Besondere Versendungsformen

  • Hallo liebe Sammlerfreunde,


    hiermit möchte ich ein neues Thema mit besonderen Versendungsformen starten: z.B. Postanweisungen, Postvorschüsse, ... möglichst mit den entsprechenden Tarifen und Vorschriften, die mir leider nicht vorliegen.


    Anfangen kann ich mit einem Postvorschussbrief über 2 Rigsbankdaler 2 Mark und 13 Skilling aus Kopenhagen nach Schleswig. Die Briefgebühr durfte mit einer 4 Skilling-Marke frankiert werden, aber die übrigen Gebühren mussten barbezahlt werden. Letztere ergeben sich aus der handschriftlichen Notierung "4/4".
    Mit Unterstützung durch DKKW betrug die Prokuragebühr 4 Skilling, weitere 2 Skilling waren vermutlich für eine Empfangsquittung und 2 Skilling für die Postanweisungsgebühr zu bezahlen.
    Die Gebührenzusammensetzung ist jedoch leider nicht sicher, so dass weitere Erklärungen oder Informationen dazu sehr willkommen sind. Vielleicht weiß es einer unserer dänischen Experten genau.


    Handelt es sich bei diesem Brief überhaupt um eine PostVORSCHUSS-Sendung (im wahren Sinne) oder um eine Nachnahme?
    Wie war genau das Prozedere der Geldübermittlung und welche Gebühren wurden für was berechnet?


    Viele Grüße
    nordlicht


    PS: Falls auch jemand, der des Dänischen mächtig ist, lesen kann, was mit diesem Brief fakturiert wurde, würde ich mich freuen ...

  • Moin nordlicht,


    ich habe inzwischen kräftig in den alten Circulaire gekramt und kann folgende Erklärung gemäß Circulaire Nr. 19 vom 30. August 1851 liefern. In diesem Circulaire werden Postanweisung (postanvisning) und Postvorschuß (postforskud) eingeführt und beschrieben:
    "Wenn ein Absender für die Auslieferung eines Briefes einen bestimmten Geldbetrag vom Empfänger einziehen möchte so ist der Brief folgendermassen zu kennzeichnen: "Postforskud N.N. RBD" Ein derart gekennzeichneter Brief soll zusammen mit einer vom Absenderpostamt ausgestellten Anweisung verschickt werden. Wenn der Brief vom Empfänger gegen Zahlung des Anweisungsbetrages eingelöst wird, so hat das Empfängerpostamt mit nächster Post das Postamt das die Anweisung ausgestellt hat mittels der quittierten Anweisung von der Einlösung zu informieren. Danach zahlt das letztgenannte Postamt den Anweisungsbetrag an den Absender aus und übergibt als Quittung den zugehörigen Rückschein."
    Es handelte sich also nur dem Namen nach um ein Postvorschußverfahren, eigentlich war es eine Nachnahme.
    Die Gebühren setzten sich folgendermassen zusammen:
    a) für die Postverwaltung: Briefporto plus prokuragebyr (4 RBS je 5 RBD, maximal 10 RBD). Postforskudbriefe konnten vom 14.1.1854 bis 31.3.1868 unfrankiert verschickt werden. Die prokuragebyr musste zunächst bar bezahlt werden.
    b) für das ausstellende Postamt: 2 RBS für das Anweisungsformular plus 2 RBS für das Rückscheinformular. Zusätzlich konnte eine Schreibgebühr für das Ausfüllen des Rückscheins in Höhe von 2 RBS anfallen, wenn der Rückschein nicht vom Absender sondern vom Schalterbeamten ausgefüllt wurde. Diese Gebühren waren bar zu zahlen.
    Die prokuragebyr konnte ab dem 16.7.1866 frankiert werden. Die Formulargebühr entfiel ab dem 1.9.1870. Ab dem 1.4.1871 wurde die Bezeichnung postforskud in postopkrævning geändert.


    Den Briefinhalt kann ich weitestgehend lesen und übersetzen, ausgerechnet beim Gegenstand der Rechnung beisse ich aber auf Granit. Liest sich anfangs wie "Saitzant..." aber was soll das sein?


    Die Postvorschussformulare sahen im Herzogtum Holstein anfang der 60er Jahre folgendermassen aus.


    Viele Grüße
    DKKW

  • Hallo,


    bayerische Hilfe (hoffentliche!) naht: Ich lese da "Svitgentskraa".


    Jetzt seid ihr dran.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo allerseits,


    ich wußte doch, dass ich wieder fundierte Unterstützung von den hier versammelten Experten erhalten würde :)
    Vielen Dank an alle! Klasse, dass DKKW das Prozedere genau erklären und auch gleich ein passendes Formular beisteuern konnte!


    Bei der Übersetzung bin ich trotz der bayrischen und norwegischen Hinweise und Recherche in meinem Dänisch-Wörterbuch noch nicht erfolgreich gewesen, aber vielleicht kommt hier demnächst ein Native Speaker vorbei, dem es leichter fällt ...


    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo nordlicht,


    der liebe Jörgen ( Baldersbrynd) dürfte das mit links übersetzen. Wenn nicht so, dann per PN an ihn ...


