Beiträge von Magdeburger

    Liebe Sammelfreunde

    Magdeburg war wie vielleicht bekannt, die Hauptstadt des sogenannten Elbe-Departemanents.

    Kurz zu den wichtigsten Daten:
    Die Kapitulation Preussens erfolgte am 08.November 1806 ohne große Gegenwehr.
    Ab Dezember 1813 / Januar 1814 schlossen preussiche und russische Truppen Magdeburg ein. Jedoch erst am 24. Mai 1814 wurde die Stadt übergeben.

    Vorallen von Fürst Leopold von Anhalt-Dessau ließ in die Festungsanlagen verbessern und schloß diese im Jahre 1742 ab. Napoleon besucht MD 1812 und besichtigte die Anlagen. Auf seinen Befehl hin wurde Sudenburg südlich vor MD und Neustadt nördlich davon abgerissen und die Anlagen noch weiter verbessert.

    Dies so mal kurz zur französischen Zeit.

    Wahrscheinlich ab März/April 1808 wurden die ersten Stempel hier eingeführt. Bezeichnet werden diese als Postmeister-Stempel, da diese "privater" Natur waren.

    Echte Stempel gab es erst nach dem Circular 44 vom 23. September 1808. Darin wurde aufgeführt, dass die bisher verwendeten Stempel "einzusenden sind" und neue Stempel "zentral von Cassel" ausgeliefert werden sollen.

    Leider gibt es bis heute keine zuverlässigen Aussagen, inwieweit Stempel und wann überhaupt geliefert wurden sind.

    Einer der ersten dieser Stempel von MD ist ein L1. Zeigen kann ich diesen auf einen Brief nach Bordeaux vom 04.02.1810.
    Leider kann ich zu der Taxierung nicht viel betragen, den verstehen tue ich die bis heute noch nicht richtig. :(

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Halo Ihr Lieben

    ich würde vorschlagen diesen Thread weiterhin allgemein zu halten und entsprechend zu verschieben.

    Preussen hatte zwar viele Fingerhut-Stempel, jedoch auf Markenausgaben sind diese nun auch nicht unbedingt häufig. Vielfach wurden diese zu dieser Zeit einfach schon nicht mehr verwendet.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf
    P.S. Vielleicht läßt sich unter "Postgeschichte nach Themen" einfach ein Ordner "Stempel" anlegen...

    Hallo Ihr Lieben

    mal etwas zu Posthaltereien in Magdeburg.

    Bevor es zum Postneu- bzw. Umbau Mitte der 1830er kam, wurde sehr ausführlich darüber nachgedacht, was alles im "neue" Posthaus unterzubringen war. Der damalige Oberpostdirektor Lewecke kam zu der Überzeugung diese auf dem Gelände des Postamtes unterzubringen.

    In einem gemeinsamen Schreiben des Herrn Leweckes mit den Postinspektor Horn wurde im Januar 1833 folgendes an das Generalpostamt gesendet:

    ...
    Bei der eigenthümlichen Bauart der Stadt sind Grundstücke, die sich hierzu eignen, äußerst selten. Die Wahl ist um so schwieriger, da nicht bloß die Lage des künftigen Posthauses und die Beschaffung ausreichender Localien zum Betrieb des eigentlichen Postdienstes zu berücksichtigen ist, sondern auch höchst wünschenswerth, ja selbst nothwendig bleibt, die nöthigen Räume zur Unterbringung einer bedeutenden Anzahl Wagen und zur Aufstellung der Posthalterei zu erlangen. Zur Zeit sind die Wagen bei dem hiesigen Postwagen-Entrepreneurs Gebrüder Weckbrod untergebracht, welche dafür eine Vergütung von 180 Rthlr jährlich erhalten. Diese Leute sind aber selbst in Ansehung des Raumes so sehr beschränkt, daß schon jetzt nicht immer alle Wagen unter Remisen gestellt werden können; künftig wenn die Zahl der Wagen sich vergrößern sollte, würde dieses noch weniger zu bewirken sein. Es kommt hinzu, daß eben der Remisen wegen, die Behörde bei den WagenReparaturen gewißermaßen an die Gebrüder Weckbrod gebunden ist, obgleich gegen ihre Arbeiten, sowohl was diese selbst, als hauptsächlich die Preise betrifft, sich manches zu erinnern findet. In ähnlicher Art verhält es sich mit der Posthalterei. Auch in dem Geschäft des Amtsmanns Boekelmann, des jetztigen Postfuhrentrepreneurs ist der Raum beschränkt. Die Ställe sind schon für die jetztige Anzahl Pferde zu beengt und es steht bereits fest, daß die jetztige Pferdezahl noch um 6 bis 8 Stück also auf 60 bis 64 Stück vermehret werden muß. Der größte Teil der Wagen muß auf dem Hofe im Freien stehen, weil es unmöglich ist, für deren Unterstellung Raum zu schaffen. Ein anderes größeres Grundstück, was zur Posthalterei beßer geeignet wäre, ist in der Nähe des Posthauses nicht aufzufinden. Auch hier würde also die Behörde bloß des Raumes wegen, gewißermaßen an den jetztigen Entrepreneur gebunden sein. Die Folge davon ist, daß der Boekelmann bei Fortstellung des Postfuhrwesens, worüber im Monat November dieses Jahres von neuem Kontrahirt werden muß, im Bewußtsein seiner Unentbehrlichkeit mit übermäßigen Forderungen hervortritt, deren er schon jetzt kein Hehl hat und welchen sich um dadurch ausweichen läßt, daß durch Beschaffung eines Posthaltereilocales das Mittel gewonnen wird, sich bei der Wahl des künftigen Entrepreneurs freier bewegen zu können.
    ...

    ( Der Postinspektor Horn wurde vom Generalpostamt beauftragt die Prüfung für die Anforderungen und den Kauf eines weiteren Post-Grundstückes zu untersuchen. )

    Viel Spass beim Lesen wünscht

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    ich hoffe Aufklärung zu einer weiteren Eisenbahnverbindung. Wie die Überschrift zeigt, handelt es sich um die Verbindung von Magdeburg über Schönebeck - Calbe - Bernburg - Cöthen - Halle nach Leipzig.

    Grob das, was ich bisher zu dieser Strecke an wichtigen Daten zusammengetragen habe, was primär mit der Postbeförderung in Verbindung steht.

    Einleitend dazu noch folgendes:

    1829 lehnte die Magdeburger Kaufmannschaft noch eine Anregung aus Leipzig zum Bau einer Eisenbahnstrecke zwischen beiden Orten ab.
    In den beiden Jahren 1835 und 1836 entstand das Projekt zur dieser Strecke und unter der Bezeichnung:
    "Magdeburg – Köthen – Halle – Leipziger Eisenbahngesellschaft"
    Es bildete sich in Magdeburg hierzu eine Aktiengesellschaft mit einem Anfangkapital von 2,3 Millionen Taler.

    Im März 1837 teilte die Gesellschaft dem Generalpostamt dazu u. a. folgendes mit:

    Der Plan zu einer Eisenbahn-Verbindung der Städte Magdeburg, Halle und Leipzig unter einander beruht hauptsächlich auf den bedeutenden Güterverkehr, der auf der alten bewährten Handelstraße von Magdeburg nach Sachsen von jeher betrieben wird. Der gegenwärtige Personen-Verkehr zwischen den genannten Städten ist im Ganzen zu geringfügig, als daß er hätte die Idee zu einer Eisenbahnstraße hervorrufen können. Man zweifelt indessen nicht daran, daß dieser jetzt kaum beachteswerte Personen-Verkehr durch die Schnelligkeit, Bequemlichkeit und Wohlfeilheit des neuen Communicationsmittel beträchtlich vermehret werden wird

    Am 22. Mai 1837 wurde die Genehmigung vom Generalpostamt zum Bau der Strecke erteilt. Nach dem § 3 des Vertrages zwischen beiden Parteien, mußten auf Verlangen Postwagen und beladene Beiwagen transportiert werden. Die Genehmigung des preussichen Königs erfolgte am 13. November 1837.

    Der Personenverkehr wurde am 18. August 1840 und der Güterverkehr am 1. November gleichen Jahres freigegeben.

    Nun zur Postbeförderung wo schon vor Beginn der Postbeförderung nichts eindeutig geklärt worden war.

    In Magdeburg war es so, daß das Postamt schon ein Stück Weg vom Bahnhof entfernt lag und schon stand die Frage im Raum, wer bezahlt hier was. Einerseits mußten die "Postsachen" zum Bahnhof gebracht werden und auch wieder abgeholt werden, auch das Be- und Entladen auf dem Bahnhofe spielt hier eine Rolle sowie die Kosten für die entsprechenden Eisenbahn-Postwagen.
    Die Eisenbahngesellschaft lehnte jedenfalls die Übernahme der gesamten Kosten ab.

    Am 21. August 1840 teilte das Generalpostamt der Gesellschaft mit, das die Postgüter auf Landpostwagen verladen und der Eisenbahn zum Transport überführt werden. Weiterhin sollte die Eisenbahngesellschaft hierzu Bahngestelle oder Plateaus einsetzen.
    Drei Tage später verlangete die Gesellschaft vom Generalpostamt die Verfügung wieder zurückgenommen und gleichzeitig beschwerte sie sich beim preussischen Finanzminister. Dieser sollte nun entscheiden, wer die Kosten der "Plateaus" bezahle.

    Am 28. August traf der erste von zwei vom Generalpostamt für MD bestellte Paket-Wagen ein und Lewecke ließ ihn am Bahnhof abstellen.
    Weitere 3 Tage später verlangte das Generalpostamt die Zahlung der Rechnung für die beiden Paketwagen innerhalb von 8 Tagen von der Gesellschaft. Als Begründung diente, daß von seitens der Postverwaltung keine Postwagen unmittelbar auf die Schienen gesetzt werden müssen.

    Am 5. September 1840 schrieb die Eisenbahngesellschaft dem Generalpostamt u. a.

