Grundlagen für die Verwendung von Ganzsachenausschnitten

  • liebe Sammlerfreunde,

    es geht weiter mit Ganzsachenausschnitten, hier aus der Phase der Entwertung mit Aufgabestempel.


    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,


    aber irgendwo müsste doch bei den sonst so akkuraten Preussen doch stehen, dass man die Wertstempel auch ausschneiden und auf gewöhnlichen Briefen verwenden darf?

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo zusammen,


    ein in der alten Literatur erwähntes Circular von 1851, in dem die Verwendung der Ganzsachenausschnitte erlaubt wird, wurde bis heute nicht gefunden.

    Bis dieses Circular (damals mit einem genauen Datum angegeben, es scheint also dem damaligen Verfasser vorgelegen zu haben) vielleicht doch noch irgendwo auftaucht, kann man nur feststellen, dass die preußische Post die Verwendung der Ausschnitte ausnahmslos geduldet hat.

    In den Postdienst-Instructionen von 1854 wird die Vorgehensweise zur Entwertung der Ausschnitte offiziell beschrieben.


    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Michael,


    vielen Dank - immerhin ist mal bei Preussen auch etwas verschwunden, was ja Seltenheitswert hat.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • :):):)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Ich wußte nicht, daß das sogar geregelt war. Da es aber sehr viele Belege mit Ganzsachenausschnitten gibt, wurde es offensichtlich zumindest sehr großzügig geduldet. Erwin konnte jetzt den Beweis antreten, daß dies mehr als geduldet war. Auf Erwin ist nun mal Verlaß, wenn es um den Inhalt von preußischer Literatur geht. :)


    viele Grüße

    Dieter

  • n den Postdienst-Instructionen von 1854 wird die Vorgehensweise zur Entwertung der Ausschnitte offiziell beschrieben.

    Lieber Michael,

    der Titel dieses Werks kommt mir bekannt vor. Ich dachte ich hätte es als Nachdruck oder als pdf-Datei, kann es aber nirgends finden.
    Kannst du mir sagen, ob und in welcher Form du es vorliegen hast?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Liebe Sammlerfreunde, besonders ihr Preußen-Spezialisten,

    ich habe die Literatur durchgearbeitet und bin zu den Erkenntnissen gekommen, die ich auf dem folgenden Sammelblatt (nur erstmal in etwas schlechterer digitaler Form) vorstelle.

    Es wäre schön, wenn zustimmende oder ablehnende Kommentare abgegeben würden.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,


    ich bin der Meinung, daß Preußen die Benutzung von Ausschnitten ausdrücklich verboten hätte, wenn man deren Verwendung nicht wollte. Da aber geregelt wurde, wie den GSA zu verfahren war, hat man sie als zulässig anerkannt. Daher halte ich die Formulierung stillschweigend anerkannt für falsch.


    liebe Grüße

    Dieter

  • Lieber Erwin,


    die Formulierung unvorschriftsmäßig verwendet finde ich nicht richtig. Es handelt sich um eine vor 1854 nicht explizit zugelassene Verwendungsart. Im Raum steht zudem die verschiedentlich zitierte (und derzeitig nicht in einem Original belegbare) Verordnung von 1851.

    Spätestens mit der Verordnung von 1854 kann man meiner Meinung nach auch nicht mehr von Duldung sprechen.


    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Daher halte ich die Formulierung stillschweigend anerkannt für falsch

    Lieber Dieter,

    Wenn die Post keine Anweisung dazu herausgegeben hat, aber auch nichts dagegen hatte, dann ist das doch vom Sprachgebrauch her eine stillschwigende Anerkennung, finde ich.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • die Formulierung unvorschriftsmäßig verwendet finde ich nicht richtig.

    Lieber Michael,

    diese Wortwahl habe ich aus dem Krötsch-Handbuch, könnte sie aber fallen lassen.

    Zu dem Weiteren könnte ich so schreiben:

    eine indirekte Anerkennung stellt oben gezeigeter Auszug usw....

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Dieter, lieber Michael,

    ich hab den Text unterhalb der Instruktion mal verändert. Was meint ihr dazu?


    Die Verwendung von unbenutzten Ganzsachenausschnitten als Freimarken wurde von der preußischen Post wahrscheinlich nicht ausdrücklich erlaubt, aber wohl offiziell geduldet. Eine in der Literatur erwähnte diesbezügliche Circularverfügung des Generalpostamtes vom 20.November 1851 kann nicht mehr gefunden werden. Eine indirekte Bestätigung für eine offizielle Duldung stellt der oben abgebildete Auszug aus der Postdienst-Instruction von 1854 dar, mit Vorschriften für die Abstempelung dieser Ausschnitte.


    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Danke Dieter,

    ich habe noch einen interessanten Zusammenhang zwischen der Instruktion von 1854 und den Stempelgepflogenheiten gesehen. Im Preußen-Handbuch der ARGE wird bei den Daten der GAA-Entwertungen angegebeen:

    • mit Nummernstempel von 15.9.1851 bis 25.10.1851
    • mit Tintenstrich von 25.10.1851 bis 1854
    • mit Nummernstempel von 1854 bis 31.3.1859
    • mit Aufgabestempel von 1.4.1859 bis 31.12.1867

    Mich hatte immer schon gewundert, dass man nach der Tintenstrichentwertung wieder auf Nummernstempel gegangen ist. Das ist wahrscheinlich mit der Postdienst-Instruction von 1854 zu begründen, in der bestimmt wird, die verklebten Ganzsachenausschnitte gleich den Freimarken zu entwerten. Und das war zu dieser Zeit die Nummernstempelentwertung.

    Bis zu dieser Instruktion wurde die Ausschnitte wie Ganzsachen behandelt und das war zu dieser Zeit derTintenstrich.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan