Postlagernd mit Postlagergebühr

  • Beginnen möchte ich mit einem Beleg vom 25.05.1923 - Portoperiode 13 - von Saarbrücken nach Augsburg.

    Mit 15 Centimes richtig frankiert, die Vermerkten 20 Mark entsprechen der Postlagergebühr.

    Eingeführt wurde diese mit der Portoperiode 5, zum 6.5.1920, zum 30.11.1923 wurde diese wieder abgeschafft.

    Mein Ziel wäre nun, gemeinsam mit euch aus jeder Periode einen Beleg zu zeigen, natürlich auch gerne Mehrfach aus jeder Portoperiode! ;)

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo Minimarke,

    hast du eine Liste der Postlagergebühren aus dieser Zeit und weißt Du ob die Postlagergebühr als Nachporto auch verdoppelt wurde?

    Ich habe nämlich drei Karten, die wegen fehlender Freimachung für die Postlagergebühr mit Nachportobelegt wurden. Zweimal aus PP 06 und einmal aus PP 07. In PP 06 waren jeweils 10 Pfennig Nachporto zu zahlen und in PP 07 schon 100 Pfennig.

    1. Karte von Roth bei Nürnberg nach Nürnberg - hauptpostlagernd, mit R3 Porto NÜRNBERG 2 2. AUG. 2. Handschriftlich in blau die Höhe des Nachportos mit 10 (Pfg.) vermerkt.

    2. Karte von Hartmannshof nach Nürnberg - postlagernd Nürnberg 2, mit kleinem Portokontrollstempel "P. K."

    3. Karte Hartmannshof nach Nürnberg - postlagernd Nürnberg 2, mit R3 Porto NÜRNBERG 2 4. MRZ. 1922. Hier handschriftlich in blau 100 (Pfg.) als Nachporto ausgewiesen.

    Gruß vom Stempelfreund

  • Hallo in die Runde,

    vorab: Von einer "Strafgebühr" wegen fehlender vorausfrankierter (nur da macht es ja Sinn) Postlagergebühr ist mir bis dato nichts bekannt.
    M.W. konnte die Postlagergebühr vom Absender vorausfrankiert werden (eher selten) oder war vom Empfänger zu berappen. (siehe Nachgebührvermerke)
    Einen Zwang zur Vorausfrankierung der Postlagergebühr gab es m.W. auch nicht.
    Warum bei der letzten Karte die doppelte Gebühr veranschlagt wurde, erschließt sich mir derzeit nicht. Möglich erscheint mir jedoch, dass die festgesetzte Lagergebühr sich auf einen bestimmten Zeitraum "x" (z.B. eine Woche) bezog (also die Gebühr nicht für einen beliebig langen Zeitraum galt) und sich im Falle der letzten Karte bereits 1x verlängert hat, also ZWEI Lagerzeiträume (2x50 Pfg.) bezahlt werden mussten. (Eingang in Nürnberg am 4.3. - Lagerfrist lt. hds. Angabe bis 18.3. = 2 Wochen)
    Gebühren für postlagernde Sendungen wurden lt. Michel Gebührenhandbuch vom 6.5.1920 bis 30.11.1923 erhoben und wurden entsprechend den Portoperioden ebenfalls immer angepasst.

    Anhängend kann ich eine Drucksache (!) zeigen von Plauen am 7. Juni 1921 nach Schwedt/postlagernd - dort mit 10 Pfg. Nachgebühr für die Postlagergebühr belegt.

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Hallo Schorsch,

    na dann hab`ich mich trotz dere Hitz`auch mal an den Schrank begeben und das besagte Michel-Handbuch rausgeholt ...was dann in Sachen postlagernd mal im Überblick da wären:

    06.05.1920 > 10 Pf

    01.04.1921 > 10 Pf

    01.01.1922 > 50 Pf

    01.10.1922 > 1 M

    15.11.1922 > 2 M

    15.12.1922 > 4 M

    15.01.1923 > 10 M

    01.03.1923 > 20 M

    01.07.1923 > 20 M

    01.08.1923 > 50 M

    24.08.1923 > 1.000 M

    01.09.1923 > 3.000 M

    20.09.1923 > 12.000 M

    01.10.1923 > 100.000 M

    10.10.1923 > ./.

    20.10.1923 > ./.

    01.11.1923 > 2 Mio M

    05.11.1923 > 50 Mio M

    12.11.1923 > ./.

    20.11.1923 > 1 Mrd M

    26.11.1923 > 4 Mrd M

    01.12.1923 > 0

    Viele Grüße !

    ...sorry hatte mich zuerst vertippt, in die falsche Spalte geguckt...die Hitz´halt...

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    2 Mal editiert, zuletzt von Pälzer (2. Juli 2022 um 13:05)

  • Hallo,

    bis zur Postordung vom 22. Dezember 1921 wurde wohl keine Strafgebühr zur Postlagerernd-Gebühr aufgeschlagen.

    Ab dieser ist eine eine Verdoppelung der Gebühr als Nachporto bei nicht sofortiger Mitfrankierung bei Aufgabe und Kennzeichnung der Sendung als Postlagernd vorgeschrieben.

    Dies geschah bei der Karte vom 4.3.1922.

    Beste Grüße Bernd

  • Hallo Peter,

    2 sehr schöne interessante Karten.

    Ab dem 1.3.1923 bis zum 8.5.1945 betrug die Nachgebühr für unzureichend freigemachte Karten und Briefe in innerdeutschen Verkehr das 1 1/2 fache des Fehlbetrages !

    Postlagernd-Gebühr vom 10.10.1923 bis 19.10.1923 = 250 Tausend Mark

    Nachgebühr wie angezeichnet 375 Tausend Mark.

    Beste Grüße Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (2. Juli 2022 um 19:05)

  • Sehr schöne Erklärungen, kaum muss mein Zwei Tage auf Familie machen, ist wieder ein Problem gelöst! ;)

    Vorausbezahlte Postlagergebühr ist mir bis jetzt noch nicht über den Weg gelaufen, aber kommt bestimmt noch, irgendwann! ;)

    10.10.1923 > 250.000

    20.10.1923 > 500.000

    12.11.1923 > 500.000 M

    lt. INFLA 12 - besser bekannt als Öchsner

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo,

    bei diesen Brief vom 14.9.1923 mit Ausfuhrbewilligungen wurde die Postlagernd-Gebühr mit bezahlt.

    Brief bis 100 gramm = 100 Tausend Mark

    Vorzeigegebühr = 37 Tausend Mark

    Postlagernd = 3 Tausend Mark

    Summiert 140 Tausend Mark wie frankiert

    Beste Grüße Bernd

  • Liebe Sammlerfreunde,

    ich kann hier noch einen einfachen Brief vom 24.10.1923 aus der PP 21 (20.-31.10.1923) zeigen mit 10 Millionen Mark frankiert, der von Berlin nach Königsberg ging und von dort postlagernd nach Köln weitergesandt wurde. In Köln wurde er wegen der fehlenden Postlagergebühr mit einem Portostempel versehen und mit blau die eineinhalbfache Postlagergebühr - 750.000 - als Nachgebühr vermerkt.

    Gruß vom Stempelfreund

    Einmal editiert, zuletzt von Stempelfreund (26. Juli 2022 um 16:56)

  • Hallo in die Runde,

    heute kann ich eine Postkarte von Zittau nach Oberstdorf vom 19.7.2022 (Portoperiode 8) die postlagernd versandt wurde. Da die erforderliche Postlagergebühr in Höhe von 50 Pfg. nicht frankiert war, wurde das doppelte des Fehlbetrages = 100 Pfg. auf der Postkarte vermerkt und dazu ein Portostempel P. abgeschlagen.

    Gruß vom Stempelfreund

  • ... oder die Gebühr für die Weiteleitung? Leider kann ich mit dem blauen Vermerk so gar nichts anfangen ... aber eine tolle Karte ist es schon!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.