    ... Wir erklären demnach Eurem Hohen Königlichen General-Postamt hiermit gehorsamst, daß wir uns nicht für verpflichtet erachten, Postwagen, die nicht unmittelbar auf unserer Bahn gesetzt werden können, auf letztere zu transportieren. Wir würden demgemäß den Transport wie sie uns, nach dem Erlaße vom 21. vorigen Monats, das hiesige Königliche Ober-Post-Amt überliefern soll, entschieden verweigern, wenn wir nicht von dem ernstlichen Wunsche beseelt wären, die Königliche Postverwaltung möglichst vor Verlegenheiten zu bewahren. ...
    Wir sind daher anbötig, die zur Transport der Postgüter auf der Eisenbahn nöthigen Postwagen vom 16. dieses Monats ab – wo, dem Vernehmen nach, die bisherige Beförderungsweise der Postgüter zwischen hier und Leipzig aufhören soll – auf Bahngestellen zu transportieren, vorausgesetzt, daß diese Wagen zur rechten Zeit, d. h. wenigstens eine halbe Stunde vor der Abfahrt, von der Post auf die Bahngestelle geliefert und daß durch die, mit einer so unzweckmäßigen Einrichtung nothwendig verbundene Erschwerung der Expedition auf den Zwischen-Stationen der Dampfzüge nicht aufgehalten werden. Auch behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, dieses unsere Anerbieten zu jeder Zeit zurückzunehmen...
    Wenn dieser Bescheid, (Antwort des Finanzministers) wie wie hoffen, unserer Auslegung des Gesetzes entsprechen sollte, so würden wir dann genöthigt seyn, sofort das obrige Anerbieten zu widerrufen und den Transport der Postgüter so lange gänzlich verweigern, bis uns das hiesige Königliche Ober-Post-Amt dazu geeignet Postwagen, d. h., solche überwiesen haben wird, die unmittelbar auf die Schienen gesetzt werden können. ...

    Das Generalpostamt verteidigte gegenüber dem Finanzminister ihre Anordnung vom 21. August und so kam es, dass am 27. September die Eingabe der Eisenbahngesellschaft abgelehnt wurde.

    Somit wurden erstmalig am 16. September 1840 Postgüter über diese Strecke auf preussischer Seite versendet. Weiterhin konnte ich entnehmen, das die Kosten für die Eisenbahn-Postwagen der Eisenbahn-Gesellschaft zuzuordnen und die restlichen Kosten dem Generalpostamt sind.

    Meine anschliessende Frage betrifft den sächsischen Teil, wie sah es dort aus?

    Mit freeundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Taxis107

    ich bin der Meinung das die vorgestellten Post-Declarationen 1 + 2 zusammengehören und nicht getrennt angesehen werden sollten.
    Beide weisen darauf hin. Auf erstere in ein Wert von 6 Gulden angegeben wurden, wie auf auf zweiter.

    Insgesamt ist es also eine Wertpaketbegleitung bei einem Gewicht von 1 Pfund 8 Loth. Anhand der damaligen Taxierung müßten sich die bezahlten 14 Kreuzer franco errechnen lassen.

    Eventuell geben Vorschriften dazu etwas her, wann solche Post-Declarationen anzuwenden waren.
    Mir ist jedenfalls bekannt, das z.B. für Paketsendungen nach Russland Post-Declarationen in doppelter Ausführungen beigelegt werden mußten.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Taxis107

    mir sind die Tarife des DÖPV bekannt, einzig für die Zeit bis 31.12.1857 sind Schwierigkeiten vorhanden, da es hier spezielle Vereinbarungen zwischen den Postverwaltungen existieren.

    Fahrpost-Sendungen, welche innerhalb eines Postgebiets gelaufen sind, entsprechen nicht den Tarifen des DÖPV. Bspw. galt in Preussen ein anderer Gewichtstarif.

    Unterlagen für andere Posthoheiten habe ich nicht, da sie mich kaum tangieren. (Hierzu reichen mir die Hilfen in Foren aus, Ausnahme ist die Anfangszeit DÖPV).

    Der von Dir vorgestellte Beleg beförderte ein Paket von 4 Pfund 10 Loth und der direkte Weg dürfte knapp 2 Meilen betragen.
    Meine Frage zielt dahin, wie hoch ist die "Gewichtstaxe" in diesem Beispiel. Als Mindesttaxe wurden ja schon 4 Kreuzer angegeben.

    (Wäre er zur gleichen Zeit innerhalb Preussen gelaufen, ergäbe sich nach der Formel 1,5 Pfennige je angefangenes Pfund von 5 zu 5 Meilen somit 1,5 Pfennige * 5 Pfund * 1 (für 0 - 5 Meilen) = 7,5 Pfennige aufgerundet 8 Pfennige.
    Der Mindestfahrposttarif betrug 2 Sgr, so dass dieser anzuwenden war.)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Bayern Klassisch

    leider sind die in dem Schreiben von Herrn Lewecke angefertigten Zeichungen verloren gegangen.

    Interessant ist jedenfalls z.B. das nur zwei Stempel-Sätze beantragt wurden und nicht drei, wie häufig beschrieben wird. Ein Satz "C 1 " bis bis "C 7" und einen mit dem Buchstaben "A" oder "P" mit ebenfalls den Ziffern 1 bis 7.
    Leider ist auch hier nicht enthalten, warum die Entscheidung auf "A" und nicht auf "P" fiel.

    Weiterhin ist es auch so, daß schon kurze Zeit später, ab Mai 1838 22 Fahr-Posten mehr abzufertigen waren und das die angrenzende Wagenremise hierfür mit genutzt werden mußte. Im Gegensatz zur Packkammer wurden nun jedoch die Boxen nur nebeneinandern angelegt. Ob die gesamte Remise hierfür genutzt wurde, ist leider so für mich nicht ermittelbar.

    Aus den Postakten um 1850 weis ich, dass vielfach die Arbeitsbedingungen in der Packkammer angesprochen wurden. Alles war beengt. Die Entwicklung "überholte" hier in kurzer Zeit, glaube ich, vieles.

