Post-Zustellungsurkunden

  • Hallo Dieter,

    Sendungen mit Zustellungsurkunde setzten sich zusammen aus

    • Dem Brief für die Zusendung. Als Gebühr war das normale Briefporto zu entrichten.
    • Der eigentlichen Zustellungsurkunde, die versehen mit der Anschrift des Absenders dem Brief „äußerlich haltbar“ beigefügt werden musste. Die Insinuationsgebühr betrug 20 Pf., hinzu kam das Porto für die Rücksendung der beglaubigten Urkunde an den Absender in Höhe von 10 Pf., die im Orts- und Landzustellungsbezirk entfielen. Bei Unzustellbarkeit wurden keine Gebühren erhoben und die Sendung kostenfrei zurückgeschickt.

    Die Gesamtgebühr für Zustellung, Hin- und Rücksendung war entweder komplett vom Absender oder vom Empfänger zu tragen, eine Aufteilung war nicht möglich.

     Bei Kostenübernahme durch den Absender, frankierte dieser lediglich seinen Brief zum entsprechenden Tarif, die übrigen Beträge wurden auf der als vollzogen zurückgesandten Urkunde mit Blaustift notiert und von ihm bei der Übergabe bezahlt. Sollte dagegen der Empfänger die Kosten tragen, wurde der Brief unfrei zugestellt und die Insinuationsgebühr und die Rücksendung durch Frankatur mit Marken beglichen.

    Ich hoffe alles korrekt beschrieben zu haben. Ist nicht komplett auf meinem Mist gewachsen, sondern stammt zum einen Teil von einem netten Forumskollegen (Namen vergessen Asche auf mein Haupt), der mir das mal verklabüsert hat und zum anderen aus irgendwelchen verstaubten Postordnungen aus dem Internetz. Das war das Verfahren bis zum 31.12.1901, danach wurden wohl alle Beträge auf dem Brief frankiert.

    Gruß Klaus

    Wer später bremst,
    ist länger schnell !

  • Hallo Württemberger,

    kann es sein, dass Du derjenige warst, der wo mir das mal versucht hat, zu erklären ???

    Falls ja, scheint ja doch etwas hängen geblieben zu sein.

    Merci Klaus

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