Nachnahmekarte Saarbrücken 2 (Versender Bas Rhin)

  • Ich möchte euch heute einen sicher nicht häufig vorkommenden Beleg des Saargebietes vorstellen.


    Einige Fakten sind recht einfach zu erklären.

    Eine Frage bleibt am Ende aber offen.


    Zum Tarif.

    Die Gebühr für eine Volldrucksache (Kl.A) Betrug seit dem 01.04.1930 0,20 Franc.

    Die Nachnahmegebühr betrug im gleichen Tarifzeitraum unabhängig von der Summe 1,00 Franc.


    Das Porto von 1,20 Franc wird dargestellt durch je 1x MiNr. 110 und MiNr. 127.


    Die Firma Gabriel Acker - Stuhl- und Möbelfabrik im französischen BARR sendet eine Nachnahmekarte (zum Drucksachentarif) an ihren Kunden Lichtenstein + Cie. - Möbelhaus in Saarbrücken und gibt diese am 31.3.31 in Saarbrücken 2 auf.


    Für die Nachnahme wird am 02.4.31 Frist verlangt, am 08.4.31 wird die Einlösung verweigert.


    Die Nachnahmekarte geht zurück an die Firmenadresse des Absenders im französischen BARR und wird dort am 11.4.31 wegen Nichteinlösens mit 0,60 FFranc Nachgebühr zugestellt.


    ... wobei hier noch absichtlich? versehentlich? der bis 08.4.31 (Datum der Verweigerung) gültige Tarif angewendet wurde. Seit 09.4.31 hätten wohl eigentlich 1,00 FFranc erhoben werden müssen.


    Nun stellt sich die Frage, warum hat der Absender die Nachnahme in Saarbrücken aufgegeben. War durch diese Aktion das Porto günstiger?


    Einen zauberhaften Sonntagabend.


    Fred.