Hallo,
nachdem hier schon länger kein Brief mehr gezeigt wurde, möchte ich diesen Teilfrankobrief aus Stuttgart vom 10.9.1819 vorstellen, bei dem noch nicht alle Fragen geklärt sind.
Der Absender bezahlte 6 Kr. bis zur bayerischen Grenze. In Nürnberg wurde nach dem Eintreffen des direkten Paketschlusses aus Stuttgart daher FR.O.WÜRTENB-GR: gestempelt. Für den seinen Transit setzte Bayern 8 Kr. an. Nun vermisse ich eigentlich eine preußische Taxierung von Halle an der Saale.
Nachdem die Kirchen Sängerin bereits nach Braunschweig verreist war, wurde der Brief nach dorthin weitergesandt. Mit der preußischen Forderung von 5 gGr., dem bayerischen Transit von 2 gGr. errechnet sich mit dem Braunschweiger Inlandsporto eine Gesamtportobelastung von 9 gGr.
Gemäß dem rückseitigen Vermerk war die Sängerin jedoch auch nicht in Braunschweig. Die dortige Post retournierte den Brief daher wieder nach Halle zurück mit dem Vermerk "für 6 3/4 ret. Halle". Wieso nur 6 3/4 und nicht 7?
Da sowohl Art. 15 des PV Bayern-Preußen, als auch § 24 des PV Bayern-Württemberg bei Retourbriefen kein Retourporto vorsahen, wurde dem Absender, der Intendanz des Königl. Württemberg. Hof und National-Theaters, der Brief ohne Portobelastung ausgehändigt. Daher bekamen sowohl die Braunschweigische, als auch die Preußische und Bayerische Post für ihre Dienste keine Entlohnung.
Grüsse von liball