Liebe Sammlerfreunde,
ich denke , auch der nachstehend gezeigte Beleg gehört in diese Rubrik. Es handelt sich um einen gebührenfreien Dienstbrief aus dem Jahr 1847 aus Merseburg, adressiert an den Herrn Superintendenten in Heldrungen. Absender war die königliche Regierung, Abteilung für das Kirchen- und Schulwesen - Merseburg war Sitz eines preußischen Regierungspräsidenten.
Es kommt selten vor, dass ich solche alten Briefe lesen kann. Hier ist es mir gelungen. Bei dem Schreiben handelt es sich um eine mahnende dienstliche Weisung:
„Es sind öfter Fälle vorgekommen, daß die Herren Geistlichen unterlaßen haben, zur Beglaubigung der an die Gerichtsbehörden abzugebenden Duplikate der Kirchenbücher das Kirchensiegel beizudrücken. Wir sehen uns darum veranlaßt, ausdrücklich darauf
aufmerksam zu machen, daß unter jedes an eine Gerichtsbehörde abzuliefernde Kirchenbuch-Duplikat nicht blos die Bescheinigung, daß das Duplikat mit dem Unikate genau übereinstimmen, zu setzen, sondern diese Bescheinigung auch durch Beidrückung des Kirchensiegels zu beglaubigen ist.
Der Superintendent wurde angewiesen, diese Weisung allen Geistlichen seines Sprengels bekannt zu geben. Das hat er getan, indem er den Brief an alle Betroffenen - einen nach dem anderen - schickte und diese quittieren ließ.
Dabei erfolgte die Beförderung sicherlich nicht mit der Post, sondern es musste sich ein Kirchendiener auf den Weg machen.
Dieser Brief macht uns aber sehr deutlich bewusst, dass es in Deutschland Standesämter erst seit Kaiser's Zeiten (1870er Jahre) gab.
Beste Grüße
Jürgen