Barzahlungsbriefe - Baare Einzahlung - in Sachsen

  • Hallo zusammen,

    ein fünfbeiniges Schaf kann ich noch zum Thema beitragen:

    Einzahlungsscheine wurden gegen eine Gebühr von 5 Pfg. abgegeben, sofern sie nicht für portofreie Officialbriefe ausgestellt worden waren.

    Der entsprechende Gebühren- resp. e.o.-Vermerk war auf den Schein gedruckt worden. Angefallene Gebühren hatte die Postanstalt über den Scheinverbrauch abzurechnen.

    Wie an den weiter oben gezeigten Scheinen zu sehen ist, befindet sich der Gebührenvermerk i.d.R. an der Position, die hier die Marke innehat. Dort wäre auch der e.o. zu finden.

    In der Durchsicht ist erkennbar, daß dort beim gezeigten Schein jeglicher Druck fehlt. Ob der Postanstalt diese fehlerhaften Scheine als gebührenpflichtige in rechnung gestellt worden sind, oder, was wegen der weiteren Handhabung zu vermuten ist als Officialscheine unberechnet blieben, ist nicht feststellbar.

    Der Postler verrechnete die Scheingebühr jedenfalls über eine Briefmarke. Francomarken zur Gebührenerhebung zu verwenden war zwar ausdrücklich verboten. Da der Postkasse kein Nachteil entstand und der Aufgeber auf diese Weise einen Belg über diese Gebühr erhielt, war das eine sinnvolle Notmaßnahme.

    Der Beleg ist der einzige bisher registrierte dieser Art.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Nachdem die Barzahlungsbriefe in Sachsen so kostengünstig waren, wundert es mich schon, daß man solche kaum findet.

    Hallo Hermann,

    kostengünstig waren die Bareinzahlungen in Sachsen erst vom 1.1.1856 an. Von da an sind sie auch in nennenswerter Anzahl zu finden.

    Eingeführt wurde dieses Verfahren nach preußischem Vorbild bereits mit der Posttaxordnung von 1850. Bisher konnte ich aber keinen Beleg aus der Zeit vor 1856 registrieren. Lediglich ein Einlieferungsschein ging mir ins Netz, über den hinaus auch keine weiteren zu registrieren waren.

    Das Publikum zog den preisgünstigeren Versand von Münzen resp, Cassenscheinen vor.

    Beste Grüße

    Jürgen

  • Hallo, anbei ein Einlieferungs-Schein vom 03.08.1854 aus Radeberg. Der Betrag von 3 Thlr. und 18 Ngr. war für einen Herrn J. P. GUIELLOT in Aachen bestimmt:

    Und noch ein Einzahlungs-Schein vom 24.08.1854 auch aus Radeberg. Der Betrag von 14 Thlr. 13 Ngr. und 7 Pf. war diesmal für einen Herrn (Advokat?) Schanz in Eibenstock bestimmt.

    Mehr Scheine vor 1856 habe ich leider auch nicht.

    Viele Grüße

    Enrico

  • Wenn der Brief hier nicht hingehört, dann bitte löschen!

    Postanweisungsbegleitbrief vom 17. Januar 1863 aus Dresden mit roten Stempel: "mit Anzahlschein Nr.", handschriftlich ergänzt um die Nummer "330".

    Beste Grüße

    Peter