Württemberg über Bayern und Sachsen nach Fürstentum Reuss

  • Liebe Freunde,

    Heute ein Portobrief bis 2 Loth aus dem Jahre 1823 von einer K. W. Behörde in Mergentheim an Den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Heinrich XIX Fürsten Reuss etc. etc. in Greiz.

    Nur Briefe nach den sächsischen Staaten durften unfrei abesandt werde, nach Sachsen selbst war Grenzfranko bis zur württembergisch-bayerischen Grenze vorgeschrieben (PV W-B v. 1.1.1810).

    In Württemberg nach dem Briefpost-Tarif vom 2. Juni 1814 behandelt und mit 4 Kr taxiert (1. Rayon von 1-3 Meilen = 2 Kr, 2. Gewichtstufe =2 Kr). In diesem Tarif ist für private Brief eine Gewichtsprogression von ½ L. zu ½ L., für Behörenbriefe von 1 L. zu 1 L., jeweils ausschliesslich, vorgesehen. Die 4 Kr. wurden in Hof in Auslage genommen und das innerbayerische Porto (nach PV Bayern-Sachsen v. 1.3.1811) von 8 Kr + 12 Kr (in Bayern 4. Gewichtsstufe) + 8 Kr (bis Dresden) als 28 Kr in blauer Tinte angeschrieben. Diese insgesamt 32 Kr wurden in Dresden in 8 gGr reduziert und 1 ½ gGr für den Transit bis zur Grenze des Fürstentums Reuss addiert.

    Die 9 ½ gGr. wurden wahrscheinlich vom Fürsten, welcher auf seinem Gebiet portobefreit war, nicht bezahlt, und somit der Staatskasse zu Lasten gelegt.

    Wer kann noch mehr Informationen dazu geben?

    Mit lieben Gruessen,


    Bruno


  • ... das Traumstück kenne ich doch ... :P:P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph



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