Beiträge von Dept.100

    Im Postvertrag Frankreich – Taxis von 1801 waren insgesamt sechs Austauschpunkte für Briefe festgelegt, wovon vorliegend Mannheim – Worms interessiert.
    Worms war Austauschpunkt für die Post nach Baden. In Baden nahm dann das Postamt in Mannheim die Briefe aus Worms bzw. Frankreich entgegen und leitete sie an ihre jeweiligen Bestimmungsorte in Baden weiter.

    Brief Nr. 1:
    Portobrief vom 21. Februar 1810 aus Walldorf (Baden) nach Kaiserslautern, über die Austauschpunkte Mannheim und Worms spediert.
    R. I MANNHEIM und Grenzübergangsstempel ALLEMAGNE PAR WORMS. Für den Brief von 11 Gramm (Ziffern links oben), d.h. in der 4. Gewichtsstufe, zahlte der Anwalt als Empfänger des Briefes in Kaiserslautern 12 Decimes.

    Brief Nr. 2:
    Brief vom 10. September 1805 von Bechtheim (Arrondissement Mainz) über das Austauschpostamt Worms nach Schwetzingen (Baden), also in umgekehrter Richtung; R. № 1 für die erste Gebührenzone, “100 WORMS” als Aufgabestempel; handschriftlich 17 Ausl(age). Darin enthalten: 2 Decimes = 6 Kreuzer für Frankreich und 11 Kreuzer (10 Kreuzer + 1 Kreuzer Bestellgeld) für Taxis in Baden

    Frankobrief aus Frankenthal vom 8. September 1800 nach Mainz.

    Nachdem das Postbüro in Frankenthal in 1799 und in 1800 - ob zu geringen Postaufkommens - teilweise geschlossen war, wurden die Briefe vor Ort in Postsäcken gesammelt und über Worms geleitet.
    Deshalb ist der Brief mit „P.100.P. WORMS“ (Départementstempel) versehen (ab spätestens Dezember 1800 dann mit „100 FRANCKENTHAL“), obwohl das Porto bereits in Frankenthal vorausbezahlt worden war.

    Seltener Brief, roter Taxis-Einzeiler „DE FRANKENTHAL“ als „Briefsammlungsstempel“.

    Frankobrief aus „Bliescastell le 29. Fructidor an VII“ (= 29. August 1799) nach Paris, in Zweibrücken aufgegeben und an den Bürger Cambacérès ins Justizministerium adressiert. „P.100.P DEUX-PONTS“ als Aufgabestempel, handschriftlich „franche“ (= frei). Über dem „C“ von „citoijen“: Pariser Durchgangsstempel mit der Jakobinermütze und P.P.; sehr frühe Verwendung des Frankostempels von Zweibrücken.
    Besagter „Bürger“ im Adressatenfeld des vorstehenden Briefes war niemand anderes als Jean-Jaques Régis de Cambacérès, Herzog von Parma, französischer Jurist und Staatsmann, von 1805 bis 1814 und 1815, unter Napoleon erster Regierungschef in Frankreich.

    Cambacérès war ab 1792 Konventsmitglied, nach dem 9. Thermidor 1794 Präsident des französischen Wohlfahrtsausschusses, ab Oktober 1796 Präsident des Rats der Fünfhundert (= eine Kammer des französischen Parlaments), seit 1799 Justizminister Frankreichs, nach dem 18. Brumaire VIII (= 9. November 1799) zweiter Konsul, 1803 Mitglied der Académie franḉaise, 1804 (nach der Erhebung Napoleons zum Kaiser) Reichskanzler des französischen Reiches, 1808 Herzog von Parma.

    Er hatte großen Anteil an der Gestaltung der Justiz und inneren Verwaltung Frankreichs. Zudem war er der Vorsitzende der von Napoleon eingesetzten Experten-kommission zur Redaktion des Code Civil.

    Hallo, Ralph,

    nach dem Tarif der Berner Fischerpost vom 14.02.1810, der hier einschlägig ist, muss die Taxierung so gewesen sein, wie von mir beschrieben.

    Briefe über das Elsass nach Basel wurden in Bern nie mit dem großen "B" gestempelt, stattdessen die Berner Auslage in Tinte (hier: 16 Kreuzer) auf den Brief aufgebracht.

    Es soll einen (mir noch unbekannten) Postvertrag "Basel (bzw. Schweiz) mit Frankreich" geben (wohl um 1800), der genau diese Basler Umrechnung kodifiziert. Ihn gilt es aufzuspüren ..... und das Rätsel ist gelöst.

    Neustadt war Frankreich unter Napoleon und der Brief keine Franchise (portobefreit) oder eine Dienstsache, weshalb die 5 Decimes bis zur französischen Grenze (bei Basel) ihre Berechtigung haben. Nicht jeder Bürgermeister konnte portofrei spedieren lassen, auch innerhalb Frankreichs nicht.

    Gleichwohl birgt der Brief bezüglich seiner postalischen Behandlung immer noch Geheimnisse .... aber das ist es doch gerade, was die Vorphila so interessant und liebenswert macht.

    Im Übrigen: Im Januar 2018 erscheint nun endlich mein neues Buch. Derzeit liegt es im Lektorat und soll dann Anfang des neuen Jahres (260 Seiten, in DIN A 4, gebunden) erscheinen. Mehr alsdann hier im Forum.

    Schönes WE + liebe Grüße von Detlev

    Während der gesamten napoleonischen Zeit, aufbauend auf dem Grundprinzip des Gesetzes vom 27. Juni 1792, waren Briefe aus Frankreich an Miltärangehörige und von diesen nach Frankreich nur mit dem innerstaatlichen Porto, d.h. ohne das Porto von der französischen Grenze bis zum Bestimmungsort bzw. vom Standort der Truppe bis zur französichen Staatsgrenze, belegt.

    Mit Gesetz vom 5. Nivôse Jahr V (= 22.12.1796) bis zur Proklamation des Kaiserreichs betrug das Porto für einen einfachen Faltbrief (< 6 Gramm), freigemacht (port payé) aus Frankreich und an das „Militär unter der Flagge“ adressiert, 15 Centimes oder 3 Sous. Schwere Briefe und solche mit einem Umschlag erforderten eine Taxe gemäß dem jeweils gültigen Tarif bis zur französischen Grenze.

    Briefe von Angehörigen der Truppe nach Frankreich unterlagen einheitlich und ohne eine Differenzierung nach Gewicht oder Umschlag dem jeweils gültigen Tarif von der französischen Grenze bis zum Bestimmungsort.

    Mit Gesetz vom 27. Frimaire An VIII (= 18.12.1799) erfolgte dann eine Gewichtsmodifikation des Militärtarifs dergestalt, dass ein einfacher Brief nunmehr < 7 Gramm betragen konnte.

    Schließlich wurde durch ein „Reglement für die Militärpost“ vom 31. August 1809 erstmals ein Tarif für die Korrespondenz zwischen den Standorten der Truppe ein-geführt. Das Porto betrug hier einheitlich 2 Decimes für einen einfachen Brief; schwere Briefe unterlagen der Gewichtsprogression nach dem gültigen Allgemeintarif.

    Mit Dekret vom 9. Februar 1810 wurde dann der Militärtarif grundlegend erneuert:

    Die Taxe für einen einfachen Faltbrief bis < 6 Gramm (laut Gesetz vom 14. Floréal An X = 4.05.1802) aus Frankreich hat für Unteroffiziere und einfache Soldaten nunmehr 25 Centimes, freigemacht (port payé), betragen; schwere Briefe und solche mit Umschlag unterlagen dem jeweils gültigen Tarif bis zur französichen Grenze.

    Die Korrespondenz der höheren Dienstgrade unterlag keiner Gewichtsprogression bzw. der Berücksichtigung von Umschlägen; sie wurde einheitlich mit einer Taxe nach dem Tarif bis zur französischen Grenze belegt.

    In umgekehrter Richtung, d.h. vom Standort der Truppe nach Frankreich, gab es keinerlei Unterscheidung zwischen den Dienstgraden. Hier hat das Porto für alle Dienstgrade einheitlich gemäß dem jeweils gültigen Allgemeintarif von der Grenze bis zum Bestimmungsort betragen.

    Für die Korrespondenz zwischen den Standorten der Truppe hat das Porto unabhängig von der Distanz 2 Decimes für einen einfachen Brief betragen; schwere Briefe unterlagen der Gewichtsprogression nach dem Allgemeintarif.

    Hierzu der nachfolgende Brief:
    1813: Brief aus Homburg an einen Soldaten in Haynan in Schlesien. Aufgabestempel P.100.P HOMBOURG (44 mm). Quervermerk auf der auf der Briefvorderseite und handschriftlich „Prisonnier“ (= Gefangener). Rückseitig handschriftlich prisonnier de guerre (= Kriegsgefangener) und Deboursé-Stempel: DEB. Bau SEDENTAIRE / GRANDE-ARMEE.

    Die auf der Briefrückseite vermerkten 25 Centimes (25 Cs) waren dieser vorbeschriebene Sondertarif (Dekret vom 9.02.1810) für Soldaten und Unteroffiziere, den der Einlieferer zu entrichten hatte.

    Spannend und bezüglich der Taxvermerke nur schwierig einzuordnen ist der nachstehend abgebildete Brief vom 10. September 1812 aus „100 NEUSTADT“ (schwarz-grün) in den Kanton Unterwalden am Vierwaldstätter See.

    Der Brief trägt drei Taxvermerke: 5 Decimes in Tinte, 10 Kreuzer in Rötel sowie 16 Kreuzer in Tinte (obere rechte Briefecke) nebst Franko-Baum 18/20. Er ist durch das Elsass spediert worden, also ohne badisches Gebiet zu berühren und in Basel abgefertigt worden auf seinem weiteren Weg über Bern bis zum Bestimmungsort.

    Bereits dieser Laufweg des Briefes macht einen Exkurs in das Postwesen der Schweiz erforderlich, welches bis Ende 1848 auf kantonaler Ebene organisiert war, bevor durch Beschluss der Bundesversammlung ab 1. Januar 1849 die Übernahme der Posten auf Rechnung der Eidgenossenschaft erfolgte:

    Mit dem Versprechen, Briefe von und nach Deutschland und Frankreich regelmäßig zweimal wöchentlich abgehen und ankommen zu lassen, verpachtete die Berner Obrigkeit durch Vertrag vom 21. Juli 1675 das Regalrecht des Post- und Botenwesens auf 25 Jahre an „Beat Fischer und Consorten“, ohne dass bis dato bekannt ist, wer die Teilhaber des Berner Partritzers Beat Fischer waren, zumal im Vertrag auch nicht genauer umschrieben. Festzuhalten aus heutiger Sicht gilt aber, dass Beat Fischer die bernische Post zur größten Postunternehmerin der Eidgenossenschaft und zu einem der schnellsten Postdienste Europas entwickelt hat.

    Begünstigt wurde der Vertrag mit Beat Fischer durch die Besetzung der Franche-Compté in 1674 durch Frankreich, was Bern als ernsthafte Bedrohung empfand.

    Allen Nachrichten aus Frankreich kam fortan noch größere Bedeutung zu, was die seit langem bestehende Botenorganisation „Lyoner Ordonari“ nur sehr bedingt gewährleisten konnte, nachdem ihr Weg auch seit einigen Jahren nicht mehr über Bern, sondern über Aarberg verlief, woraus es verständlich wird, dass der vordringliche Wunsch bestand, Bern wiederum besser in das überregionale Postnetz zu integrieren, zumal sich der Kurs in Händen von Zürich und St. Gallen befand und die Nachrichten bis dato nur einmal wöchentlich eintrafen.

    Bis zum Zusammenbruch des Ancien Régimes gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Vertrag mit dem Unternehmen Fischer alsdann mehrfach verlängert bis zur Proklamation der helvetischen Republik im Jahre 1798, mit einer Aufteilung des Postwesens in fünf Postkreise unter einer Zentralverwaltung.

    1803 machte Napoleon mit der sog. Mediationsakte dem Zentralstaat ein Ende und gab den Kantonen ihre Souveränität zurück, wodurch auch das Postregal wieder in deren Kompetenz überging. Der zuletzt von der Fischerpost 1793 abgeschlossene Postpachtvertrag blieb gleichwohl bis 1808 in Kraft und wurde in der Folge sogar auf weitere zwölf Jahre verlängert.

    Von 1814 bis 1815 wurde das Postgebiet auf den Kanton Wallis erweitert und von 1815 bis 1830 erhielt die Fischer´sche Post alsdann auch noch die Post in Genf in Pacht. Außerdem besaßen die Fischers – zumindest zeitweise – Transitverträge mit den Kantonen Unterwalden und Uri, womit wir wieder bei dem in Rede stehenden Brief aus Neustadt wären:

    Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, folglich in der napoleonischen Zeit, galten in etwa die gleichen distanzabhängigen Taxen des 18. Jahrhunderts, wonach die Taxe auf dem Gebiet des Standes Bern für bis zu fünf Bernstunden (1 Bernstunde = 5,2789 km) 2 Kreuzer und darüber 4 Kreuzer betrug. Für nicht auf die Pachtfläche entfallende Postorte (z.B. Basel) wurde eine Zustellgebühr von 2 Kreuzer erhoben und vergütet.

    Der Tarif von Bern nach Solothurn, Unterwalden und Freiburg hat 2 Kreuzer, nach Luzern, Basel und Genf 4 Kreuzer sowie nach Zürich und Schaffhausen 6 Kreuzer betragen. Hinzugerechnet wurden die Auslagen für Briefe aus dem Ausland, z.B. aus Frankreich.

    Dies vorausgeschickt, lassen sich die Taxvermerke auf dem Brief wie folgt erklären:

    Die „10“ in Rötel ist eine typische Taxierung von Basel für Auslagen in Kreuzer. Hier rechnete man aber französische Auslagen (5 Decimes = 15 Kreuzer) wohl mit dem Faktor 2 um (5 Decimes = 10 Kreuzer). Die „16“ Kreuzer in Tinte sind eine typische Fischerpost-Taxierung für fremde Auslagen.

    Die Zahl „18“ im Franko-Baum über dem Bruch erklärt sich nach dem zuvor Gesagten wie folgt: 10 Kreuzer (Auslage in Basel) + 4 + 2 = 6 Kreuzer Tarif Basel-Bern, inkl. Zustellgebühr (= 16 Kreuzer = Auslage der Fischerpost) + 2 Kreuzer für die Fischerpost Tarif Bern-Unterwalden = 18 Kreuzer (sowie 2 Kreuzer für Unterwalden = 20 Kreuzer für den Empfänger des Briefes).

    Das für Bern typische große "B" wurde nicht aufgebracht, da der Brief über Basel in die Eidgenossenschaft gekommen ist.

    Die rückseitige " 3 " bezeichnet wohl 3 Kreuzer Porto, die innerhalb der Pfalz bis zur Grenze angefallen sind.
    Aber mit den Rötelstrichen auf der Vorderseite kann ich nun nicht viel anfangen. ;(
    Was bedeutet in der oberen linken Ecke " fr 0 " oder " fro ". Ist es nun ein Teilfrankobrief oder war der Empfänger in Frankfurt portobefreit? ;(


    NEIN! Die Rückseite belegt 3 Decimes = 9 Kreuzer (Gesamt-) Porto für diesen Frankobrief nach Frankfurt.
    Daraus (1 in Rötel auf der Vorderseite) 1 Batzen = 4 Kreuzer für das Taxis-Lehen des Fürsten Carl von Dahlberg.
    P.100.P. steht für Frankobriefe, d.h. das Porto war vom Absender bereits bezahlt.
    fro. = Franko, d.h. Porto bezahlt.

    nun sind beide Bücher online (Département du Mont-Tonnerre und Thurn und Taxis in Rheinhessen.

    Nachdem der direkte Link dann und wann nicht funktioniert, wie Ihr schreibt, hier ein neuer:

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    LG Dept.100

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