Die Vermerke zum Überrheinischen Verkehrsamt in Ludwigshafen (Service des Communications d'outre Rhin à Ludwigshafen), allermeist als Aufkleber, waren keine Zensurvermerke, sondern nur Leitvermerke für Briefe und Karten, deren Inhalt sich auf Rohstoffe und Nahrungsmittel bezogen. Sie sollten für einen sicheren Transport aus der Pfalz über Ludwigshafen (und Mannheim) ins Deutsche Reich sorgen.
Solche Leitvermerke waren auch für den umgekehrten Postweg vorgeschrieben. Sie sind jedoch deutlich seltener.
Die Königlich-Bayerische Post erlies am 7. März 1919 eine Vorschrift, dass Sendungen aus Bayern in einem doppelten Umschlag eingeliefert werden mussten. Der äußere Umschlag war frankiert, die inliegenden Sendungen nicht. Im Ludwigshafener Postamt wurde der äußere Umschlag entfernt und die inliegenden Sendungen nach Bearbeitung weitergeleitet.
Diese Vorschrift wurde zwar am 14. April wieder aufgehoben, es sprach sich aber wohl nicht so schnell herum, wie der folgende Beleg vom 6. Mai zeigt: