Besondere Gebührenbefreiungen

  • Liebe Sammlerfreunde,


    nach längerer Abwesenheit möchte ich mal wieder etwas zum Thema Ungarn (gilt auch Österreich) beitragen.


    Letztes Jahr war unter unter dem Abschnitt Brustschilde (hier der Link) ein Kaiserbrief, der mich wegen der voll bezahlten Gebühr überrascht hatte, denn in Österreich - Ungarn war die Post an das Kaiserhaus gebührenfrei. Vor vielen Jahren konnte ich einen als unterfrankiert angebotenen Einschreibbrief an Kaiserin Elisabeth für wenige Deutsche Mark erwerben.



    Normalerweise hätte der Brief 15 Kr gekostet, aber der Absender musste nur die Reco-Gebühr von 10 Kr bezahlen, denn die 5 Kr Briefgebühr war nicht zu zahlen, da der Brief direkt an Elisabeth ("Sissi") adressiert war. Es mussten nur Zusatzleistungen bezahlt werden...


    Es ist kein weiterer Brief aus Ungarn, mit Gebührenbefreiung bekannt.


    Schöne Woche


    Martin

  • Hallo Martin,


    wenn der Erwerb noch zur DM-Zeit war, dann ist der geringe Preis kein Wunder. Heute wäre die Besonderheit des Beleges wahrscheinlich erkannt worden und müßte durch einen hohen €-Betrag bezahlt werden.

    Tja, Glück muß der Mensch haben und das war hier der Fall. :)


    beste Grüße

    Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von Klesammler ()

  • Lieber Martin,


    ein Traum - den würde jeder für das Doppelte in Euro nur zu gerne sein Eigen nennen. :love::love:

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    nach dem schon lange nichts mehr zum Thema Ungarn vorgestellt wurde, hier eine in einer sehr alten Sammlung (arbeite noch immer daran..) gefundenen Postkarte aus dem Jahr 1911:



    Die Postkarte trägt vorderseitig links unten einen Handstempel mit dem ungarischen Text:


    1865. Dez. 19. 18698/3469

    kereskedelmin rendelettet

    portomentes


    Dieser Stempel und der Absender haben mich veranlasst, die Hintergründe zu beleuchten. Die Übersetzung des Dreizeilers lautet:

    Gemäß Wirtschaftsverordnung 18693/3469 vom 19. Dez. 1865 portofrei.


    Da ich leider nicht die besagte Wirtschaftsverordnung gefunden habe, habe ich meine Verordnungen für die österreichischen Postämter aus dem gleichen Jahr zur Hand genommen und bin fündig geworden:




    Im Abschnitt III wird u. a. die Portofreiheit für den Freiherrn von Taxis und seiner Familie den Postämtern bekannt gegeben. Diese Portofreiheit bestand bis zum Ende der kk Monarchie 1918.


    Schöne Woche


    Martin