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Nordlicht und Andere.


    Es ist SWITZENTSKRAA, so weit ich finden kann sind es ein niederländisch Kautabak. Ich habe eine isländisch Anzeige gefunden. Siehe unter Google suchen und Switzentskraa.


    Liebe Grüße
    Jørgen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo die Runde


    Dank Jörgens Buchstabirung habe ich endlich die Lösung.


    Laut norwegischer Lexikon ist "Switzentskraa" ein amerikanischer süsser Kautabak. Skraa heisst wie schon gesagt Kautabak, und switzent heisst "sweetscented"
    Dieser Kautabak kann man übrigens immer noch kaufen. :)


    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Jørgen und Nils,


    vielen Dank für die Lösung!


    Der Adressat "Eisenberg & Peschcke" in Schleswig war wohl eine Tabak & Zigarrenfabrik, so dass alles zusammenpasst.


    Probieren möchte ich diesen Kautabak aber nicht ;)


    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo,


    hier habe ich noch einen weiteren interessanten Brief, bei dem ich aus dem Inhalt noch nicht ganz schlau geworden bin:


    es handelt sich um einen Schiffspostbrief, der 1859 von Kiel per Dampfschiff nach Kopenhagen befördert wurde. Frankiert mit einer DK Nr.7 und gestempelt mit dem Nummernstempel "189" (Nebenstempel "DAMPSK.POST-SPED").


    Aus dem Inhalt, den ich leider nur bruchstückhaft verstehe, geht hervor, dass 2 Pakete - offenbar mit Leder(?) aus Brüssel(?)- mit dem Dampfschiff "Freyr" an dengleichen Adressaten geschickt wurden. Zusätzlich ist ein Rechnungsbetrag genannt.


    Wenn diese Pakete zeitgleich mit der Post verschickt wurden, frage ich mich, warum der vorliegende Brief kein Paketbegleitbrief ist bzw. warum es neben einem Paketbegleitbrief, den es immer gegeben haben sollte, noch diesen weiteren Brief gibt. Eigentlich hätte sich der Absender doch die Gebühr für einen zusätzlichen Brief sparen können!?


    Oder ist dieser Brief nur so etwas wie eine Vorankündigung, dass Pakete geliefert werden?
    Oder vielleicht eine Mahnung, dass die Rechnung für die bereits gelieferten Pakete, noch zu bezahlen ist?


    Ich nehme an, dass der Briefinhalt es erklären kann. Und hoffe, dass die üblichen "Verdächtigen" weiterhelfen können ...


    Viele Grüße
    nordlicht

  • Moin nordlicht,


    hier der dänische Text, soweit ich ihn entziffern konnte:


    Herr A. E. Lindersdorff, Kjøbenhavn
    med Dampskibet Freya havde(?) jeg idag den fornøjelse at afsende til dens(?) ærede Adresse
    AEL 41 1 Kasse lakert læder ....
    AEL 42 1 Sekke(?) garved dto. ....
    modtaget fra Herr L. I. Collet Bruessel
    Mine Omkostninger dergaa(?) efter Nota
    med Foden(?) Rd 9 4 mk RM jeg har frie at eftertage(?)
    Ønskede dem en god modtagelse tegner jeg med hengivenhed


    Bei manchen "altertümlichen" im heutigen Dänisch nicht mehr gebräuchlichen Floskeln bin ich unsicher.
    Ziemlich frei von mir übersetzt:
    Herrn ...
    mit dem Dampfschiff Freya hatte ich am heutigen Tag das Vergnügen an Ihre werte Adresse
    1 Kiste lackiertes (?) Leder und einen Sack gegerbtes Leder
    die ich von Herrn Collet, Brüssel erhalten habe, abzuschicken.
    Meine Unkosten in Höhe von 9 RD 4 Mk entnehmen Sie der beigefügten (?) Rechnung.
    Ich wünsche Ihnen einen guten Empfang (der Sendung) und unterzeichne ergebenst


    Viele Grüße
    DKKW

  • Hallo DKKW,


    ganz vielen Dank für deine Mühe!
    "lackiertes Leder": so etwas gab es damals also auch schon ...


    Somit handelt es sich um einen normalen (Rechnungs)Inhalt, den ich eigentlich in dem entsprechenden Paketbegleitbrief zu diesen Paketen erwartet hätte und nicht in einem separaten zweiten Brief.


    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo DKKW,


    beeindruckend, was Du so alles im Fundus hast!


    Die nichtpostalische Frachtbeförderung ist natürlich eine logische Erklärung.
    Ich war davon ausgegangen, dass sich zu dieser Zeit das Postmonopol / Postregal auch noch auf die Beförderung von Personen und Fracht erstreckte.


    Deine Frachtrechnung belegt allerdings das Gegenteil.


    Danke für's Zeigen!
    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo zusammen,


    ich hatte in meinem Beitrag zu den Postvorschüssen bereits das Circulaire 19/1851 vom 30. August 1851 erwähnt, mit dem sowohl die Postanweisung/postanvisning als auch das Postvorschußverfahren/postforskud definiert und eingeführt wurden.


    Meine freie Übersetzung des Abschnittes zu Postanweisungen:
    Wenn ein Absender einen bestimmten Geldbetrag an den Empfänger ausgezahlt haben möchte, so ist dieser Betrag am Postschalter einzuzahlen. Der Begleitbrief ist deutlich mit der Adresse des Empfängers und dem Hinweis "Postanvisning N.N. Rbd." zu versehen. Das Postamt stellt ein internes Postanweisungsformular über den eingezahlten Betrag aus und schickt dieses zusammen mit dem Postanweisungsbrief an das Empfängerpostamt. Dieses zahlt den Postanweisungsbetrag gegen Quittung an den Empfänger aus. Das Anweisungsformular verbleibt als Auszahlungsnachweis beim Empfängerpostamt. Verlangt der Absender eine Auszahlungsbestätigung, so ist gegen Gebühr ein Rückschein auszustellen, dieser wird vom Empfänger quittiert und an den Absender zurückgeschickt. Die Gebühren setzen sich aus dem Briefporto und der Postanweisungsgebühr (bis 5 Rbd = 4 Sk bzw. 1 Sch. Crt., über 5 bis 10 Rbd = 8 Sk. bzw. 2 1/2 Sch. Crt.) zusammen. Die Anweisungsgebühr ist bar zu zahlen. Für einen Rückschein sind 6 Sk. bzw. 2 Sch. Crt. zu zahlen. Für das Postanweisungsformular sowie für ein gegebenenfalls gewünschtes Rückscheinformular sind jeweils 2 Sk. bzw. 1 Sch. Crt. an das Postamt zu zahlen.


    Den Brief habe ich schon mal bei den Nummernstempeln (Nr. Stpl. 80 Ærøskjøbing) gezeigt. Es handelt sich um eine Postanweisung über 5 Rbd. Für das Briefporto wurde eine 4 Sk. Marke der Ausgabe 1854 (Afa 4III) verklebt. Die Postanweisungsgebühr 4 Sk. und die Formulargebühr 2 Sk. wurden vorschriftsmässig bar bezahlt.


    Postinterne Anweisungsformulare gemäß der Circulaire 19/1851 habe ich noch nie gesehen, eventuell sind im Archiv des Postmuseums bzw. im Dänischen Reichsarchiv Kopenhagen Musterformulare erhalten geblieben, die besagtem Circulaire ursprünglich beigefügt waren. Auch einen Auszahlungsrückschein (später im UPU-Jargon Avis de payement genannt) kenne ich nicht.


    Im Jahr 1867 wurde das Postanweisungsverfahren umgestellt, anstelle des Postanweisungsbriefes plus internem Postanweisungsformular trat eine Postanweisungskarte. Da diese als Auszahlungsquittungen archiviert wurden, hat es nur einige ganz geringe Zahl gebrauchter Postanweisungen in die Sammlungen der Philatelisten geschafft. Ich selbst habe bislang nur eine einzige gebrauchte Postanweisung aus Dänemark in meiner Sammlung (1882 nach Island).


    Viele Grüße
    DKKW

  • Hallo,


    eine Neuerwerbung möchte ich zeigen:
    der Brief ist mit einem Paar der dänischen Marke Nr. 7 frankiert, lief 1860 von Garding nach Flensburg, und trägt den Vermerk "einliegend Proben ohne Werth".


    Aus Schleswig-Holstein gibt es davon - etwas überraschend - recht wenige. Insofern kann ich kaum mit anderen "Proben ohne Wert" vergleichen, aber irgendwie erschließt sich mir der Vermerk noch nicht ganz. Denn damit wurde anscheinend keine Gebührenreduzierung erreicht, sondern der Beleg als doppelt schwerer Brief normal frankiert.


    Viele Grüße
    nordlicht

  • Hallo Nordlicht,


    schönes Teil - die Industrialisierung in SH war eher dünn, mehr agrarisch geprägt, wie heute noch in weiten Teilen und einliegende Muster waren eh nie portobefreit.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




    • Offizieller Beitrag

    Hallo nordlicht,


    die Deklaration eines einliegenden Musters (nicht anhängend !) wurde meines Erachtens eher zur Erklärung eines fühlbaren Inhalts vorgenommen, evtl. zur Vermeidung von Irrtümern, wie z.B. des Verdachts nicht deklariertes Geld oder sonstige Wertgegenstände zu versenden.
    Portomoderation galt in Preußen ausschließlich für anhängende Muster, evtl. waren die Bestimmungen in Schleswig-Holstein ähnlich.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    nach weiterer Recherche bin ich in einem dänischem Buch (Godfredsen + Haff) fündig geworden. Demnach gab es anscheinend keine Unterscheidung nach "einliegend" und "anhängend". Für die Gebühren wird auf Drucksachen verwiesen, d.h. die Gewichtsprogression war abweichend zu den Taxen für Briefe. Also müsste diese Warenprobe schwerer als 4 Loth gewesen sein, um mit 8 Skilling frankiert zu werden. Mal sehen, ob es weitere Quellen gibt, die das bestätigen ...


    Viele Grüße
    nordlicht