Frei durch Ablösung

  • Hallo in die Runde,

    "Frei durch Ablösung" - oftmals vermeintlich gleichgesetzt mit "portofrei", da entsprechende Hinweise stets nur auf Dienstbriefen, Regierungssachen o.ä. zu finden sind.

    Dabei floss beim Ablöseverfahren durchaus Geld, da es sich um ein pauschales Abrechnungsverfahren handelte, wonach das durchschnittliche Postaufkommen einer Behörde ermittelt und dann der zu bezahlende Betrag festgesetzt wurde.

    ---- hier wurde "Schmarrn" gelöscht ----- ;)

    Nachfolgend möchte ich jedenfalls eine hübsche "Frei durch Ablösung"-Variante zeigen:

    Ein kleines Briefchen, aufgegeben in München 35 Justizpalast im Jahre 1916 nach Amberg an einen K.B. Kanzleirat und Amtsgerichtsobersekretär - das kleine Papiersiegel rückseitig "K.B. Staatsminister der Justiz" deutet bereits auf einen "wichtigen" Absender hin. Da wirkt der kleine Rahmenstempel "Frei durch Ablösung" schon fast schüchtern.

    Und in der Tat - der Inhalt macht's:
    Eine Visitenkarte des letzten Jusitzministers des Königreichs Bayern, Heinrich Ritter von Thelemann mit handschriftlicher Widmung bzw. Glückwunschbezeugung an den Adressaten.
    Ein tolles Stück bayrischer (Post-) Geschichte wie ich finde ! :)

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • ... und dann noch mit meinem Lieblingsstempel der Pfennigzeit ... :) :) :)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo in die Runde,

    nach einem Telefonat mit VorphilaBayern (herzlichen Dank !!) muss ich meine Betriebsblindheit korrigieren....*mea culpa*
    Der Beleg ist ja von VOR dem 1. August 1916 !! Genau gesagt 3 Tage VORHER...
    Am 1. August 1916 erschienen die bayerischen Dienstmarken, d.h. das Ablöseverfahren war hinfällig, eine "parallele" Verwendung von "FdA" und Dienstmarken fand nicht statt.
    *agrrrr*...aber man lernt auch nie aus...

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser