Auslandsbriefe aus und nach Württemberg von 1850-1853

  • Dann dürfte es keine markenfrankierte Briefe von Württemberg in die CH ab Juli 1852 geben.

    Eine "Straftaxe" für Barfrankaturen kann ich mir nicht vorstellen, weil die Postverwaltungen ja Frankaturen wollten und sie vorschrieben, ob es bar, oder per Marke ging.

    Meinst du einen Portozuschlag bei unfrankierter Absendung? Das gab es ab 1.9.1868 für 7x Franko mit Marken und 14x Porto bei unfreier Absendung.

    Kleiner Tipp von mir: Versuche dir die Nomenklatur der klassischen Postgeschichte einzuprägen, sonst ist die Chance, aneinander vorbei zu reden, ziemlich groß ...

    Entschuldigt bitte, mein Fehler! Es hätte heissen sollen:

    Laut dem Buch von Thomas Heinrich erlaubte Württemberg auch nach Abschluss des 1. Postvertrages mit der Schweiz unfrankierte Briefe in die Schweiz. Erst mit dem 2. Vertrag von 1868 wurde eine Straftaxe von 7 Kreuzer für unfrankierte Briefe eingeführt.

    Herr Heinrich verwendet übrigens das Wort "Strafporto", welches natürlich so im Vertrag nicht vorkommt; stattdessen wird dort einfach ein um 7 Kreuzer unterschiedliches Porto für frankierte und für unfrankierte Briefe aufgeführt.

    Einmal editiert, zuletzt von Papiertiger (26. Dezember 2022 um 19:28)

  • Nach dem Postvertrag Württemberg mit der Schweiz aus dem Jahre 1852 steht allerdings auch unter Anmerkungen und dem Stickwort Frankatur:

    „Die Briefe nach und aus der Schweiz können entweder unfrankiert oder bis zum Bestimmungsort frankiert abgesendet werden“

    Portobriefe waren also zulässig.

  • Anbei ein Beispiel, das auch schon 1853 möglich war. Der Text in Bleistift stammt vom Verkäufer und ist meist falsch!

    altpostgeschichte.de/core/index.php?attachment/104738/

    Portobrief aus Grossbottwar (dritter württembergischer Rayon), nach Thurgau (erster Schweizer Rayon). Die blaue Kreuzer-Taxierung „9/3“ wurde in Grossbottwar angebracht. In der Schweiz erfolgte die Umrechnung in „40“ Rappen in Rot, die beim Adressaten erhoben wurden.

    2 Mal editiert, zuletzt von BadenundBayern (26. Dezember 2022 um 20:45)

  • Ein herrlicher Brief! Auch ich hätte das "D.S" als Dienstsache interpretiert. Falsch ist daher vermutlich die Nachporto-Beschreibung vom Vorbesitzer? Aber warte, lassen wir zuerst noch andere spekulieren... ;)

  • ... D(ienst) - S(ache) ist schon richtig - aber es war ein Dienst, den Württembergische Beamte für Schweizerische Beamte zu leisten hatten und daher wurde nicht auf eine Portofreiheit plädiert, sondern ein portopflichtiger Brief versandt.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Brief vom 5.4.1853 von Schorndorf nach Philadelphia über Bremen (Quelle Auktionshaus Köhler).

    Voll frankiert mit 42x. 9x PV und 33x Weiterfranko. Es wäre auch Franko bis Bremen und Portobrief möglich gewesen.

  • der nächste Brief ist vom

    27.2.1853

    aus Bopfingen nach New York. (Quelle Auktionshaus Köhler)

    Frankiert mit 60x über Liverpool...da hätten 40x gereicht. Über Frankreich dreifach schwer = 3x 20x?

  • Etwas seltsam erscheinen mir die Taxen nach der Schweiz aus obiger Tax-Bestimmung aus 1852.

    Die Taxbestimmungen kann ich nicht genau datieren, müssten aber zwischen dem 1.4.1852 (wg.Taxe Belgien 13x nach PV Preußen-Belgien) und 1.6.1852 (wg.Beitritt Hohenzollern zum Postverein).

    Hier steht ein Porto nach Basel von 11x und ein Porto für die übrige Schweiz von 8x. Die obigen Teilfranko-oder geteiltes Barfrankobriefe waren aber schon ab Anfang 1852 mit 3x/6x/9x für den württemberger Anteil frankiert?

    Wer kann das erklären?

    LG

    Christian

  • Brief nach Bückeburg im Fürstentum Schaumburg-Lippe (Quelle: Arge Württemberg, Artikel Thomas Heinrich in Rundbrief 177)

    15.8.1853

    Schaumburg-Lippe war am 1.8.1852 aus dem Postverein ausgetreten und erst wieder am 1.1.1854 eingetreten.

    Dieser Brief war also ein Brief ins Postvereinsausland. Dies war dem Postler in Wildbad anscheinend nicht bewußt, er frankierte 9x für einen normalen Postvereinsbrief. In Stuttgart wurde dies bemerkt und mit 4x nachfrankiert und intern mit Wildbad verrechnet.

  • Hallo Christian,

    das ist schon die Ober-Bombe. Stuttgart, wohl der Aufgabepost vorgesetzt, frankierte einfach 4x dazu und dürfte dann die Aufgabepost in Auslage belastet haben. Die mussten dann zahlen und konnten versuchen, das Geld vom Absender wieder zu bekommen. DAS ist ein PO-Traum. :love::love::love::love:

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Morgen Ralph,

    ...ja das ist die DoppelWumsOberbombe. :P:P

    Hast du vielleicht eine Erklärung warum 13x, in der obigen Tax-Bestimmung steht eigentlich 22x für Schaumburg-Lippe.

    LG

    Christian

  • Hast du vielleicht eine Erklärung warum 13x, in der obigen Tax-Bestimmung steht eigentlich 22x für Schaumburg-Lippe.

    Hallo Christian,

    nach der obigen Taxtabelle stellten die nachgeklebten 4 Kr. das württ. Porto bis Sinsheim dar.

    Der Auslandsanteil ist nicht frankiert worden.

    Offenbar genoß der Empfänger in Schaumburg-Lippe passive Portofreiheit. Die war bei höheren Beamten in den Lippeschen Fürstentümern üblich.

    Beste Grüße

    Jürgen

  • Hallo Hermann, Hallo Jürgen,

    danke für eure Einschätzungen.

    Also ab 1.8.1852 9x für Wü und 4x bis Württemberg lt. der Verordnung von Hermann.

    Die Idee von Jürgen mit der Portofreiheit von Bückeburg wäre passend für die Zeit vorher gewesen lt. Taxtabelle 4x Wü und 18x Schaumburg-Lippe, oder eben portofrei in Schaumburg-Lippe, habe gerade gelesen, daß Schaumburg-Lippe zum 01.08.1852 dem DÖPV beitreten wollte, das aber storniert hat weil man sich nicht einigen konnte. Die Taxtabelle ist also schon richtig, Schaumburg-Lippe war zu jener Zeit nicht im DÖPV, darum vor dem 1.8.1852 22x, dann 13x. Zum 1.4.1853 dann der entgültige Beitritt.

    LG

    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Leitwege (7. Januar 2023 um 08:02)