Liebe Freunde,
eine bayer. Postkarte zu 5 Pfg. Nominale wurde am 7.4.1907 bedarfsgerecht in Sassnitz (Deutsches Reich) verwendet, ohne zu berücksichtigen, dass bayer. Postwertzeichen im Reich keine Frankaturkraft besaßen. Die Aufgabepost strich den Werteindruck 5 Pfg. deutlichst und setzte ihren Aufgabestempel daneben.
Die Portokontrolle strich aber die von Sassnitz notierten 10 Pfg. Nachporto und notierte nur noch 5 Pfg. für den Empfänger, Herrn Baron Axel von Kothen in München. So sah es auch München 23 und übergab dem Stadtbriefträger Sch 23 oder 25 die Karte mit 5 Pfg. Nachporto.
Tat man das, weil man in Bayern die 5 Pfg. für die Karte bezogen hatte? Wäre eine ähnliche Karte nicht nach Bayern zurück gelaufen, sondern ins Reich, hätte das doch 10 Pfg. gekostet, oder täusche ich mich da?