Bayern Recepisse

  • Liebe Freunde,


    der folgende Brief hat noch etwas Klärungsbedarf.


    Aufgegeben in Murnau am 24.1.1831 und mit 6x frankiert nach München an die K. Regierung des Isarkreises K(ammer) d(es) I(nneren).


    Unten links lesen wir: Mit 1 Lieferschein In Duplo frei.


    Dass man wichtigen Dienstesschreiben Post - Liefer - Scheine beigab, war natürlich und sie mussten unter Recommandation versandt werden. Aber die Beigabe eines Lieferscheines in Duplo lässt für mich nur den Schluss zu, dass eine Postsendung (Lieferschein) problemhaft geworden sein musste und man nun versuchte, die urkundliche Zustellung erneut zu versuchen.


    Für andere Vorschläge bin ich natürlich offen. :)

  • Lieber bayern klassisch,


    da bin ich jetzt ein bisschen skeptisch. Meiner Erfahrung nach kontrollierten die Landgerichte die Rechnungslegung der Kirchen (der Brief kommt vom Pfarramt Murnau) sehr genau, und wehe, es fehlte etwas, vor allem wenn die Behörde eine Maßnahme angeordnet und sich den Vorgang zur Kontrolle der Ausführung auf Wiedervorlage gelegt hatte. Pfarr- und Stadtarchive sind voll von Korrespondenzen, in denen einzelne Unterlagen zur Vervollständigung einer Akte nachgefordert wurden, und das könnte auch hier der Fall gewesen sein.
    Wenn auf Briefen der Begriff Lieferschein im Zusammenhang mit Retour-Recepisse vorkommt, steht gewöhnlich das Wort "Post-" davor oder "mit einem Lieferschein der Postverwaltung XY". Ganz genau kann das in diesem Fall jetzt allerdings keiner sagen. Den ähnlichen Fall kennen wir ja, wenn nur "mit Recepisse" dasteht, da legen wir es üblicherweise als Einschreibung und nicht als Einschreibung mit Rückschein aus.


    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!


    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Erdinger,


    danke für deine Gedanken - ich habe jedenfalls noch keinen Brief mit einem "Duplo - Lieferschein" gesehen, auch wenn es das sicherlich noch mehrfach in Bayern gegeben haben dürfte.


    Vlt. finden wir mal einen zweiten Brief damit, dessen Inhalt vollständig ist (meiner hat nur die letzte Seite fragmentarisch, gut für die Datierung, schlecht für die Erklärung des Lieferscheins).

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    hierzu folgender Beleg:
    Recepisse für ein Schreiben vom Klosterrichteramt Speinshart (Oberpfalz) an das preußische Justizamt Neustadt am Kulm (preußische Exclave 4 km Luftlinie von Speinshart entfernt - Neustadt am Kulm kam 1803 an Bayern). Der Gerichtsdiener überbrachte das Schreiben vom 18. Oktober 1798 nach Neustadt am Kulm. Präsentiertvermerk vom selben Tag. Er nahm die Recepisse dann wieder nach Speinshart zurück.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber VorphilaBayern,


    ein wirklich schönes Stück hast du da aufgegabelt!


    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!


    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Hallo Freunde,


    eine Retour-Recepisse hatte ich bislang noch nicht. Jetzt konnte ich mal eine erwerben.
    Sie lief im Juni 1857 von Dinkelsbühl nach Eichstätt.


    Nicht so richtig glücklich bin ich über den an der linken Seite ramponierten Rand. Sie ist wohl mal recht unsanft aus einer Akte gerissen worden.


    Jetzt überlege ich, ob
    - ich die Recepisse deshalb wieder zurückgeben soll (das ist noch möglich),
    - ich den Rand so lassen soll, wie er ist oder
    - ob ich einfach die Schere nehme und habe wieder einen sauberen Rand?


    Was meint ihr?


    Wurden Recepissen eigentlich nicht gesiegelt?


    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Hallo Freunde,


    jetzt möchte ich doch wegen meiner oben gezeigten Recepisse nochmal nachfragen:


    Ich bin mir nicht recht im Klaren darüber, auf welchem Wege der Schein von Dinkelsbühl nach Eichstätt zurückgeschickt wurde.
    Vorderseitig gibt es einen Chargéstempel, aber keine Chargénummer ?? Wurden die Recepissen immer eingeschrieben zurückgeschickt??


    Ein Siegel gibt es auch nicht. Aber das war wohl auch nicht erforderlich?


    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Hallo Freunde,


    jetzt möchte ich doch wegen meiner oben gezeigten Recepisse nochmal nachfragen:


    Ich bin mir nicht recht im Klaren darüber, auf welchem Wege der Schein von Dinkelsbühl nach Eichstätt zurückgeschickt wurde.
    Vorderseitig gibt es einen Chargéstempel, aber keine Chargénummer ?? Wurden die Recepissen immer eingeschrieben zurückgeschickt??


    Ein Siegel gibt es auch nicht. Aber das war wohl auch nicht erforderlich?


    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Lieber Wolfgang,


    wir müssen unterscheiden zwischen privaten RR und postalisch RR. Die ersteren interessieren hier erst einmal nicht.


    Postalische RR waren prinzipiell nur bei Vorlage eines Chargégbriefes abzufertigen. Sie wurden einem Chargébrief mit Bindfaden offen untergebunden und bereits mit der Retouradresse versehen.


    Bei Ankunft waren sie vor Abgabe des Briefes vom Empfänger zu unterschreiben und unter Recommandation offen zurück zu schicken. Eine Siegelung hätte also auf der Rückreise keinen Sinn gemach.


    Nur weil man bei rücklaufenden RR keine Nummer sieht, heißt das nicht, dass sie nicht eingeschrieben gewesen wären. Sie waren einzuschreiben, aber für ihre Recommandation wurde kein Schein gezogen. Daher wurden sie in der begleitenden Briefkarte unter den recommandirten Briefpostgegenständen aufgeführt, aber für sie kein Schein gelöst, weil es keine Möglichkeit der Verwechslung gab.


    Sie sollten nach Quittierung bei der Abgabe mit umgehender Post zurück geschickt werden, waren also innerhalb Bayerns maximal 2 - 4 Tage unterwegs.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Bayern-Kreuzer,


    es gibt zwei Formen von Retour-Recepissen:
    - den eigentlichen Postlieferschein mit entsprechenden Formularen
    - die handgeschriebenen oder hektographierten Recepissen von Gerichten (wie die nach Eichstätt)


    Beide wurden postalisch faktisch gleich behandelt: Nach Unterschrift des Empfängers gefaltet (also praktisch offen!) und unter Chargé – auf eigener Briefkarte verzeichnet – an die Aufgabepost zurückgeschickt.
    Grundsätzlich geregelt ist das Vorgehen in einer VO von 1811 zu Insinuationen und Retour-Recepissen. Knifflig wird es dann, wenn es um Dienst- und Parteisachen geht, was die handgeschriebenen/hektographierten Recepissen eigentlich immer waren. Es gibt eine VO von 1809, die ich so interpretiere, dass Dienst-Recepissen portofrei zu behandeln waren, Parteisachen aber nicht – die VO von 1811 verweist darauf.


    Im postalischen Alltag wurden diese Recepissen sehr unterschiedlich behandelt, mal mit Chargé-Nummer, aber ohne -Stempel, oder umgekehrt, mal von der Aufgabe- und der Abgabepost mit dem Ortsstempel versehen, mal nur von einer der beiden. Wirklich wild wird es dann, wie weite Welle festgestellt hat, wenn das Ganze noch mit Briefmarken frankiert wurde. Es gibt auch Stücke, die praktisch keinerlei postalische Behandlung erkennen lassen, obwohl sie ordnungsgemäß unterzeichnet wurden. Das legt einen Versand unter Couvert nahe.


    Ein weites Feld, wie der Dichter sagt …


    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!


    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Bayern klassisch,
    lieber Erdinger,


    vielen Dank für eure beiden umfangreichen Antworten auf meine bisher einzige RR.


    Ich bin zwar durch eure Kommentare noch längst nicht zum Sachverständigen für Retour-Recepissen geworden (und werde es auch wohl nie werden). Aber vieles von dem, was mir bisher völlig unklar war, habe ich durch euch kennen gelernt und kann es einordnen. - Es lebe das Forum !!


    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Lieber Hermann,


    ein schönes Stück. :) Der Inhalt muß richtig wichtig gewesen sein, wenn er gegen Postlieferschein zugestellt wurde.


    Dieter

  • Recepisse für en Schreiben von.............. nach Erlangen.

    TIppen würde ich auf 6. October 1834

    Vielleicht kann jemand die Adresse entschlüsseln, Empfänger war die Universität.


    Kann der Rötel als Chargegitter interpretiert werden?



    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo Ulrich,


    Rötel-Kreuz = Recommandirt. Alle Briefpost-Retour-Recepissen galten als recommandirt. Kosteten 12x damals, dafür war damit die Hin-, Hersendung und Recommandation im Preis dabei.


    Schreiben Herrn Rechtscandidaten Wolfgang Schmetzer aus Ansbach der Zeit in Heidenheim (gemeint das in Bayern)

    Heidenheim, den 6. October 1831 Unterschrift Schmetzer

    Bayerische Post-Verwaltung zu Erlang(en) gez. Unterschrift (kann ich nicht lesen).

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




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  • Vielen Dank bayern klassisch

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Liebe Sammlerfreunde,


    kann mir jemand sagen, was es mit folgenden Beleg auf sich hat. Vorne steht Lieferschein und der Aufgabestempel ist der Einzeiler "ROSENHEIM.". Der Beleg ist vom 2. Juli 1843. Der Einzeiler Rosenheim wurde sicherlich nach 1833, als Rosenheim den Fingerhutstempel bekam, ab 1833 bei der Fahrpost verwendet. Die "2" in Rötel wird die Fahrpostnummer sein, denke ich.


    Liebe Grüße,

    Hermann

  • Lieber Hermann,


    ausweislich den Inhalts (man hatte Kartenmaterial usw. verschickt) lief das Paket damit sicher per Fahrpost. Es ist auch vermerkt, dass der Empfänger rein quittieren soll und dafür war der Lieferschein gedacht.

    Ob die 2 eine Fahrpostnummer war, oder ein Bestellgeld/Taxe, vermag ich als Laie bei der Fahrpost nicht zu sagen. Es war wohl alles dienstlich, aber auch rein dienstliche Briefe weisen ja bei der Fahrpost Zustellgebühren auf.

    Bei der Fahrpost hätte man vlt. statt der blanken "2" noch "No. 2" geschrieben, aber das ist nur ein Indiz ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



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