    Herr Johann Daniel Adolph Lewecke hat dies selbst schon nicht mehr erlebt. Soweit beschrieben, war er sehr krank und starb am 22. Januar 1842. Geboren soll er um 1783 sein. Oberpostdirektor war er ab 1825.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    ieber Sammelfreunde

    und jetzt noch Teil 2 des Schreibens...

    Bei dieser Eintheilung werden Versehen, in Irrsendungen und Liegenbleiben bestehend, nicht gut möglich sein, da nach der Beladung jeder Post, der Raum gereinigt sein muß, wenigstens kann das übersehene Eintragen eines Packets im Frachtzettel gleich entdeckt und die Recherche angestellt werden. Zur genauen Übersicht werden aber 7 Stempel mit dem Buchstaben C und der Nummer eines dieser Behältnisse erforderlich und mit diesem die Adressen zu den Packeten, mit der Nummer des Raumes zu bestempeln auf den das Packet gelagert ist, der Expedient kennt die Nummer der Räume und kann durch den Stempel, bei der Eintragung der Adresse in die Karten, gleich Kenntniß nehmen, ob das Packet in den bestimmten Raum gelegt ist, das etwa vorkommende Versehen gleich redressiren laßen, und dadurch jeden aufenthalt vorbeugen, der durch das Heraussuchen aus anderen Räumen beim Verlesen der Poststücke, Behufs der Übergabe an den Schirrmeister und des Verladens hervorgebracht wird, welcher nicht selten den prompten Abgang der Posten behindert.
    Die Räume werden durch feste aber nicht plumpes Gitterwerk abgetheilt, dadurch erhalten sie im Innern Halle, und von Außen zu übersehen. Jeder Raum muß verschließbar sein. Dadurch wird der Verwalter dieses Geschäftszweiges in den Stand gesetzt, sich sicher zu stellen daß, während er das Local verlassen hat, Niemand zu den Packen gelangen kann. Es würde zu weit gehen, wenn jeder Verschluß mit besonderem Schlüssel geschlossen werden sollte, es genügt, wenn ein Schlüssel zu allen Schlössern paßt. Werden diese Behältnisse auf ebener Erde angebracht, so gestatte es der Raum der Packkammer nicht, daß auch die Räume zur Lagerung der mit den Posten ankommenden, und hier distribuirt werdenden Packete zur ebenen Erde beschafft werden können.
    Zur Beschleunigung der Manipulation ist deren Lagerung in besondere Behältnisse Coursweise so wünschenswerth als erforderlich. Bei ankunft der Posten werden die Packete zwar nach den Frachtzetteln verlesen. Zur genauen überzeugung der übereinstimmung mit den Adressen, müssen sie mit diesen verglichen werden, bevor sie in die Aufbewahrungs-Räume gelangen, jede Adresse wird, wie bei der Auflieferung mit einem Stempel bedruckt, welcher das Behältnis bezeichnet, in welchem das Packet gelagert ist, als welches bei der Abholung des Packets das Auffinden desselben ungemein erleichert. Es treffen aus einem Orte Packete mit verschiedenen Posten ein, wodurch dieselben auch in verschiedenen Behältnissen gelagert werden. Zur Unterscheidung des Stempels für die colligirten Packete, welcher den Buchstaben C (Cours nach) hat, würde ich den Stempel für die distribuurten Packete den Buchstaben P (Post nach) oder A (Ausgabe) geben.
    Die Packeträume müssen nun über die bereits erwähnten für die Colligirung bestimmen Räume angebracht werden. Sie werden ebenfalls aus Gitterwerk gebildet, damit die inneren Behältnisse übersehen werden können. Die einzelnen Behältnisse werden ebenfalls zum Verschluß eingerichtet, verschieden von dem für die colligirten Packete, wobei es wie bei jenen genügend ist, wenn sämtliche Verschlüsse nur einen Schlüssel angepaßt werden.
    Da es schwierig bleibt, große Ballen in diese Packeträume zu bringen, so bleibt für diese zur ebenen Erde, zwischen dem Behältnis No 1, und den hieran stoßenden Theil der Seitenwand, in dem sich zugleich das zur Übersicht der Packkammer von der Steuer-Expedition aus, angebrachte Fenster befindet ein leerer Raum.
    Der Boden dieser Behältnisse welcher zugleich die Decke der, für die Colligirung bestimmten Behältnisse bildet, erhält eine schräge Richtung, hinten Höher, vorne niedriger, wodurch das Innere der Behältnisse, leichter zu übersehen ist.
    Der Zugang zu ihnen wird durch Ansetzen von Treppenleitern erleichert.
    Die Behältnisse erhalten eine Tiefe von 5 Fuß 6 Zoll und es bleibt von den Schlüssen ein 2 Fuß 6 Zoll breiter Gang, der zum Bewegen von einem Behältnis zum anderen nötig sein wird. Wenn nur ein einzelnes Subject die Annahme und Ausgabe besorgen müßte, so würde für dasselbe, die vorbemerkte Einrichtung allerdings Schwierigkeiten darbieten; allein der Packmeister hat einen Gehilfen ununterbrochen, demnächst werden die Passagierbotem, und die hier lagernden Schirrmeister zu dieser Dienstleisteung mit herangezogen und es höret bei dem mehreren dienstthuenden Personal alle und jede Schwierigkeit auf. Mit Rücksicht auf den Lauf un dden Umfang der ankommenden Posten, wird die Eintheilung des Packetraumes in verschiedene Behältnisse sich folgend am vorteilhaftesten gestalten:

    No 1
    Posten nach Berlin, 8 Fuß Breite, ankommend Sonntag, Montag, Mittwoch, donnerstag und Freitag Abend
    No 2
    Posten nach Torgau und Erfurt, 5 Fuß Breite, ankommend von Torgau Nachts zum Montage und Donnerstage, von Erfurt Dienstag und Sonnabend Vormittags
    No 3
    Posten von Emmerich und Nordhausen, 6 Fuß Breite, ankommend von Emmerich Sonntag und Donnerstag Abend, von Nordhausen Dienstag und Sonnabend Vormittag
    No 4
    Posten von Halberstadt und Braunschweig, 4 Fuß Breite, ankommend von Halberstadt Dienstag und Sonnabend Nachmittags, von Braunschweig Sonntag, Donnerstag Morgens
    No 5
    Posten von Hamburg, 5 Fuß Breite, abkommend Nachts zum Montage und Freitage
    No 6
    Posten aus Leipzig und Calbe, 5 Fuß Breite, ankommend aus Leipzig per Halle Dienstag und Freitag Vormittags, aus Leipzig per Cöthen Montag und Donnerstag Morgens, aus Atzendorf Freitag und Mittwoch Nachmittags, aus Calbe Mittwoch und Freitag Morgens
    No 7
    Posten aus der Altmark, 6 Fuß Breite, ankommend aus Salzwedel per Stendal Sonntag, Donnerstag Abends, von Salzwedel per Gardelegen Nachts zum Dienstage und Sonnabende, von Stendal Dienstag Nachmittags, von Neuhaldensleben Mittwoch und Sonnabend Morgens.
    Durch die Eintheilung wird es möglich, die Räume vor Ankunft der folgenden Lagerung zu leeren, und das anhäufen der Päckereien in den Behältnissen zu vermeiden.
    Die Erhellung der Packkammer in den Dunklen Stunden und bei nächtlicher Ankunft der Posten, muß so geschehen, daß nicht allein das Innere durchaus erhellet wird, daß viel mehr auch die Behältnisse der Packeträume Erhellung erhalten.
    Hierzu werden mehrere größere oder kleinere feststehende Lampen erforderlich, die zweckmäßig angebracht werden müssen, was bei dem Anfange der Benutzung geprüft werden muß. Licht müssen der nicht zu minderden Zugluft, und auch der Feuersgefahr wegen, so viel als möglich vermieden werden.
    Was außer diesen Einrichthungen noch nöthig ist, wird sich bei dem Anfange der Benutzung ergeben. Dieses kann nur in Kleinigkeiten bestehen, es werden hierzu die alten Utensilien zweckmäßig umgeformt und benutzt werden können, wodurch sich die Anschlagekosten nicht erhöhen werden, wenn diese nachträglichen Bedürfnisse in die Verdingung mit inbegriffen werden.
    Indem Euer Excellenz und Ein hoher General-Post-Amt ich gehorsamst bitte:
    die projektirten Einrichtungen als dem Local anpassend und dem Bedürfnis entsprechend hochgeneigtest genehmigen, und die Ausführung verfügen wollen,
    füge ich gehorsamste Bitte hinzu:

    • Für dieses neue Local auch 2 neue große Waagen mit Ketten und 1 Satz Gewichte verabreichen zu lassen, die Rücklieferung der alten Waage genehmigen zu wollen.

    • Für die Colligirung 7 Stempel mit dem Buchstaben C und No 1 bis 7.

    • Für die Distribuirung 7 Stempel mit dem Buchstaben P oder A und der No 1 bis 7

    • 1 Stempelapparat und

    • 2 Kästchen mit 7 Abtheilungen, zur Aufstellung dieser Stempel, verabreichen zu lassen.


    Höchst denen selben übereiche ich gehorsamst den Anschlag der Einrichtungskosten, und die, die Einrichtung nachweisende Zeichnung. Die Ausführung der Arbeiten dürfte mit mehreren Vortheil durch vorangehende Verdingung zu erreichen sein, deßhalb ich auch in dieser Beziehung der Bestimmung entgegen sehe, und nur um möglichste Beschleunigung der Verfügung ehrerbietigst bitte.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    besonders glücklich war ich, daß fast vollständige Schreiben des Herrn Oberpostdirektors Lewecke an das Generalpostamt in Berlin vom 10. September 1836 zu finden. Hier beschreibt er recht genau, wie er sich die Packkammer vorstellte.

    Dazu bedarf ich fast nichts mehr zu sagen, da es von sehr großen Weitblick zeugte:

    ...
    Es bleibt daher nichts übrig, als die neue Packkammer, mit neuen Utensilien und Behältnissen zu versehen, welche die Sicherheit herbeiführen und den erforderlichen Anstande genügen.
    Die Packkammer hat die Bestimmung, alle Gegenstände zu erfassen, welche mit den Posten versandt werden, und mit diesen ankommen und hier distributirt werden. Sie muß daher für die Aufbewahrung dieser Postgüther, abgesonderte Behältnisse erhalten, und zum ungehinderten Bewegen der Personale. Behufs der Manipulierung der Päckereien, Räume nachweisen, ohne welche die geregelte Handhabung des Dienstes unmöglich wird.
    Sie muß ferner für das unbefugte Eindringen des Publicums geschützt sein, und es müssen alle zum Lagern der Päckereien bestimmten Behältnisse unter Verschluß gelegt werden können, damit der Verwalter dieses Dienstzweiges nicht allein gesichert ist, sondern auch in vorkommenden Fällen verantwortlich gemacht werden kann.
    Wie ich nun zur Erreichung dieser Zwecke die Packkammer einzurichten beabsichtige, weist die gehorsamst angelegene Zeichnung nach.
    Ich erlaube mir nun, das Detail der Einrichtung zu berühren, und sende nur voran, daß die gegenwärtige Geschäftseintheilung während des Dienstbetriebs in dem Interims-Locale, durchaus nicht geändert wird, daß die nöthig werdenden Veränderungen, wohin aus, das Bedürfniß einer besonderen Packkammer-Expedition gehöret, bis zur Herstellung und Beziehung des neuen Locale ausgesetzt bleiben.
    ...
    Die dieser Expedition gegenüberliegende Thüre zur Packkammer, giebt dem Publico Zutritt zur Packkammer. Damit dasselbe nicht in das Innere dringen kann, ist in diesem eine barriere gezogen, welche in der linken Seite eine Thür enthält. Ist die Auflieferung und die abholung stark, was periodisch vorkommt, und entsteht auf dem Flur und außerhalb der barriere ein Drängen, so kann das abgefertigte Publicum durch diese Barrieren-Thür zu der ihr gegenüberliegenden Hausthüre gelangen, und dadurch diese abtreten.
    Die Thüren in der Fronte, sind zum Vorfahren der Wagen, Behufs des Ab- und Beladens bestimmt. Die beiden zwischen den Thüren vor den Fenstern bezeichneten Tische, sind zur Aufstellung der kleinen Waagen und als Schreibtische für den Packmeister und seine Gehilfen bestimmt. Unter jedem Tische kommen 2 zum Verschluß eingerichtete Behältnisse, bestimmt zum Lagern des Gepäcks der Schnellpostreisenden, welche dadurch unter Controlle gestellt wird. 4 solcher Behältnisse sind erforderlich, damit dieses Gepäck coursweise gelagert werden kann, und irrsendungen vermieden werden.
    An 2 Tagen der Wochen gehen 2 und an 6 Tagen der Wochen gehen 3 und am 7ten so dreitage, gehen 4 Schnellposten in kurzen Zwischenräumen von ½ und 1 Stunde ab, von denen besonders die nach Berlin und Leipzig welche an 5 Tagen in der Woche gleichzeitig abgehen, stets mit mehreren hier zugehenden Personen besetzt sind.
    Zwei große Waagen sind dringend nöthig. Diese habe ich zwischen den Pfeilern so angebracht, daß sie den Raum nicht beengen und den bequemen Durchgang zu den Packeträumen nicht behindert. Die Packeträume zur Lagerung nach den verschiedenen Coursen, mit Rücksicht auf die nach den Richtungen vorkommenden Sendungen abgetheilt, und diese dem Lauf der Posten angemessen so gereihet, daß die gleichzeitig abgehenden Posten, nicht von einer und ebenderselben Thüre aus beladen werden dürfen, sondern daß jeder Wagen vor einer besonderen Thür vorfahren kann.

    Diese Packeträume haben 8 Fuß Tiefe und 6 Fuß Höhe.
    Sie reichen:
    No 1
    Cours nach Berlin, 8 Fuß Breite, abgehend Sonntag, Dienstag, Donnerstag, Sonnabend Abends 7, Mittoch Nachmittags 4 Uhr
    No 2
    Cours nach Torgau und Erfurt, 5 Fuß Breite, abgehend nach Torgau Dienstag, Sonnabend Mittag, nach Erfurt Sonntag, Dienstag Abend.
    No 3
    Cours nach Emmerich und Nordhausen, 6 Fuß Breite, abgehend nach Emmerich Sonntag und Mittwoch Abend, nach Nordhausen Montag und Donnerstag Abend
    No 4
    Cours nach Halberstadt und Braunschweig, 4 Fuß Breite, abgehend nach Halberstadt Dienstag und Sonnabend Morgen, nach Braunschweig Montag und Freitag Morgen.
    No 5
    Cours nach Hamburg, 5 Fuß Breite, abgehend Dienstag, Freitag Abend
    No 6
    Cours nach Leipzig per Halle
    .............. Leipzig per Cöthen 6 Fuß Breite,
    .............. Calbe
    abgehend nach Leipzig per Halle Nachts zum Montage und Freitage, nach Leipzig per Cöthen Dienstag und Sonnabend Mittag, nach Calbe Mittwoch und Freitag Abend.
    No 7
    Cours nach der Altmark, 6 Fuß Breite, abgehend nach Salzwedel per Stendal Mittwoch und Sonnabend früh, nach Salzwedel per Gardelegen Montag und Donnerstag Morgens, nach Stendal Montag, Mittwoch, nach Neuhaldensleben Mittwoch und Sonnabend Abend.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    ein lieber Sammelfreund stellte mir ein hervorragendes Werk zu Verfügung. Leider ist es nie offiziel erschienen. Verfasst wurde es im Jahre 1979 von Karl-Heinz Laubner. Für meine Begriffe und auch bisher gesammelten Erfahrungen stellt es am besten dar, wie sich das Postwesen in MD entwickelte.
    Scheinbar verwandten später mehrere diese "Unterlagen" (so auch ich) und es entstanden Fehler....

