• ... Haralds Idee ist ganz gut, denke ich (typisch Schachspieler), aber der Schorsch ist ein alter Fuchs und hat das Stück vor sich auf dem Tisch - der wird am besten beurteilen können, ob Marken mal drauf waren, oder nicht. In jedem Fall höchst selten und ein Hingucker sowieso.

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Schorsch,

    gemäß Art. 14 Abs. 1 des einschlägigen UPU-Vertrags vom Mai 1906 war für Nachsendungen innerhalb des Vereinsgebiets keinerlei Zuschlagstaxe zu erheben.

    Die drei (sehr) speziell anderen Nachsendungsfälle, die für eine Zuschlangstaxe in Betracht kommen, habe ich aus dem Buch: Die Deutsche Post im Weltpostverein und im Wechselverkehr, Meyer U., Berlin 1908, S.97 hier angehängt. Da passt vorliegend leider rein gar nichts. Für Briefe bis 20 Gramm waren lt. dem einschlägigen UPU 1906er-Vertrag 25 Centimen = 20 Pf anzusetzen, für jede weiteren 20 Gramm weitere 15 Centimen. In Deutschland waren das dann beim Auslandsbrief der 2. Gewichtsstufe vom 01.04.1906 - 01.10.1919 weitere 10 Pf. Nun kann es, wie Ralph schon geschrieben hatte, am Empfangsort in London evtl. tatsächlich zu einem "Statuswechsel" gekommen sein.

    Ich meine dann aber einen gänzlich anderen. So könnte Remington Typewriter in London dem Briefträger evtl. gesagt haben: "Ei der gute Herr Wiese ist schon wieder weiter nach Berlin verreist, können wir ihm in dem gebührenfrei nachzusendenden Brief noch was dazulegen ?" Grübelt`s der Briefträger: "Hmmmm, ja schon, aber dann wiegt der Brief etwas mehr als 20 Gramm, da muss ich im Weltpostverein noch 15 Centimen on top haben." Ich habe keine Ahnung A) ob der Brief hinten nach sowas ausschaut`s und B) ob die 15 Centimen dann 1d entsprachen. Das ist eine spezielle Rundungssache.

    Aber wenn, dann passt`s...jedenfalls entsprachen 10 Pf dem britischen Auslandspoka-Tarif vom 1d.

    Schönen Gruß

    Tim

    PS: Du hast diesen thread im falschen Oberordner (Vorphila) aufgemacht.

    Für die Pfennigzeit gibt`s das schon hier:

    bayern klassisch
    27. September 2011 um 19:47

    Thema

    ...sollte vom Admin also besser noch schnell umgehängt werden 8o

  • Hallo,

    nachdem das Posting noch nicht umgehängt wurde muß ich zwangsläufig hier weitermachen.

    Vor einigen Tagen ging mir erneut ein Brief ins Netz, diesmal aus USA, der über London nach Bayern weitergeleitet wurde. Auch diesmal nur mit 1 Penny statt der erwarteten 2 1/2 P.. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dem Postbeamten der gleiche Fehler wieder unterlaufen ist.

    Wer weiß Rat?

    Auch beim Entziffern der beiden rückseitigen englischen Ovalstempel bräuchte ich bitte Hilfe. Wie lautet der Text?

    Beste Grüße

    Postgeschichte -Kemser

  • Servus Schorsch,

    der Stempel auf der Rückseite müsste ein Absenderstempel sein, der vorgab, wie bei einer Unzustellbarkeit mit dem Brief umgegangen werden sollte: »If not called for in 30 days« mit einer Adressangabe des Absenders. Diese beiden Abschläge hier kann man getrost als kontraproduktiv bezeichnen.

    Die Stempel dienten auch dazu, das Dead Letter Office zu entlasten, indem unbestellbare Brief gar nicht erst dorthin abgegeben werden mussten.

    TonyWDLOExhibit.pdf

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Guten Abend Schorsch,

    der neue Beleg (wieder mal Saaaaahne mmmmh :P) ist hier doch megarichtig aufgehoben, isse ja von GB nach Bayern gelaufen :)

    Da man Dir absolut Recht geben muss, dass das wiederholt nicht mehr mit "unnormalen Dingen" hat zugehen können, habe ich ein hardcore-www-research gestartet und wurde in der Tat fündig: Einschlägig ist in Deinem Fall die Postal Guide 1881 Großbritannien, die bis ins Jahr 1906 gegolten hat und zwar unter dem Hauptkapitel FOREIGN AND COLONIAL MAIL das Unterkapitel RE-DIRECTION. Dort steht wie folgt:


    Ich habe das mal versucht zu übersetzen:

    1. Briefe und Postkarten, die in ein Land des Postvereins gesendet oder von diesem empfangen werden (eine Liste der Länder findet sich auf Seite 227) und anschließend weitergeleitet werden an jeden Ort im Vereinigten Königreich oder in ein anderes Land innerhalb der Union, unterliegen keiner zusätzlichen Gebühr und, sofern registriert, keiner zusätzlichen Gebühr für die Registrierung; solche jedoch, wie in der ersten Instanz adressiert an einen Ort in dem Land, in dem sie aufgegeben wurden, sind kostenpflichtig bei ihrer Umsendung mit dem Porto, abzüglich des vorausbezahlten Betrages, das anfallen würde, wenn sie ursprünglich an den Ort der endgültigen Zustellung adressiert worden wären, jedoch, sofern registriert, ohne zusätzliche Gebühr.

    2. Briefe und Postkarten, die von einem Teil des Vereinigten Königreichs in einen anderen gerichtet, und dann in ein Land weitergeleitet werden, das nicht dem Postverein angehört, unterliegen einem zusätzlichen Auslands- oder Kolonialtarif und, falls registriert, einer zusätzlichen Gebühr für die Anmeldung.

    3. Für Briefe und Postkarten, welche hier aus einem Land empfangen werden, das nicht dem Postverein angehört, wird für die Weiterleitung in ein anderes Land, das nicht dem Postverein angehört, eine zusätzliche Gebühr erhoben in Höhe des nationalen Auslands- oder Kolonialtarifs und, falls registriert, gegen eine zusätzliche Gebühr. Wenn sie an einen Ort innerhalb des Vereinigten Königreichs umgeleitet werden, unterliegen sie einem zusätzlichen Inlandstarif; und, wenn sie in ein Land des Postvereins weitergeleitet werden, unterliegen Sie dem Gebührensatz dieses Landes. In den beiden letztgenannten Fällen fallen für Briefe, die eingeschrieben sind, keine zusätzlichen Gebühren an.

    4. Briefe und Postkarten aus einem beliebigen Land des Postvereins eingegangen und bzgl. Sendungen, die in ein Land außerhalb des Postvereins gerichtet sind, unterliegen einer zusätzlichen Gebühr, Auslands- oder Kolonialtarif und, falls registriert, gegen eine zusätzliche Gebühr.

    Ich muss also bei dem bisher geschriebenen bleiben, die Umleitung im Postverein war gebührenfrei. Das in Ziffer 1 zweiter Halbsatz habe ich ganz ehrlich gesagt nicht kapiert oder falsch übersetzt. Vom Bauchgefühl trifft das aber auch nicht auf Deine beiden gezeigten Fälle zu, auch keine der anderen drei Regelements, die immer irgendwie Länder betreffen, die nicht dem UPU angehörten.

    Sorry ?(...oder kann das jetzt jemand evtl. besser interpretieren ?

    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Grias Di Tim,

    vielen Dank für Deine Infos, aufgrund derer ich den Spieß jetzt mal umdrehe und mit "Ausschluss" arbeite ohne auf irgendwelche Nebensätze einzugehen:

    2. Briefe und Postkarten, die von einem Teil des Vereinigten Königreichs in einen anderen gerichtet, und dann in ein Land weitergeleitet werden, das nicht dem Postverein angehört---

    3. Für Briefe und Postkarten, welche hier aus einem Land empfangen werden, das nicht dem Postverein angehört....

    4. Briefe und Postkarten aus einem beliebigen Land des Postvereins eingegangen und bzgl. Sendungen, die in ein Land außerhalb des Postvereins gerichtet sind....

    Alle diese drei Punkte treffen in meinem Falle nicht zu. Was bleibt, ist Punkt 1:

    1. Briefe und Postkarten, die in ein Land des Postvereins gesendet oder von diesem empfangen werden und anschließend weitergeleitet werden an jeden Ort im Vereinigten Königreich oder in ein anderes Land innerhalb der Union, unterliegen keiner zusätzlichen Gebühr...

    Dies würde auf den vorliegenden Brief zutreffen:
    Empfangen aus den USA und weitergeleitet nach Deutschland.

    Den weiteren Teil von Punkt 1 kann man vernachlässigen, weil er im vorliegenden Fall nicht zutrifft. Ich würde lediglich die Übersetzung etwas anpassen:
    ....solche jedoch, welche in der ersten Instanz an einen Ort in dem Land adressiert sind, in dem sie aufgegeben wurden, sind kostenpflichtig bei ihrer Nachsendung mit dem Porto, welches anfallen würde, wenn sie ursprünglich an den Ort der endgültigen Zustellung adressiert worden wären, abzüglich des vorausbezahlten Betrages jedoch, sofern registriert, ohne zusätzliche Gebühr.

    Dies ist irgendwie logisch, da in diesem Falle ja aus einem Inlands- ein Auslandsbrief wird, d.h. wir sind zurück bei der ersten Hälfte von Punkt 1.

    Aus meiner Sicht bleibt bei der von Dir oben gezeigten Quelle kaum Interpretationsspielraum und daher im Moment nur der Schluss, dass beide von mir gezeigten Briefe irrtümlich mit 1 P. weiterfrankiert wurden.
    Ergänzungen und Korrekturen aus der Leserschaft willkommen !

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Hallo in die Runde,

    nachfolgender Beleg könnte schöner sein, aber was erwartet man - oder besser - kann man erwarten bei einer Zeitungsschleife in der 5. Gewichtsstufe (8-10oz = ca. 227 bis 283 Gramm!) von London nach Lichtenfels (Ankunft 7. März 1892) ? Erst mal kriegen sag ich da nur....:)

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Hallo in die Runde,

    nachfolgenden Beleg möchte ich gerne zeigen mit der Hoffnung auf Klärung diverser Fragen:

    1/2 P. Ganzsachenkarte am 11. Nov. 1895 nach München gesandt (Ankunft 13. NOV 95).
    Als Postkarte war sie 1/2 P. unterfrankiert, was mit dem Londoner Taxstempel "T5L" dokumentiert wurde. In München lief die Karte daher über die Portokontrollstelle ("P1"), welche zunächst 10 Pfg. Nachporto notierte, diese dann mit 30 Pfg. überschrieb, letztlich (korrekterweise) aber wieder strich und am Ende doch wieder 10 Pfg. Nachporto notierte.
    Die 10 Pfg. waren natürlich von Anfang an korrekt, was aber könnte den Postler dazu bewogen haben, die falschen 30 Pfg. zu ermitteln? Hat dafür jemand in der Leserschaft eine plausible Erklärung?

    Außerdem:
    Rückseitig hat die Karte einen privaten Zudruck der "Princess Estate & Mining Company, Ltd." mit der monatlichen Ertragsmeldung. Waren die handschriftlichen Eintragungen für eine mögliche Deklaration als "Drucksache" schon zu viel? Eine Fehleinschätzung des Absenders könnte womöglich auch der Grund sein, warum die Karte nicht zum Postkartentarif auffrankiert wurde. Weiß zufällig jemand, ob und wie viele handschriftliche Ergänzungen zulässig waren, um noch als "Drucksache" zu gelten?

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser



  • Hallo in die Runde,

    nachfolgendes Pärchen möchte ich gerne zeigen:
    Portobrief der ersten (21 Kreuzer) bzw. zweiten (42 Kreuzer) Gewichtsstufe, 1x Nottingham 14.8.1859, 1x Birmingham 28.9.1859 - beide über Frankreich gelaufen an den gleichen Empfänger "Weidner" in Gerasmühle bei Nürnberg. Tarif vom 1.7.1858 bis 30.7.1872.

    Soweit nichts außergewöhnliches, nur fielen mir bei dem 42 Kreuzer-Brief die handschriftlichen Notizen auf:

    1. Links oben "a Paris" ? Eine Leitwegangabe - oder deute ich es falsch?

    2. Ebenfalls links die Angabe "43 Kr." . Wurde 1 Kr. Bestellgeld fällig? Wenn ja, warum findet sich keine Bestellgeldangabe auf dem anderen Brief?

    Weiterführende Infos gerne willkommen.

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser



  • Hallo Schorsch,

    Martin hat Recht "2 ports" = 2 Gewichtsstufen steht da. Die Franzosen haben das geschrieben, da Portobriefe pauschal abgerechnet wurden und nicht individual.

    Der Empfänger wurde teils von Nürnberg, teils von Schwabach beliefert wurde. Er ließ sich seine Post von einem konzessionierten Boten mal individuell bringen (unterer Brief), mal pauschal (gegen ein festes Gehalt für eine unbestimmte Anzahl von Briefen).

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Martin hat Recht "2 ports" = 2 Gewichtsstufen steht da. Die Franzosen haben das geschrieben, da Portobriefe pauschal abgerechnet wurden und nicht individual.

    Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Für mich war das eher ein Hinweis für die taxierende Ausgabepost in Bayern. Dieser findet sich ja oft an dieser Stelle, meistens dann aber nur die Ziffer, bei diesem Brief also "2".

    Viele Grüße

    Martin


  • Lieber Martin,

    das habe ich doch geschrieben - die netten Franzosen (mental mit Bayern eng verbunden) wollten vermeiden, dass Bayern nur 21x für die 1. Gewichtsstufe kassiert, wohingegen Frankreich gewichtsmäßig von Bayern das höhere Gewicht über die Briefkarten abgerechnet hat.

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.