Hallo Andreas
für p. r. gestellte Briefpostsachen galten die 3 Monate gebührenfrei. Bei Fahrpostsendungen sah die Sache ganz anders aus. Solche Sendung verblieben in der Packkammer und man ging davon aus, dass diese nicht länger als 3 Tage dort verblieben und dies kostenfrei.
Ich möchte dazu ein Bsp. anbringen:
Für Pakete bis 30 Pfund wurden für die ersten vier Tage 1 Sgr. für die darauf folgende (angebrochene) Woche das Doppelte. Diese Gebühr blieb danach für die weitere Woche erhalten. Die maximale Verweildauer wurde auf 14 Tage festgelegt. So ergab sich, dass für ein Paket bis 30 Pfund maximal 5 Sgr. Packkammergeld anfallen konnten.
Stellen wir uns mal 3 Monate theoretisch vor: Dies sind 13 Wochen. Danach wären 2 Sgr. * 13 Wochen + 1 Sgr. für die ersten 4 Tage = 27 Sgr. Das wäre schon ein beträchtlicher Betrag und unter Umständen nicht vom Empfänger zahlbar gewesen.
Ein weiterer Aspekt war natürlich der Inhalt des versendeten Gutes. Wie länge konnte es überhaupt gelagert werden, da es nicht unbedingt richtig deklariert wurde? Nicht nur die Verderblichkeit von Lebensmittel, sondern auch Diebstahl oder Brandgefahr spielten eine Rolle.
Somit galt für p.r. gestellte Fahrpostsendungen, dass diese zugestellt werden mußten.
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Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf