zwar ausführliche Abhandlungen über alles Mögliche, aber nichts oder fast nichts über Rückscheine. Als eigenständiges Thema spielt dieser besondere Postdienst in der Literatur im Grunde keine Rolle. Bisher, muss man nun sagen, denn um diese offenkundige Lücke zu schließen, hat der Münchener Briefmarken Club 1905 e.V. ein großformatiges, umfangreiches Buch mit fast 350 Seiten herausgebracht.
In 19 Beiträgen wird dieses Dienstleistungsangebot weltumspannend, wenn auch nicht für alle Länder, abgehandelt, und das in einem zeitlichen Rahmen vom 18. Jahrhundert bis etwa 1930. Allen Abhandlungen wird eine englischsprachige Zusammenfassung an die Seite gestellt. Die Bebilderung ist opulent, die Druckqualität hervorragend.
Federführend und als Verfasser oder Koautor der meisten Beiträge tritt Christian Hörter auf, der das Thema schon in dem vorangegangenen Band 4 der Schriftenreihe des MBC, „Postbeziehungen Bayern – Österreich“ angerissen hatte. Von ihm stammen die Einführung (die sollte man auch auf Englisch lesen, denn die abgebildeten und beschriebenen Briefe sind zum Teil andere als in der deutschen Version) sowie die Beiträge über Bayern, das Deutsche Reich, die Deutsche Seepost, Österreich, Montenegro, Italien, Frankreich, Lateinamerika und Kurzbeiträge über zwölf weitere Länder und Regionen, außerdem verantwortet er mit Burkhard Krumm das Thema USA. Thomas Höpfner (Hamburg), Aleksander Predojevic (Besonderheiten), Werner Wirges (Insinuation), Klaus Wehlt (Dänemark), Robert Fürbeth (Schweiz), Fritz Heimbüchler und Gertlieb Gmach (Rumänien) und Florian Eichhorn (China und Japan) vervollständigen mit weiteren, zum Teil umfangreichen Beiträgen den Kreis der Autoren.
Beim Durchblättern des Buchs wird einem nach und nach klar, warum das Thema bisher kaum eine eigenständige Behandlung gefunden hat: Die verschwenderische Abbildungsfülle täuscht ein wenig darüber hinweg, dass Belege aus nahezu jedem Land nicht gerade häufig sind, aus manchen sogar fast nicht zu finden, obwohl es sie gegeben haben muss. Von den in Hamburg – zwar in einem Stadtstaat, aber einem mit weltweiten Handelsbeziehungen – tätigen Postanstalten ist aus der Zeit von 1822 bis 1867 gerade einmal ein Rückschein nachgewiesen, und der begleitete ausgerechnet einen Brief ins mecklenburgische Schwerin, auch nicht gerade eine häufige Destination. Mutterland des postalischen Rückscheins, soviel zeichnet sich ab, ist Österreich, dicht gefolgt von Preußen, wenn auch mit anderer Verfahrensweise, die wiederum mehr mit den Gepflogenheiten in den USA gemeinsam hatte. Überhaupt hat fast jedes vorgestellte Land seine Besonderheiten, sei es tariflicher, sei es technischer Art, und selbst die mit dem Weltpostverein einhergehenden Harmonisierungsansätze waren nicht immer von Dauer. Dabei konnten im Inland jederzeit vom internationalen Verkehr abweichende Handhabungen vorkommen. Als offenbar ungeeignet erwies sich jedenfalls der 1892 in Wien gefasste Vereinsbeschluss, den Rückschein und seine Ausstellung vollständig in die Hand der Abgabepost zu legen, weswegen man bereits 1899 zum alten Verfahren zurückkehrte, wonach der Rückschein bereits im Ursprungsland der Briefsendung beigegeben werden musste.
Den Herausgebern des Buchs war natürlich klar, dass Vollständigkeit bei diesem Thema kein Ziel sein konnte. Es mag manchen Leser stören, dass Großbritannien auf genau einer Seite vorkommt (vgl. diesen Beitrag hier), Spanien gar nicht, aber das hat wohl auch mit Überlegungen zur reichen kolonialen Vergangenheit dieser und anderer Länder zu tun, die nicht übersichtlich abzuhandeln gewesen wären und wenn doch, nur in einem telefonbuchähnlichen Wälzer, der alles, nur nicht lesbar gewesen wäre.
Es handelt sich, so sagen schon Vorwort und Einführung klar, um einen Versuch. Der ist in einigen Beiträgen (Dänemark, Schweiz und China/Japan zum Beispiel) schon ziemlich überzeugend gelungen, die anderen lassen durchblicken, dass noch einige Arbeit nötig ist, Quellen erschlossen und ausgewertet werden müssen. Nur so kann man mit der hier gelegten Basis auch weiterarbeiten.
Dazu wären Quellennachweise ab und an schon sehr nützlich. Manche Autoren setzen sie in diesem Band selbstverständlich ein, andere nicht. Es muss ja kein wissenschaftlicher Fußnotenapparat sein, aber die Zeiten summarischer Literaturangaben sind vorbei. (Der Beitrag über Dänemark etwa zeigt, wie es geht.) Wenn man die Quellen nachweist, fallen einem Autor außerdem falsche Bezüge und Verkürzungen eher auf. Etwas befremdlich mutet beispielsweise im Beitrag von Christian Hörter über Bayern die Bemerkung an, dass „Rückscheine auch für Fahrpoststücke erst ab 1847 zugelassen“ waren (S. 45). Das lässt außer Acht, dass die Allgemeine Verordnung zur „Insinuation von streitigen Gerichtsgeschäften und Post-Lieferscheinen“ von 1811 auch Pakete und Frachtstücke ganz selbstverständlich einbezog und die Grundlagen nicht erst mit den „allgemeinen Bestimmungen über die Benützung der Fahrposten“ geschaffen wurden. Dass Letztere mit dem Stichjahr 1847 gemeint sind, muss der Leser selbst herausfinden.
Die Erhöhung des Betrags für Einschreibung bzw. Post-Lieferschein von je 6 auf je 7 Kreuzer (S. 50) fand in Bayern nicht im Rahmen der Harmonisierung der Tarife im Reichsgebiet zum 1.1.1872, sondern bereits vier Jahre früher statt. Daher war die im Beitrag zitierte Frankierung einer Retour-Recepisse von 1868 mit 7 Kreuzern nicht etwa „voreilig“, wie der Text nahelegt, sondern völlig korrekt.
Die moderne Technik erleichtert uns all jene Arbeiten, die wir ohne sie nicht hätten. Im Beitrag von Werner Wirges über die Insinuation wird zum Beispiel auf S. 117 die bereits zitierte bayerische Verordnung von 1811 genannt (es heißt übrigens nicht Recevisse), dann findet im Text aber unerklärlicherweise ein übergangsloser Sprung zur Verordnung von 1871 über die Einführung des Post-Behändigungs-Scheins statt. Sehr wahrscheinlich ist hier bei der technischen Manuskriptbearbeitung Text ins Daten-Nirwana exportiert worden, so, wie es jetzt dasteht, stimmt es jedenfalls nicht und wäre ein Rückschritt hinter den Beitrag von Jürgen Vogel „Post-Liefer-Schein – Schreiben mit Behändigungsschein – Schreiben mit Postzustellurkunden“ im Rundbrief 24 der ArGe Bayern (klassisch) von 1995.
Zu wünschen wäre solchen Werken, die ja in der Regel etwas Dauerhaftes darstellen und (leider) selten wieder aufgelegt werden, ein echtes Korrektorat. Tippfehler, stehen gebliebene Trennstriche und falsche Satzanschlüsse kann man zur Not ignorieren. Wenn in einer Abbildung gut lesbar aber eines steht und in der Bildunterschrift etwas anderes, das eindeutig falsch ist, dann trübt das ein ansonsten positives Gesamtbild. Ein Beispiel von mehreren im Italien-Kapitel, auf S. 209: Der Ort ist Cesena, nicht Cenesa, und der den Rückschein anfordernde „Avocado Ubatd“ ist der „avvocato Ubaldo Comandini“. Auch die Periodisierung „Bayern 1806–1924“ erschließt sich dem Leser kaum, für „Deutsches Reich 1867–1920“ erntete man in philatelistischen Internetforen schneller Kritik, als einem lieb sein kann.
Gemessen am Gesamtbild sind das untergeordnete Gesichtspunkte, die nicht als kleinliche Kritik verstanden werden sollen. Es gilt immer: Wer nichts macht, macht auch nichts verkehrt. Der Mut und die Tatkraft, die der MBC und die einzelnen Mitglieder an den Tag gelegt haben, um ein solches Werk (und hoffentlich weitere) herauszubringen, kann nicht genug gepriesen werden. Die abgebildeten Belege werden immer zuerst die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, denn in dieser geballten Form wird man sie sonst kaum zu sehen bekommen. Ein bayerischer Paketkartenabschnitt für eine Sendung mit Rückschein innerorts? Eine Estafetten-Retour-Recepisse? Nachträglich verlangte Rückscheine? Ein Transatlantikbrief mit Rückschein aus Montenegro? Ein Einschreibbrief aus China nach Guatemala? Gibt es alles, und zwar hier! Dass es jetzt in einem Band viele Vergleichsansätze über die Entstehung und Umsetzung des Verfahrens in einzelnen Ländern gibt, dass die wechselnden UPU-Regelungen über das ganze Buch hinweg sich auch in Belegen widerspiegeln, ist ein weiterer großer Pluspunkt. Das Buch ist sein Geld wert, und ein reißender Absatz ist ihm zu wünschen, selbst wenn sich jetzt nicht Heerscharen zum Sammeln entsprechender Belege bekehren werden. Das gibt das weltweit vorhandene Material leider – oder zum Glück, je nach Standpunkt – wohl nicht her.