Plattformen-Steuertransparenzgesetz

  • Hallo ins Forum,


    natürlich sind Preise, egal ob gezahlt oder erhalten, unter Sammlern verpönt und werden nicht genannt.

    Da Briefmarken aber nicht nur gesammelt werden, sondern bei vielen auch immer noch als "Spekulationsobjekt" angesehen werden und von etlichen eben als Ware betrachtet, einer wirtschaftlichen Beschäftigung dienen, sollten wir uns alle aus verschiedenen Sichtweisen auch über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren sein, denn im Rahmen der Steuergerechtigkeit kann die "Beschäftigung" mit Briefmarken auch (nicht zwangs-läufig) zur Abgabe von Steuerklärungen und zur Zahlung von Steuern führen.

    Aber: nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird !

    Lt. Grundsatz Art. 1 AO (Abgaben Ordnung) hat jeder Steuerpflichtige das Recht, die für sich günstigste Steuerart zu wählen.

    Ohne jetzt den steuerberatenden Berufen zu nahe zu treten, kann auch jeder Fragen an sein zuständiges Finanzamt stellen und zu seinen auf den jeweiligen Einzelfall betreffend Auskünfte einfordern.

    Ich gehe mal auf 3 verschiedene "Einzelfälle" ein:

    - Gewerbliche Tätigkeit dürfte klar sein.

    Hier sind Belege aufzubewahren, eine ordnungsgemäße Buchführung durchzuführen und somit ist der Nachweis eines Überschusses und/oder Gewinns als Grundlage der Besteuerung gegeben. Verkaufspreis ist nicht gleich Gewinn - wenn ich meine Buchführung ordnungsgemäß führe, werde ich natürlich im eigenen Interesse auch anhand aufbewahrter Belege meine Aufwendungen (Kosten meiner gewerblichen Tätigkeit) Gewinn mindernd geltend machen. Das kann durchaus bei negativen Einnahmen zu Verlusten führen, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden kann und meine Steuerlast senkt.

    - Tauschgeschäfte im Rahmen von Sammlertätigkeit

    Die einfachste Art eines Tausches ist gegeben, wenn ich eine Marke/ Beleg gegen etwas gleichwertiges abgebe. Bei hochwertigen Tauschgeschäften würde ich einen Tausch schriftlich festhalten. Aber die steuerliche Sicht: Grundsätzlich sind "Geschäfte" aus Sammeltätigkeit von der Steuerpflicht ausgenommen (Einkommensteuer Gesetz).

    Auf mich bezogen möchte ich anmerken, dass ich Aussteller bin und mir meine Urkunden und die Bestätigungen über die Teilnahmen an Ausstellungen (Aussteller- Paß) natürlich aufhebe um nachzuweisen, das ich sammele und verschiedene Themen auch im Wettbewerb gezeigt habe.

    - Schenkung und/oder Erbe

    Hier kann es problematisch werden.

    Leider gibt es viele Sammler, die ihre Marken nach Michelbewertungen akribisch auflisten und diese Wertermittlungen stolz zu ihren Sammlungen anfügen.

    Welch fataler Fehler !!

    Natürlich sind grundsätzlich die Freibeträge zu beachten. Ich nehme jetzt aber mal einen entfernten Verwandten oder auch nur einen Bekannten, der eine Sammlung erbt. Hier sind die Freibeträge relativ gering und wenn jetzt in einer Schenkungsurkunde oder einem Testament folgende Bemerkung steht: Meine Sammlung im Wert von (hoher Betrag lt. Michel- Bewertung) vermerkt ist, dann wird dem Beschenkten oder dem Erben ein böses Erwachen bevorstehen, wenn das Finanzamt den Michelwert als Ansatz für den steuerlich zu berücksichtigen Wert der Schenkung oder des Erbes festsetzt.


    Für mich gesehen habe ich mir über die Werte meiner Sammlungen Gedanken gemacht, wie ich mit denen in welchen Fällen umzugehen habe. Ein Verkauf zu Lebzeiten scheint mir eine Möglichkeit zu sein: Hier habe ich ganz klar den Nachweis, was ein Exponat einem Käufer wert war. Anhand meiner Urkunden erbringe ich den Nachweis, das ich das Thema gesammelt habe und der Verkauf somit aus Sammeltätigkeit erfolgte und ich somit nicht steuerpflichtig bin.

    Auch wenn wir hier aus dem Forum natürlich alle nur aus Leidenschaft zum Hobby uns mit Briefmarken beschäftigen, sollten wir uns aber alle Gedanken über unser Tun machen !


    Rolf- Dieter

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