Reklamation nicht gelieferter Zeitungen 1883

  • Das Postamt in Hassmersheim hatte bei der Zeitungsstelle am Postamt 1 in Karlsruhe am 3. 11. 1883 nicht gelieferte Ausgaben einer Zeitung „zur gefl. Nachlieferung“ reklamiert. Das Postamt 1 antwortete am 5. 11. 1883 mit einer eingeklebten vorgedruckten Antwort „Da die Blätter nicht rechtzeitig fehlgemeldet wurden, können dieselben nur gegen vorausgehende Einsendung von M 0,09 (in Briefmarken) geliefert werden.“ Handschriftlicher Zusatz „ … ist mit 10 Pfg. zu frankieren“.


    :?: Wer kann das Wort am Anfang des handschriftlichen Zusatzes lesen?



    Freundliche Grüße


    Peik

  • Hallo Peik,


    tolles Stück - das Wort heißt Vorlage.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Vielen Dank, Ralph.


    Also eine Ermahnung an das Postamt in Hassmerheim, dass die Reklamation mit 10 Pfg hätte frankiert werden müssen.


    Freundliche Grüße


    Peik

  • ... ja, jetzt darfst du so ein Stück suchen und mit dem auf einer Seite hättest du etwas ganz Ausgefallenes.


    Diese Minderlieferungsmeldungen waren schon sehr lange vor deinem Stück existent und ich kenne sie aus den 1860er und 1870er Jahren, wobei sie natürlich heute keine Massenware darstellen.


    Interessant ist, dass man einen eigenen Vordruck kreiert hatte für die Fälle von verspäteter Meldung, was ja nach gegenwärtigem Denken eine große Ausnahme hätte darstellen müssen, da man verpflichtet war, die Menge der gelieferten Zeitungen, Zeitschriften, Journale nebst ihren Anlagen sofort bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Aber das tat offenbar nicht jeder ...


    Klasse und vielen Dank fürs Zeigen dieser Rosine. :P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.