• Lieber Ralph

    Da widerspreche ich dir nicht.

    Aber war es nicht auch so, dass für mich Briefe nach Deutschland gingen…..

    Bis mir jemand klar machte das es Bayern, Baden, T&T usw. gab. Das es einen DÖPV gab, das Botzen einmal österreichisch war…

    Klar, von einem Prüfungsexperten sollte man sowas erwarten dürfen.

    Ich, arbeite daran…..🤣🤣🤣

  • ... nur bei der internationalen Postgeschichte sind die Amateure manchmal besser, als die "Profis" ... :thumbup::thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo St. G

    Danke. Habe vom selben Prüfer ein 40 Rp. Frankatur nach Bayern zitiert, da ich die 50 Rp. nicht gesehen habe. Die Vertragsdaten habe ich aus dem Schäfer.

    Sammlergruss Martín

  • Hallo,

    warum lief der Brief eigentlich über München. Dies war ein Riesenumweg.

    Ottobeuren lag ab der Schweizer Grenze im 2. Rayon über 10 bis 20 Meilen.

    Grüße von liball

  • Hallo Karl,

    weil der Zielort "Lauben" hinter München und vor Salzburg liegt (über 245 km von Lindau entfernt). Vlt. hat man Ottobeuren überlesen?

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ralph,

    mit dem Lauben hinter München hat dieser Brief nichts zu tun.

    Es gibt auch ein Lauben im Allgäu bei Erkheim. Dies verdeutlicht auch der rückseitige Stempel von Erkheim.

    Grüße

    Karl

  • Hallo,

    warum lief der Brief eigentlich über München. Dies war ein Riesenumweg.

    Ottobeuren lag ab der Schweizer Grenze im 2. Rayon über 10 bis 20 Meilen.

    Grüße von liball

    Dann würde die Rp. 40 Frankatur (2. CH in 2. DÖPV wieder stimmen und München war eine Irrleitung.

  • Hallo,

    es handelt sich hier eindeutig um einen Irrläufer.

    In Buchloe war ein Bahnhalt. Ich vermute, dass in München sofort bemerkt wurde, dass der Brief falsch befördert wurde. Daher wurde er sofort wieder per Bahn zurückgeschickt. In Buchloe wurde er ausgeladen und umspediert. Mit der Postkutsche ging es weiter in das ca. 29 km entfernte Erkheim.

  • Hallo Karl,

    das ist sicher richtig - aber die CH hat 9x Weiterfranko notiert, das steht für mich fest. Daher hat man den Fehler in der CH begangen und Bayern hat sicher nicht aufgemuckt, als man 3x zuviel kassieren durfte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Zusammen

    Anbei noch der korrigierte Datumsfehler 23.4.1852, den ich aus dem Schäfer (Der Briefpostverkehr Schweiz - Ausland , S. 59) übernomme habe.

    Ralph schreibt: "Die CH schloß zum 1.10.1852 für Bayern und für sich zum 15.10.1852 einen Postvertrag ab. Mit dem DÖPV hat die CH nie einen Postvertrag abgeschlossen - nur mit Baden, Bayern, Württemberg, Thurn und Taxis und Österreich. Ende."

    Schäfer bezeichtnet die Übereinkunft mit dem DÖVP als Sonderpostübereinkommen (kein Vertrag?) und die Verträge als Spezialverträge mit den einzenen Mitgliedstaaten und ergänzt gleichlautend: alle Spezialverträge traten am 15.10.1852 in Kraft, der provisorische Vertrag mit Württemberg schon am 10.7.1852 und mit Österreich am 1.11.1852 (3. Periode).

    Währungen gemäss meiner Interpretation: Kreuzer Konventionsmünze (mit Österreich?), rheinische Kreuzer (deutsche Staaten: Württemberg, Baden, Bayern) oder Silbergroschen (Thurn & Taxis?)

    Sammlergruss

    Martin

  • Hallo Martin,

    Sonderpostübereinkommen ist eine Wortschöpfung, die ich in 45 Jahren weder in der Primär-, noch in der Sekundärliteratur weltweil je gehört habe. Es gab kein Abkommen mit dem DÖPV, weil es im DÖPV keinen "Chef" gab, mit dem die CH hätte ein Abkommen treffen können. Nur die Mitglieder des DÖPV konnten Verträge mit dem Ausland (hier: CH) schließen und diese Modalitäten dann an die anderen DÖPV Mitglieder weitergeben.

    Der Terminus "Spezialvertag" ist geläuft, hat jedoch mit diesen Postverhältnissen hier nichts zu tun. Ein Spezialvertrag setzte immer einen Postvertrag voraus, der später modifiziert wurde, was aus vielerlei Gründen möglich war. Tatsächlich gab es 1856 und 1859 modifizierende Erweiterungen/Änderungen, die man als Spezialverträge bezeichnen könnte - aber nicht im Okt. 1852.

    Bei den Währungen kannst du Silbergroschen bzw. Gutegroschen bzw. Neugroschen vergessen, da die mit der CH abrechnenden Postverwaltungen alle in rheinischen Kreuzern rechneten, Österreich bis 31.10.1858 in Conventionskreuzern, ab 1.11.1858 in Neukreuzern.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Sonderpostübereinkommen ist eine Wortschöpfung, die ich in 45 Jahren weder in der Primär-, noch in der Sekundärliteratur weltweil je gehört habe. Es gab kein Abkommen mit dem DÖPV, weil es im DÖPV keinen "Chef" gab, mit dem die CH hätte ein Abkommen treffen können.

