Beiträge von vals59

    Hallo Dieter,

    Gemäß der Durchführungsverordnung zum Postvertrag zwischen Frankreich und Preußen von 1817 kostet dieser Brief (< 6 Gr.) mit dem CPR1-Stempel 4 Decimes bis Givet + 5 Decimes von Givet nach Paris.

    Ich bin mir nicht sicher, ob auf der Rückseite des Briefes eine 2 steht. Es könnte sich um eine zufällige Markierung handeln.

    Der Briefinhalt betrifft einen Verkauf, den eine der Parteien in Frage stellen möchte.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Gerd,

    Die von Rudolf gezeigte Karte und die Schlacht um die Brücke von Varize fanden nicht zur selben Zeit statt.

    Der Brand von Varize am 15. Oktober 1870 folgte auf die Kämpfe vom 14. Oktober zwischen der deutschen Kavallerie und Mitgliedern der Nationalgarde aus den Dörfern Varize und Civry.

    Die Schlacht um die Brücke von Varize fand am 29. November statt.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo zusammen,

    Der Postvertrag von 1858 legt fest, dass unzureichend frankierte Briefe mit der Differenz zwischen dem Betrag der Briefmarken und dem Betrag des unfrankierten Briefes nachtaxiert werden.

    Bei der Berechnung des Betrags, der vom Empfänger zu zahlen ist, geht die französische Post davon aus, dass 1/2 Gr 6,185 Centimes entspricht. 1 Gr entspricht also 12,34 Gr. Sie geht davon aus, dass, wenn das Ergebnis der Berechnung einen Teil eines Decime zeigt, auf den nächsten Decime aufgerundet werden muss.

    Hier haben wir einen Brief, der mit 3 Gr. frankiert ist. Ein unfrankierter preußischer Brief würde den französischen Empfänger 50 Centimes kosten.

    Das Porto macht 37,11 Centimes aus, die von den 50 Centimes abgezogen werden müssen.

    50 C. - 37.11 C. = 12.89 C. abgerundet auf 2 Decimes.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Diese Informationen können auf der Website des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz gefunden werden.

    Ich habe erwähnt, dass Bernard Mougenot ein Unteroffizier war, aber er war eher ein Gefreiter. Er gehörte dem 26. Infanterie Regiment an.

    Er wurde in die Schweiz evakuiert, weil er an Blutarmut und Bronchitis leidete.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Tim,

    In den ersten Monaten des Krieges war die Lage für die Familien der Kriegsgefangenen nicht sehr klar.

    Die Frankierung ist sicherlich ein Fehler des Absenders.

    Der Unteroffizier Victor Bernard Mougenot wurde am 9. September 1914 in Luneville gefangen genommen. Er wurde in der Brust verwundet.

    Er wurde im Reserve Lazarett Zweibrücken behandelt und dann in das Kriegsgefangenenlager Rastatt geschickt. Danach wurde er in das Lager Darmstadt verlegt, dann nach Zerbst und schließlich in die Schweiz evakuiert.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    #226

    Hallo Tim,

    Der Brief ist an das Französische Rote Kreuz, Agentur für Kriegsgefangene, 51, quai des Chartrons, Bordeaux, adressiert (siehe Oberseite des Umschlags) mit dem Vermerk " Den Brief bitte an den Gefangenen weiterleiten ".

    Es gilt also der Inlandsposttarif (10 c). Der Absender legt nur Briefmarken für das Rote Kreuz bei, nicht für den Gefangenen.

    Der Soldat Henri Cerede wurde am 18. August 1914 in Mittersen (Lothringen ??) gefangen genommen. Er wurde am Fuß verwundet und im Lazarett von Ingolstadt behandelt. Im Februar 1915 befand er sich noch im Kriegsgefangenenlager Ingolstadt.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    https://grandeguerre.icrc.org/fr/List/3157984/731/16523/

    Hallo zusammen,

    Hier eine grobe Übersetzung von Artikel 4 der Durchführungsverordnung vom 31. Juli 185 zum französisch-österreichischen Postvertrag vom 9. März 1825:

    "Briefe und Pakete aus österreichischen Staaten, die entweder auf der Seite Deutschlands oder auf der Seite Italiens liegen und mit dem Stempel L. A. oder L.I. versehen sind, die durch die Postämter von Forbach und Huningue oder auch von Straßburg nach Frankreich eingehen, [...], werden für diese Städte mit sieben Decimes pro Brief unter dem Gewicht von sechs Gramm taxiert werden, und die Briefe oder Pakete, die sechs Gramm und mehr wiegen, werden proportional zu ihrem Gewicht gemäß den Stufen des Tarifs der französischen Post besteuert werden".

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo liball,

    Zitat

    links oben wurde eine 6 angeschrieben. Damit war der Brief 6 g schwer und 12. Dec. passen genau: LA: 7 Dec. + 4 Dec. (101-200 km) + 1 Dec. (6 g-ausschl. 8 g).

    Aber musste auch beim Auslandsporto 1 Décime hinzugefügt werden, was 13 statt 12 Décimes ergeben hätte.

    Emmanuel.

    Hallo Franz und Dieter,

    Die Taxierung ist in der Tat schwer zu erklären.

    Hier ist eine Schätzung, die von einem Brief ausgeht, der genau 6 Gr. wiegt:

    Pettau -> Huningue: 7 Décimes. Für diesen Teil der Strecke hat das Grenzpostamt Huningue die 6 Gr. nicht berücksichtigt.

    Huningue->Strasbourg: 4 Décimes +1Décime.

    => Gesamtporto: 12 Décimes.

    Ich weiß, dass es immer einfach ist, ein Porto, das wir nicht verstehen, mit einem Fehler des Postbeamten zu erklären, aber hier habe ich keine andere Erklärung.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Franz,

    Auf jeden Fall ist es eine Stempelspur.

    Im Postvertrag von 1825 gibt es mehrere Abkürzungen für Briefe aus Österreich:

    - L.A. (Lettre Autrichienne), L.I. (Lettre Italienne), der 7 Décimes nach Huningue oder Forbach oder Straßburg kostete

    - I.T.: Italie Transit: 10 Décimes an das französische Grenzpostamt

    - A.T.: Autriche Transit: 11 Décimes.

    @Dieter: Ja, im Jahr 1827 ist der Tarif von 1806 noch gültig.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Franz,

    Das ist in der Tat seltsam....

    Der Vermerk "L.A." vor "von Pettau" bedeutet vielmehr, dass es sich um einen Portobrief handelt. In jedem Fall hat Frankreich die Sache so verstanden.

    Die 12 Décimes sind keineswegs nur das Inlandsporto.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Franz,

    Warum meinst Du, dass dieser Brief frankiert ist?

    Wenn man das Porto bedenkt, ist es wohl eher ein Portobrief. Es ist unmöglich, dass ein Brief von 6 Gr. (einschließlich) von Huningue nach Strasbourg 12 Decimes kostete. Diese 12 Decimes bezeichnen das Auslandsporto zum französischen Grenzpostamt und das Inlandsporto von Huningue nach Strasbourg.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Ingo,

    Dies ist ein schwerer 15Gr-Brief (1) aus dem 4. preußischen Rayon (2), der über Givet (3) in Frankreich ankam.

    Das Porto für einen solchen Brief ist normalerweise wie folgt:

    - nach Givet: 12 Décimes x2,5 = 30 Décimes

    - von Givet nach Bordeaux: 25 Décimes

    = 55 Décimes oder 5,5 Francs.

    Das Porto auf dem Brief ist jedoch 5 Francs (nicht 5 Décimes). Das Zeichen neben der 5 (4) zeigt, dass es sich um Francs und nicht um Décimes handelt.

    Es scheint, dass das französische Porto für einen Brief bis 15 Gr. (ausschließlich), d.h. 20 Décimes, berechnet wurde, während das Auslandsporto für einen Brief von 15 Gr. einschließlich, d.h. 30 Décimes, berechnet wurde.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Tim

    Der Grund warum "Kriegsgefangenensendung" auf dem Brief stand, war möglicherweise der, dass auch Briefe internierter Zivilisten unmissverständlich der Zensur zuzuführen waren.

    Alle Postsendungen, die ein Gefangenenlager verließen oder dorthin kamen, wurden geprüft, unabhängig davon, ob es sich bei dem Gefangenen um einen Zivilisten oder einen Soldaten handelte.

    Der Hauptzweck der Angabe "Kriegesgefangenensendung" besteht darin, zu verhindern, dass die Post vom Absender-, Empfänger- oder Zwischenland nachtaxiert wird.

    Zivilegefangene galten schon lange vor 1916 als Kriegsgefangene, auch wenn es von Land zu Land Unterschiede in der Behandlung gegeben haben kann.

    In der Anlage ein Auszug aus einer Verordnung des Kriegsministeriums vom Juni 1915, in der es heißt, dass Zivilpersonen aus den besetzten Gebieten, die in Deutschland festgehalten werden, als Kriegsgefangene zu betrachten sind.

    Der Feldposterlass 205 vom 30. September 1915 bestätigt, dass Zivilgefangene als Kriegsgefangene zu behandeln sind.

    Für mich handelt es sich nicht um einen Sammlerbrief, sondern um einen Brief, der unnötig frankiert wurde.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hello Tim,

    Ich habe meinen Auszug an der falschen Stelle abgeschnitten, aber diese Regelung gilt auch für Zivilgefangene. Übrigens ist Dein Brief mit "Kriegsgefangenensendung" vermerkt.

    Welchen Sinn hätte die Anwendung dieses Vermerks, der für den Portofreien Schriftverkehr gilt, wenn der Versand an Zivilgefangene Portopflichtig wäre?

    Der Absender muss sich sicher geirrt haben.

    Viele Grüße.

    Emmanuel.

    Hallo Tim,

    Hier ist ein Auszug aus dem Feldposterlass 42, der einige Erklärungen über die Sendung von Kriegsgefangenen innerhalb Deutschlands enthält.

    Die Briefe müssen offen und portofrei versandt werden.

    Diese Vorschriften galten auch für die Post von Zivilefangenen, die in Deutschland festgehalten wurden.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.

    Hallo Woodcraft,

    Zum Zeitpunkt Deiner Briefe gilt der Postvertrag zwischen Frankreich und Belgien vom 24. April 1849 (gültig ab 1. Oktober).

    Dieser Postvertrag setzt fest, dass der Tarif für einen einfachen Brief zwischen Frankreich und Belgien und umgekehrt 40 c kostet.

    Für Briefe, die eine Entfernung von 30 km in Luftlinie zwischen dem Ausgangspostamt und dem Bestimmungspostamt reisen, war ein Grenztarif von 20 c vorgesehen.

    Mons und Valenciennes sind 31 km voneinander entfernt, so dass der Grenztarif nicht gilt.

    Wir können also vermuten, dass Deine Briefe zum normalen Tarif des doppelten Briefes ( > 7.5 g) freigemacht wurden.

    Viele Grüsse.

    Emmanuel.