21. Januar 2023 um 21:25 #1 Moin zusammen, nein, diesmal keine Frage vielleicht ist das hier interessant - Brief mit gebrochenem Siegel und wieder amtlich verschlossen. Grüße Uli
21. Januar 2023 um 21:48 #2 Hallo Uli, Siegelbruch ist eine Straftat. § 136 StGB - Einzelnorm Was du meinst, und das ist auch sehr interessant, ist ein auf dem Transportweg beschädigtes Siegel durch ein amtliches Siegel zu ersetzen.