    Nur die Mitglieder des DÖPV konnten Verträge mit dem Ausland (hier: CH) schließen und diese Modalitäten dann an die anderen DÖPV Mitglieder weitergeben.

    Hallo Ralph,

    das haben die Mitglieder entgegen Deiner Annahme getan und zwar in einer Konferenz in Lindau am 15. Apil 1852 mit dem Ergebnis der Grundlagen über die Regulierung der Postverhältnisse zwischen den Staaten des DÖPV und der schweizerischen Eidgenossenschaft vom besagten 23. April 1852. Das geht aus mehreren Stellen des anbei dem verlinkten Postvertrags mit Baden hervor:

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…Xxem_01gIqQF2Hm

    Ich hoffe der link funktioniert. Dem Verfasser des w.o. angesprochenen Literaturwerks ist allerdings vorzuwerfen, dass er zu dieser merkwürdigen Wortschöpfung "Sonderpostübereinkommen" anscheinend weder etwas zitiert, noch korrekt darlegt, d.h. von wem und was es konkret geht, wie das in philatelistischer Literatur der Vergangenheit leider viel zu oft vorgekommen ist...

    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Tim,

    die Mitglieder des DÖPV waren auch Hannover, Bremen, Braunschweig, Preußen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Luxemburg und und und - die waren dort gar nicht. Es war eine Absprache zwischen den Postgebieten, die später eigene Postverträge abschlossen, nicht der DÖPV. Daher braucht man diese von Schäfer erfundene Hilfskonstruktion nicht, denn die CH war mit ihrem Unterhändler bei allen o. g. Postverwaltungen erfolgreich gewesen und man zog das Ding durch. Da Auslandsverträge von DÖPV-Staaten auch für die anderen DÖPV-Mitglieder galten, war es auch gar nicht mehr notwendig, andere zu involvieren.

    Trotzdem vielen Dank für die Quelle - ist praktisch gleichlautend mit den anderen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (3. Januar 2022 um 17:23)

  • Hallo Ralph,

    ich sehe das jetzt definitiv anders als Du, werde das noch weiter ausführen, im Moment nur keine Zeit

    Bis dann + Gruß

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Danke für Eure geschätzte Mithilfe. Ich habe den Text jetzt wie folgt korrigiert und angepasst:

    Faltbrief von "BIENNE /1857.SEPT.30 S" über Zürich an den Herrn Präsidenten der Gemeinde Lauben (im Allgäu bei Erkheim) im Landgericht Ottobeuren, frankiert mit 40 Rp. Strubel (26 C) und bezahlt bis zum Bestimmungsort ("PD").

    Das Königreich Bayern gehörte zum Deutsch-Österreichischen Postverein, welcher 16 Mitgliedstaaten umfasste. Darunter u.a. noch das Kaiserreich Österreich, Königreich Württemberg, Grossherzogtum Baden und das Postgebiet der Thurn & Taxis. Die Schweiz schloss in Lindau am 23.4.1852 mit dem Deutsch-Österreichischen Postverein ein Postübereinkommen (Übereinkunft) über die Grundlagen für die Regulierung der Postverhältnisse zwischen den Staaten des DÖPV und der schweizerischen Eidgenossenschaft ab und kurz darauf auch Einzelverträge mit den Mitgliedstaaten.

    Der Rp. 40 Tarif (15.10.1852 – 31.8.1868) erklärt sich wie folgt:

    20 Rp. für einen Brief der 1. Gewichtsstufe (bis 15 Gramm) aus dem 2. Schweizer Rayon (über 10 Meilen à 7,5 km > 75 km bis zum Austauschbüro) sowie ebenfalls 20Rp. für die Leitung in den 2. vereinsländischen Rayon (10 bis 20 Meilen à 7,5 km = 75 – 150 km ab Grenze) gemäss Vertrag mit dem deutsch-österreichischen Postverein. Rückseitige rote Tinten-Taxe "6" = 6 rheinische Kreuzer (= 20 Rappen) für den DÖPV.

    Aufgrund der rückseitigen Stempeln ist zu erkennen, dass der Brief zuerst fälschlicherweise nach "MÜNCHEN/ 3 OCT.1857.7" geleitet und von dort umgehend mit der Bahn nach Buchloe retourniert wurde. In "BUCHLOE/3/10" wurde der Brief gleichentags ausgeladen, postalisch behandelt und mit der Postkutsche weiter in das ca. 29 km entfernte "ERKHEIM/5/10" spediert.

    Dank und Sammlergruss

    Martin

  • gemäss Vertrag mit dem deutsch-österreichischen Postverein.

    Hallo Martin,

    Tipp von mir: Der DÖPV hat nie auch nur einen einzigen Postvertrag abgeschlossen, nicht einen. Ich dachte, das wäre klar geworden, weil dieser Verein nicht vertragsschließend konzipiert worden war. Verträge schlossen nur die Mitglieder. Daher würde ich die Verwendung von "DÖPV" und "Postvertrag" in einem Satz vermeiden.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.