Das Postamt in Hassmersheim hatte bei der Zeitungsstelle am Postamt 1 in Karlsruhe am 3. 11. 1883 nicht gelieferte Ausgaben einer Zeitung „zur gefl. Nachlieferung“ reklamiert. Das Postamt 1 antwortete am 5. 11. 1883 mit einer eingeklebten vorgedruckten Antwort „Da die Blätter nicht rechtzeitig fehlgemeldet wurden, können dieselben nur gegen vorausgehende Einsendung von M 0,09 (in Briefmarken) geliefert werden.“ Handschriftlicher Zusatz „ … ist mit 10 Pfg. zu frankieren“.
Wer kann das Wort am Anfang des handschriftlichen Zusatzes lesen?
Freundliche Grüße
Peik