Portoquittung durch Briefträger

  • Hallo zusammen,

    Text und Namen in der linken unteren Ecke des Briefes kann ich zwar nicht entziffern, das Kürzel "Bftr" scheint mir aber eindeutig zu sein.

    Hinzugefügt ist mutmaßlich der Name.

    Diese ungewöhnliche frontseitige Portoquittung, für die ich das Ganze halte, läßt sich mit der Hotelladresse erklären. Der Adressat Krager dürfte eine Empfangsvollmacht im Hotel hinterlassen haben, die gegenüber dem Briefträger ausgeübt worden ist. Der Empfang der an der Taxe fehlenden 2 Ngr. (Portodifferenz + Zuschlag) bedurften zur Abrechnung mit dem Hotelgast einer Bestätigung durch den Briefträger.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Lieber Jürgen,

    das sehe ich anders. Ich lese "Kastenbrief, Unterschrift Schmitz".

    In Preussen wurden unzureichend frankierte Briefe mit dem Zusatz "Kastenbrief" versehen und dazu die Unterschrift desjenigen vermerkt, der den Brief im Briefkasten unterfrankiert vorgefunden hatte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • lieber Jürgen,

    das ist ein typischer "Aus dem Briefkasten"-Brief. Wie Ralph schon schreibt, wurden unterfrankiert in den Briefkasten gelegte Belege mit der entsprechenden Nachtaxe versehen (Blau in Preußen, weil es ja Portoforderungen waren), sodann wurde zur Entlastung der Annahmebeamten Kastenbrief, aus dem Briefkasten oder ähnliches vermerkt und die Unterschrift des Postbeamten dazugesetzt.

    Einige Orte, nämlich Aachen, Breslau, Bromberg, Cöln, Erfurt, Magdeburg und Stettin führten auch einen entsprechenden Nebenstempel.

    Bei Interesse, mehr dazu hier:

    Exponate-Online

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Info. Auf den Begriff "Kasten Brf." bin ich nicht gekommen. Die Sachsen schrieben bzw. stempelten "Aus dem Briefkasten" und brauchten keine Unterschrift dazuzusetzen.

    Gleichwohl stellt sich für mich die Frage, ob eine Empfangsvollmacht auch die Vollmacht einschließt, Porto zu erlegen. Das läßt sich vermutlich nicht mehr klären.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Lieber Jürgen,

    wenn ein mit Porto belasteter Brief in einem Hotel ankam, und der Gast nicht gerade im Frühstückszimmer saß, dürfte er schon angenommen worden sein, weil die Post ja ihr Geld haben wollte.

    Kam der Gast dann später an und man zeigte ihm den Brief, war er sicher froh, ihn zu bekommen und berappte dann halt die 2 Groschen. Für Leute, die in Hotels verkehrten, war das ein Klacks.

    Ich glaube nicht, dass irgendeine AD-Postverwaltung einen Portobrief ausgehändigt hätte in der Hoffnung, irgendwann einmal ihr Geld zu sehen.

    Ich kenne sogar Fälle, da sind unterfrankierte Briefe bei einem Hotel angekommen, wurden offenbar bezahlt und dann unfrankiert weitergeleitet, weil der Gast gar nicht erst im Hotel angekommen war. Dann bekam das Hotel sicher das verauslagte Porto von der Abgabepost zurück und diese stellte es dem Empfänger woanders wieder in Rechnung.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • wenn ein mit Porto belasteter Brief in einem Hotel ankam, und der Gast nicht gerade im Frühstückszimmer saß, dürfte er schon angenommen worden sein, weil die Post ja ihr Geld haben wollte.

    Kam der Gast dann später an und man zeigte ihm den Brief, war er sicher froh, ihn zu bekommen und berappte dann halt die 2 Groschen. Für Leute, die in Hotels verkehrten, war das ein Klacks.

    Ich glaube nicht, dass irgendeine AD-Postverwaltung einen Portobrief ausgehändigt hätte in der Hoffnung, irgendwann einmal ihr Geld zu sehen.

    Lieber Ralph,

    die Post hat sicher keinen Portobrief ausgehändigt, ohne den Betrag kassiert zu haben.

    Das war nicht die Frage. Auch wohlhabende Gäste waren und sind bisweilen auch bei kleinen Beträgen extrem knickrig, besonders, aber nicht nur, wenn es "ums Prinzip geht".

    Mir ging es um die reine Formalie einer evtl. Regelung.

    Liebe Grüße

    Jürgen

  • Lieber Jürgen,

    ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Postverwaltung so spezielle Regelungen erlassen hatte.

    Wenn ein Gast wegen 2 Groschen "gezickt" hätte, hätte das Hotel den Brief wieder der Post retourniert mit entsprechendem Vermerk und die Post wohl das Porto zurück erstattet, um es dann wieder der Aufgabepost zurück zu belasten. Alternativ hätte sich die Post auch - sehr kundenunfreundlich - weigern können; dann wäre aber das Hotel auf einem Privatbrief sitzen geblieben und der Gast hätte nicht gewusst, was man ihm Wichtiges hätte mitteilen wollen ... ich glaube nicht, dass es viele dieser "prinzipiellen" Fälle gab.

    Oder das Hotel hat die 2 Groschen unsichtbar auf der Hotelrechnung untergebracht ... 8o

    Liebe Grüsse vom Ralph

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