Nachnahmen und Einschreiben

  • Werte Sammlerfreunde

    Anbei eine Nachnahme aus dem Jahre 1906.

    Nachnahme über Fr. «12.50» vom 4.1.1906 von MONTHEY (VS) nach Lausanne (VD). 10 Rp. Briefporto und 20 Rp. Gebühr für die Nachnahme (Zuschlagstaxe von Fr. 0.10 pro Fr 10.—, Tarif vom 1.11.1884 – 31.12.1910) abgegolten durch einen Dreierstreifen Wertziffer (Z 61 B). Erstaunlich hier, dass der Zivilstandsbeamte von Monthey offensichtlich keine Portofreiheit genoss.

    Der mit der Briefpost einziehbare Maximalbetrag lag bei Fr. 50.--. Für höhere Beträge (Fr. 50.-- - Fr 300.--) war die Fahrpost zuständig. Ab dem 1.1.1911 lag der Maximalbetrag von Nachnahmen bei Fr. 1'000.--.

    Sammlergruss

    Martin