• Hallo Sammlerfreunde,

    hier ein paar Auszüge aus der Posttransportordnung von 1871.

    Analoge Regelungen finden sich auch in der Posttransportordnung von 1868 (außer für Correspondenzkarten, die gab es da noch nicht).

    Letztendlich steht u.a. geschrieben, ungenügend frankierte mit der Briefpost zu verschickende Sendungen für die Frankierungszwang besteht, sind an den Absender (sofern zu ermitteln) zurückzugeben. Frankierungszwang bestand für Drucksachen, Correspondenzkarten und teilweise in das Ausland.

    Gruß

    bayernjäger

  • ...und hier noch die Posttransportordnung von 1858.

    In dieser geht es u.a. um Briefpostgegenstände ins Ausland (außerhalb DÖPV), deren Versendung bei unzureichender Frankierung unstatthaft war. Diese wurden als Retourbriefe behandelt und gingen folglich an den Absender zurück. Der Grund musste vermerkt werden. Einfach war das z.B. mit dem Vermerk "noch 1 xr".

  • Hallo Udo,

    ich habe Deine nachfrankierte DS nach CH erst heute gesehen. Das ist ein wirklich tolles Stück. Ich kenne wohl etliche nachfrankierte Postkarten, aber kaum

    Briefe. Dazu zwei Stücke aus meiner Sammlung unter der Rubrik "Kuriositäten".

    Allen im Forum ein gutes neues Jahr mit vielen Phila-Glücksmomenten.

  • Lieber Franz,

    frohes Neues Jahr!

    Da hast du 2 feine Besonderheiten ausgegraben und das in einer Qualität bzw. mit unbekanntem Stempel, dass man fast vor Neid erblasst. :P:P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.