Baden <-> Schweiz

  • ...oha !


    wieder was dazu gelernt: Erst messen, dann rechnen !:thumbup:
    .
    Das hat allerdings auch für den Mannheimer Postexpeditor gegolten, der uns diesen schönen Fauxpas beschert hat. Mit der CH war bei Unterfrankierten gegenseitig kein Strafportozuschlag vereinbart, richtig ?s
    .
    + Gruß!
    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • ... so isses - der PV von 1852 Baden - Schweiz kannte, wie die anderen PVe dieses Jahres, keinen Portozuschlag. Wäre auch die Frage gewesen, wem im Falle einer Unterfrankatur der Zuschlag hätte zukommen sollen? Da wollte man kein Minenfeld aufmachen und hat es so belassen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Sammlerfreunde,

    ein Auslandsbrief von Ludwigshafen am 11.7.1865 nach Interlaken.

    Der Brief wurde mit insgesamt 9 Kreuzer frankiert.

    Auf der Vorderseite Taxvermerk 9

    Die 3 Kreuzer Marke wurde mit einen ringförmigen Nummernstempel 85 entwertet?

    Siegelseitige Stempel CONSTANZ 12 JUL und BAHNPOST BASEL - CONSTANZ 12 JUL sowie Stempel BASEL 12 JUL 65 und Ankunftsstempel INTERLAKEN 13 JUL

    Wie setzten sich die Gebühren zusammen? War der der Brief portorichtig frankiert? Wofür steht die rote 9?

    Wie war der Laufweg?

    Gehörte der Nummernstempel 85 zu Ludwigshafen?

    Bitte um eure Hilfe.

    Liebe Grüße

    Franz

  • Lieber Franz,


    der Brief ist portogerecht frankiert. 3 Kr. für den 1. vereinsländischen Rayon und 6 Kr. für den 2. Schweizer Rayon. Die Rötelnotiz zeigt die 6 Kr. Weiterfranko für die Schweiz.

    Interessant, dass die Marken mit unterschiedlichen Stempeln entwertet wurden.


    Viele Grüsse

    Bruno

  • Hallo Bruno,


    mir ist auch aufgefallen, daß die Marken mit verschiedenen Stempeln entwertet wurden. Gab es eine Regelung, nach der Marken unterschiedlicher Ausgaben mit bestimmten Stempeln entwertet werden mußten?


    beste Grüße


    Dieter

  • Hallo Dieter,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu eine Vorschrift gegeben hätte. Dann würde es viel häufiger vorkommen. Vielleicht eine Besonderheit des Postamts Ludwigshafen?


    Viele Grüsse

    Bruno

  • Liebe Sammlerfreunde,


    manche Briefe sind wirklich verrückt ....

    Der Gemeinderath von Heidenhofen (bei Donaueschingen) schrieb am 5. November 1851 einen Brief an Herrn Karl Probst in Berwangen. Darin beklagte er sich, dass der am 2. Oktober gekaufte Zuchtstier nicht seinem Zwecke entspricht, weil er zum Züchten ganz untauglich sei, in dem er bis jetzt kein Rind besprungen. Herr Probst soll mitteilen, ob er innerhalb 8 Tagen einen tauglichen Stier im gleichen Wert wieder auf Hüfingen bringt oder die Kaufsumme erstattet. Deshalb wohl auch der Vermerk sehr pressant links neben der Adresse.


    In der Anschrift steht Berwangen in der Schweiz. Es gab/gibt aber keinen Ort dieses Namens in der Schweiz. Am 13. November erreichte der Brief Fahrwangen und es wurde rückseitig handschriftlich vermerkt: nicht Fahrwangen. In Rötel wurde auf der Adress-Seite unbekannt vielleicht Birwinken Kt. Thurgau notiert. Welche Irrfahrt der Brief des weiteren nahm, lässt sich wegen fehlender Stempel/Vermerke leider nicht nachvollziehen.


    Oberhalb der Anschrift ist zu lesen: wird nur mit 3 Kreuzer zurückgenommen.

    Nach gut 6 Wochen muss der Brief wieder in Heidenhofen angekommen sein. Innen findet sich in der Seitenklappe die Notiz: Der Gemeindekasse in Ausgabe zehn drei Kreuzer, Heidenhofen 2. Januar 1852. Warum der Brief noch einen weiteren Stempel Donaueschingen vom 13. Februar 1852 trägt, bleibt auch sein Geheimnis.


