Hallo Ralph,
diese Anpassung habe ich natürlich auch gefunden, ich habe sie aber nicht zum Ansatz gebracht, da sie gar nicht das Verhältnis Preussens mit Großbritannien (wegen dem DÖPV neu) geregelt hat, sondern lt. § 3 Satz 3 lediglich die Tax- und Transitzuschläge aus Bayern über Preussen nach Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, Norwegen, Polen, Rußland et vice versa aufgehoben hat. Man kann so aber nicht einfach behaupten, der 46er Vertrag zwischen Preussen und Großbritannien sei damit in dieser Weise (schon) aufgehoben. Ich finde eine einschlägige Neureglung dieses Austauschverhältnisses - wie schon in post261 dargelgt - erst mit Wirkung vom 1. August 1852.
LG
Tim