Die Nachsendung von Briefen, die in ein fremdes vereinsländisches Postgebiet spediert worden waren, waren als Inlandsbrief zu behandeln, wenn sie innerhalb dieses Postgebietes nachgesendet wurden. Wechselten sie bei der Nachsendung das Postgebiet, galt der Postvereinstarif, jedoch ohne daß bei Portoversand der Portozuschlag erhoben wurde:
Nachsendung innerhalb Hannovers franco zum Inlandstarif
Nachsendung aus dem Taxisschen Postbezirk als Portobrief in den 2. vereinsländischen Rayon nach Sachsen, taxiert mit 2 Ngr.