    Doch wohin sollte der Brief nun eigentlich geschickt werden? Es gibt einen kleinen Ort Berwangen an der badisch-schweizerischen Grenze, heute ein Teil von Dettighofen. Im Internet habe ich gefunden, dass ein Karl Probst aus Berwangen 1863 auswanderte, Ziel unbekannt. Zu schade, dass wir nie erfahren werden, ob er einen neuen Zuchtstier lieferte ....


    Wer möchte, kann sich nun gerne die Zähne an den Taxnotierungen ausbeißen, viel Vergnügen.


    Viele Grüße

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    ein Brief nach meinem Geschmack. Ich tippe 3x für Baden und 8x für die CH = 11x in toto.


    Nach Rücksendung 11x plus 2x Bestellgeld = 13x. Man wollte aber nur das interne, badische Porto ersetzen in Unkenntnis der Postvorschriften, wonach der Absender haftete, wenn der Brief mit Porto belastet nicht seinem Empfänger zugestellt werden konnte.


    Herrlich! :thumbup::thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    hierzu folgender Portobrief aus Jestetten (Baden) in das 7 km entfernte Schaffhausen (Schweiz / Kanton Schaffhausen - von 1822 bis 31.12.1848 Thurn und Taxis'sche Lehenspost) vom 5. März 1840. Ankunftsstempel Schaffhausen 7. März 1840. Für Baden fielen 2 Kreuzer Porto - und für den Kanton Schaffhausen weitere 2 Kreuzer Porto an. Zurück ging es am 10. März 1840 billiger. Der Brief wurde als gebührenfreier Dienstbrief (Dienstsache) ab Schaffhausen versandt (Bild 4.).


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Liebe Sammlerfreunde,


    für den Brief vom 15. Februar 1847 von Constanz nach Wyl im Kanton St.Gallen musste der Absender 7 Kreuzer bezahlen. Das Weiterfranko für die Schweiz betrug 6 Kreuzer, für Baden verblieb lediglich 1 Kreuzer. Der Brief lief über den Kanton Thurgau, dessen Postregal vom Kanton Zürich gepachtet war. Im Postvertrag Baden-Zürich von 1838 steht in §6:

    Für Briefe von und nach loco Constanz, nach und aus dem Züricher Postbezirk und weiterher, wird das Postamt Constanz auch fernerhin das badische Porto mit einem Kreuzer per Stück erheben oder respektive vergütet erhalten.


    Viele Grüsse

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    sehr schön zu sehen das Sonderporto/franko von nur 1x für Baden. Im Inland gab es das nicht ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Liebe Sammlerfreunde,


    hier ein Einschreiben vom 1. Februar 1850 von Baden nach Lausanne, bei dem die Erklärung der Taxe Schwierigkeiten bereitet. Rückseitig eine Gewichtsangabe von 1 1/2 Loth. Die Taxe von Baden bis Basel betrug 8x für den einfachen Brief nach dem Tarif von 1840, für ein Gewicht über 1 bis 1 1/2 Loth waren es 16x.


    Für die Entfernung von Basel bis Lausanne mit über 40 Wegstunden war der vierte Briefkreis nach dem Schweizer Tarif von 1849 maßgebend. 40 Rp für ein Gewicht über 1 bis 1 1/2 Loth. Einschreiben kosteten das Doppelte, hier also 80 Rp umgerechnet 24x. Ergibt ein Gesamtporto von 40x.


    Ich kann weder die 25 noch das Gesamtporto von 31x nachvollziehen. Inzwischen bezweifle ich, dass die 25 die badische Taxe sein soll. Dann wären für die Schweiz nur 6x hinzugekommen, viel zu wenig bei dem Gewicht.


    Nach mehreren Telefonaten mit einem Sammlerfreund geht die Vermutung in die Richtung, dass der Brief für die badische Strecke portofrei war. Das Siegel und die Anschrift deuten auf das Fürstenhaus Hohenlohe hin. Was meint ihr dazu?


    Viele Grüsse

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    was du für krumme Hunde ausgräbst läßt schon fast auf sammlerischen Vorsatz schließen. :P


    Soll ich meine beiden Roberts mal befragen, ob sie den Brief knacken können (ich kann es nicht)?

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber Ralph,


    aber die krummen Hunde sind doch die interessantesten, auch wenn sie einen zur Verzweiflung bringen können. Robert hat sich schon intensiv mit dem Brief befasst, er meinte, wenn ihn einer knacken könnte, dann du ...


    Dann muss der Brief halt in der Kiste der ungeklärten Fälle bleiben.


    Schönes Wochenende

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    ist ja Vormarkenzeit von Baden aus, daher schwierig. Ich frage mal bei Robert II nach, ob der (hat alle Unterlagen der CH) noch etwas zur Lösung beitragen kann. Falls nicht, bin ich prinzipiell bei dir ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



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