Hallo bk,
das neue Jahr fängt ja gut an - mit einer kaum lösbaren Aufgabe. Die Zeit vor 1822 lässt für Bayern-Frankreich viele Möglichkeiten für Spekulationen offen. Handfestes gibt es kaum. Man muss arbeiten mit den Prinzipien von Glauben, Hoffnung und Liebe. Aber vielleicht findet sich ja jemand, der mehr weiß.
Fest steht, dass der PV von 1801 noch galt, ergänzt um einige Neuerungen aus aus den Jahren bis 1821. Für Frankreich galt der Tarif vom April 1806, für Bayern der Generaltarif vom 1.12.1810. In Art.11 Abs.2 des PV heißt es: "Und umgekehrt richtet sich das Porto für Briefe und Pakete aus Deutschland für einen Ort im Inneren Frankreichs, das von dem kaiserlichen Postamt erhoben wird, nach dem Tarif für die Distanz zwischen dem Ursprungsort und der Grenze und dann dem gegenwärtigen französischen Tarif für die Entfernung von der Grenze bis zu dem Empfänger irgendwo im Inneren Frankreichs". In Art.12 des PV wird das Verfahren bei Portobriefen beschrieben. Der PV ist veröffentlicht in RB 23 S.795 ff. Ich bezweifele jedoch, dass auch 1820 noch so verfahren wurde.
Zweifelhaft ist auch, ob es sich bei dem Zeichen links oben um eine "8" für Gramm handelt, oder um ein "d" für "double port"=doppeltes Porto. Wahrscheinlich ist es aber egal, weil beides nicht zu einer schlüssigen Erklärung führt.
Bei 8 Gramm: Innerfranzösisch 300-400 km (nicht Luftlinie, sondern auf der Straße von Post zu Post) 6 Decimes + 1 Decime Zuschlag= 7 Decimes; bayerisch bis zur franz. Grenze: Luftlinie 287 km = 38 Meilen = 14 Kreuzer = 4 Decimes; gesamt 11 Decimes; was ist mit württembergischem und badischem Transit?
Bei doppeltem franz. Porto (10-15 Gramm): innerfranzösisch 12 Decimes; bayerisch 1/2 bis 1 Loth 21 Kreuzer = 6 Decimes; gesamt 18 Decimes, auch hier: württ./badischer Transit?
Am einfachsten ist die Lösung, wenn man dem Aufsatz von Vogel/Zangerle in RB 22 S.737 ("BAYERN - FRANKREICH Taxierung und Stempel auf Briefen von 1802 -1876") folgt. Sie schreiben -allerdings ohne Quellenangabe- auf S.743: "Frankreich erhob für bayerische Portobriefe die Gesamtgebühr nun folgendermaßen. Zum einen wurde das Inlandsporto vom Grenzpostamt Straßburg aus berechnet, und zusätzlich kam eine Art Auslandszuschlag, der die zu leistende Ausgleichszahlung abdeckte, hinzu (Abb.10-13)".
Legt man die Beschreibung dieser Briefbeispiele zugrunde, so lautet die Beschreibung des Beleges von bayern-klassisch:
Portobrief der 2.Gewichtsstufe mit 7 Decimes (6 Decimes plus 1 Decime Zuschlag) innerfranzösisches Porto nach Reims, also 7 Decimes Inlandsgebühr und 15 Decimes "Auslandszuschlag", insgesamt 22 Decimes (bei Variante 8 Gramm).
Portobrief in der 4.Gewichtsstufe mit doppeltem Porto (10 bis 15 Gramm) mit 12 Decimes innerfranzösisch und 10 Decimes Auslandszuschlag als Ausgleich für die zu leistende Ausgleichszahlung (bei Variante doppeltes Porto)
Dieses ist mein momentaner Erklärungs- not- stand. Von Bedeutung wäre, wenn jemand Hinweise geben könnte zu dem "Auslandszuschlag" und seiner genauen Berechnung. Es müsste hierzu eigentlich französische Vorschriften geben.
Ein gutes neues Jahr für alle, die hier mitlesen.
HOS