    Das erste Mal wird in diesem Werk auf "Kurse" in einem Bericht vom 6. März 1832 eingegangen. Darin sind die Mindestanforderungen für ein neues Postgebäude aufgelistet. Ich habe mal nur den für hier wichtigen Teil herausgezogen:

    D. Packkammer
    1 möglichst ausgedehntes tiefes Gelaß mit

    1. 1 kleinem Zimmer für die PackkammerExpedition aus 2 Beamten bestehend, mit der zugleich verbunden ist, die Geld- und PacketAnnahme, die Annahme sämtlicher mit den Fahr- und Schnellposten befördert werdenen Personen, die Ausgabe der Lohnfuhrzettel,

    2. ein kleines Zimmer mit der daran anstoßenden Kammer für die SteuerExpedition,

    3. ein größerer Raum zum Verlesen der mit den Posten ankommenden Pakete,

    4. eine Abtheilung für die mit den Posten zu versendenden Pakete, abgetheilt nach den verschiedenen Cursen,

    5. eine Abtheilung für die zu distributierenden Pakete, abgetheilt nach der längern oder kürzeren Dauer der Lagerung,

    6. eine Utensilien-Kammer zum Aufbewahren der Felleisen, Plandecken, WagenUtensilien usw.


    Es folgt jetzt der noch wesentlich längere Teil....

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Ihr Lieben

    ich habe jetzt zusätzlich noch den Scan im Posting 10 eingefügt.
    Jeweils dieses "Bild" dann auf das andere in Reihenfolge gelegt.

    Abschließend wäre es für mich schwer zu beurteilen, was echt oder falsch ist. Es gibt immer Unterschiede. Ich habe es nie geschafft, die "248" übereinander zu legen. Dies führte zu teilweise erheblichen Abweichungen beim Kreis und Schaffeln.

    So ist es für mich durchaus möglich, das es nicht nur einen Stempel gab....

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Hallo Ihr Lieben

    ich habe mir die beiden 600 DPI-Scan (Anfang der Seite 1) jetzt mal "geklaut" und versucht einen Vergleich zu machen. Dazu habe ich jeweils die Farbe entfernt und so ein Graustufenbild bekommen.
    Beim "Falschstempel" habe ich den Kontrast und Helligkeit so verändert, das fast schon ein Schwarz - Weiss - Bild entstand.
    Beim "echten Stempel" habe dann Farbe hinzugegeben und schlußendlich letzteren auf den "Falschstempel" gelegt.

    Jetzt sollen andere entscheiden. ( Die Schwarzen Anteile sind alle vom Falschstempel )

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P. S. Wenn Bedarf suche ich die anderen Stempel noch zusammen - sollten wenn möglich jedoch auch 600 DPI haben.

    Lieber Bayern Klassisch

    eine echte plausible Erklärung habe ich leider nicht. Dies fiel mir nur spontan ein, denn bisher hatte ich soetwas noch nicht gelesen.
    Spekulieren könnte man vortrefflich...

    Etwas aus vergangener Zeit habe ich noch:

    Über den Zusteller Johann Seger, welcher wahrscheinlich dies nebenberuflich machte, beschwerte sich Magdeburger Kaufmannschaft im Jahre 1691 wie nachfolgend geschrieben:

    ... Und wenn die Kaufleute nach dem Posthaus schicken, de Breve abzulangen, so sein keine da, sondern der Brevedreger habe es bey sich, sitzet wol mit seinen kamerathen im Bierhause zu saufen und überbringet sie öfters kaum den anderen Dach, wol gahr den dritten Dach erstlich, welches nicht allein der Kaufleute Brüderschaft zu Magdeburg, sondern auch Fremde großen Schaden bringet, daher is gantz unbillig, daß die Kaufleute ihre Breve umb der 3 Pf. Halber des Brevedregers vorenthalten werden und also billig und recht, daß eine öffentliche Karte, wie in der gantzen weldt gebräuchlich, vor dem Posthause angehangen würde, damit ein jeder sehen könnte, ob er Breve oder keine hatte, und billich, daß den Ersten Dach, wenn de Post kommen wer, die Breve im Posthaus behalten würden, damit jeder, der danach schicket, seine Breve bekommen könnte, und den volgenden Dach de Breve, so nicht abgelanget, würden, den Brevedreger gegeben würden, damit umb solchen schlechten Kerl als der Brevedreger viel Unheil könnte gesteuert werden....

    Schleißlich wurde daraufhin ein Verzeichnis angefertigt, wo alle eingetroffenen Brief aufgeführt wurden und im Posthaus ausgehangen.
    Auch ist interessant, dass die Zustellung 3 Pfennige kostete.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P.S. Vielleicht findet irgendjemand auch mal etwas ähnliches. Es ist doch immer wieder faszinierend, was es alles mal so gab...

