Liebe Freunde,
mit dem Vertrag von 1860 entfiel im Postverein der Frankierungszwang für eingeschriebene Sendungen.
Gemäß Post-Reglement von 1861 war in Preußen die Reco-Gebühr immer zusammen mit dem Porto zu erheben. Also bei Franko-Aufgabe direkt mit bei der Aufgabe und bei Porto-Versand dann zusammen mit dem Porto vom Empfänger. Diese Regelung galt auch für Reco-Briefe aus Preußen in den Postverein.
Wie waren die Bestimmungen hierzu in den anderen Postvereinsstaaten?
Viele Grüße
Michael