    Liebe Sammelfreunde

    heute habe ich folgenden Absatz gefunden, welche als Punkt 3 im Magdeburger Adreßbuch vom 1836 zu finden sein soll:

    In verschiedenen Gegenden der Stadt sind 6 Briefkästen
    1. und 2. ---- = ---- Posthaus, Breiter Weg Nr. 205 ( und ) Perschmann’sches Hause, Breiter Weg Nr. 66
    3. ------------ = ---- Faberschen Buchdruckerei-Gebäude, Goldschmiedebrücke Nr. 11
    4. ------------ = ---- Königl. zweite Kommandantur-Gebäude, Bei der Hauptwache Nr. 5
    5. ------------ = ---- Königl. Zollgebäude, Brückenthor Nr. 17
    6. ------------ = ---- Beim Kauf- oder Packhofe
    angebracht, in welche jeder Korrespondent seine unfrankirten Briefe, - auch dann, wenn sie an Personen in der Stadt und den Vorstädten gerichtet sin, - stecken kann. Diese Briefkästen werden jeden Mittag 11 und jeden Nachmitttag 5 Uhr, von dem dazu bestimmten Briefträger geöffnet, welcher die Briefe im Post-Komtoir abgibt. Die, an Personen im Orte gerichteten Briefe werden demselben gegen das doppelte Brief-Bestell-Geld zugesandt.
    Für die Alte- und Neue Neustadt, die zwischen diesen und der Sudenburg befindlichen Etablissements die Sudenburg und Buckau, ist ein besonderer Briefträger angestellt, welcher jeden Mittag 1 Uhr nach der Neustadt usw. geht. Die in den ersteren Städten angebrachten Briefkästen werden, täglich, von dem Briefträger geöffnet, welcher die darin vorgefundene Korrespondenz, zur Weitersendung, bei seiner Rückkehr, im Post-Komtoir abliefert. Die in dem Briefkasten vorgefundenen frankirten Briefe werden drei Tage an Annahme-Fenster ausgestellt und sodann uneröffnet verbrannt.

    Schön fand ich den letzten Satz, der mich doch schmunzeln ließ ;)

    Mit freundlichem Sammlergruss Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    nach der "Sinnlos-Einleitung" nun ein Artikel aus der Magdeburgischen Zeitung (36. Stück) vom 23. März 1824:

    Bekanntmachung

    Es ist zur Bequemlichkeit der mit der Post zwischen Magdeburg und Cassel reisender Personen, die Einrichtung getroffen worden, dass dieselben vom 1.sten April ad in eleganten bequem eingerichteten, in Federn hängenden verdeckten Chaisen befördert und die Postgüter in einem besonderen Packetwagen transportiert werden. Die Chaisen gewähren im Inneren einen Raum für 6 Personen. Jede Person zahlt für die Meile 7 ½ Sgr. und ist befugt 30 Pfund Gepäck frey mitzunehmen. Für ein etwaiges Mehrgewicht bis zu 20 Pfund, insofern es auf dem Personenwagen Platz findet, wird die Päckerei-Taxe entrichtet. Die Effecten der Reisenden müssen in Mäntelsäcken, oder Felleisen, oder ledernen Taschen verpackt seyn. Koffers und Kasten werden zum Personenwagen nicht angenommen, können aber gegen das tarifmäßige Porto mit dem Paketwagen ihre Beförderung erhalten. Der Post-Personenwagen, welcher vom obrigen Zeitpunkt an, den Weg von Quedlinburg über Harzgerode und Stollberg nach Nordhausen usw. nimmt, wird von Magdeburg des Dienstags und Freytags gegen Mittag, nach Ankunft der Schnellpost aus Berlin abgehen und in Cassel des Donnerstags und Sonntags Vormittags, zum Anschluß an die, zwischen Cassel und Cöln eingerichtete, für die Beförderung der Personen sehr bequeme in Riemen hängende Diligenes eintreffen. Von Cassel nach Magdeburg erfolgt der Abgang des Post-Personenwagens Diligenes nach Cassel. Von Cassel Donnerstag und Sonntag Abends der Personenwagen nach Magdeburg, kommt an in Magdeburg Sonntag und Dienstag Mittag, von wo die Reisenden mit dem bequem eingerichteten, in Riemen hängenden Wagen der Fahrpost, oder mit der täglich Nachmittags um 2 Uhr nach Berlin gehenden Schnellpost weiter reisen können.
    Berlin, den 18.ten März 1824
    General-Post-Amt gez. Nagler.

    Ich fand diesen Artikel sehr schön.
    Vielleicht weis einer wie der Kurs "genauer" verlief und ob es einen ähnlichen Artikel von Cassel oder Cöln gibt, der sich auf diesem Kurs bezieht.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Liebe Sammelfreunde

    Postkurse sind immer wieder ein interessantes Thema.
    Es gibt einige, welche nur kurze Zeit, andere lange Zeit aktuell waren. Manchmal änderte sich auch die "Zuständiglkeit'".

    Dies soll einfach mal ein "sinnloses"-Eingangsposting sein. :)

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Lieber Michael

    da ich die Westpahlenzeit in der z.Z. durcharbeitenden Arbeit gerade mit durch habe, hierzu folgendes:

    Das Grenzpostamt Lenzen berichtete am 2. Juni 1809 dem Generalpostamt in Berlin die Aufhebung der Fahrpost Hamburg - Leipzig über Magdeburg. Daraufhin ordnete das Generalpostamt an, die Pakete von Hamburg nach Magdeburg über Brandenburg zu leiten. Der Weg wird von Lenzen über Havelberg nach Brandenburg und weiter über Golzow – Belzig – Wittenberg – Düben nach Leipzig beschrieben. Ab Belzig waren sächische Postillions eingesetzt worden.

    Ob es eine direkte Verbindung Berlin - Leipzig gab, dazu kann ich nichts sagen, jedoch soll die Verbindung Berlin - Magdeburg über Brandenburg noch existent gewesen sein. Er lief über Potsdam – Grotzkreutz – Brandenburg – Ziesar – Hohenziatz – Nedlitz. Zumindestens wäre bis Anfang 1809 dies relativ gesichert.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf