Die Entwertung der Kopfausgaben

  • Lieber Erwin,

    ein schönes Paar der 1 Sgr.-Marke auf einem schönen Brief!
    Ist das Jahr des Briefes festzustellen?

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Erwin,

    der Satz "Ab April 1861 war demnach die Entwertung mit Nummernstempel nicht mehr möglich und somit auch nicht mehr vorschriftswidrig" ist meiner Meinung nach verwirrend und so auch nicht richtig, da bis dahin die Entwertung der Freimarken der Erstausgabe mit besagtem Nummernstempel keineswegs vorschriftswidrig war.

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • lieber Michael,

    danke für deinen Einwand. Ich sehe das jedoch anders. Dazu zeige ich noch mal die Verordnung aus der Generalverfügung No 25 vom 8.3.1859. Darin wird im letzten Absatz verfügt, dass Marken der ersten Ausgabe weiterhin mit dem Nummernstempel entwertet werden sollen.

    Deshalb wurden ja auch ab dem April 1859 Marken der ersten und der weiteren Ausgaben korrekterweise mit verschiedenen Stempeln entwertet, wie z.B. der Beleg von Guhrau nach Berlin zeigt.

    Gäbe es diese Vorschrift nicht, wäre es wohl auch nicht zu den Doppelentwertungen gekommen, bei denen Marken der ersten Ausgabe, die fälschlich mit Aufgabestempelentwertet waren, zusätzlich quasi als Verbesserung den Nummernstempel erhielten, wie das nächste Blatt zeigt.

    Deshalb sind alle Entwertungen der ersten Ausgabe nach dem 1.4.1859 bis April 1861 meiner Meinung nach nicht vorschriftsmäßig. Wobei ich glaube, dass man das einige Monate nach dem 1.4.1859 nicht mehr so eng sah und oft wohl der Nummernstempel auch nicht mehr so schnell greifbar war.

    Lieber Michael, wo interpretiere ich deiner Meinung nach die Verordnungen falsch?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

    Einmal editiert, zuletzt von preussen_fan (17. März 2023 um 07:58)

  • Lieber Erwin,

    z.B. folgender Satz von dir:

    Zitat


    Deshalb sind alle Entwertungen der ersten Ausgabe nach dem 1.4.1859 bis April 1861 meiner Meinung nach nicht vorschriftsmäßig.

    In dem darüber befindlichen Blatt 1.2.3 führst Du die Verfügung an, mit der die Entwertung der ersten Ausgabe mit Nummernstempel vorgeschrieben wurde.

    :?: :?:

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • lieber Michael,

    ich glaube, jetzt erst ist der Groschen bei mir gefallen. Auf Blatt 1-26 hat sich links oben im Text ein Fehler eingeschlichen. Der Text müsste folgendermaßen lauten:

    Auszug aus dem Circular des General-

    Postamts vom 17.4.1861 die Rückgabe der

    Nummernstempel betreffend. Ab April 1861

    war demnach die Entwertung mit Nummern-

    stempel nicht mehr möglich und somit die

    Entwertung mit dem Aufgabestempel auch

    nicht mehr vorschriftswidrig.

    War das gemeint?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Liebe Sammlerfreunde,

    nachfolgend das ausgebesserte Albumblatt. Danke für die Korrekturhinweise.

    Und hier gleich noch ein Blatt mitt den nicht so häufigen Aufgabestempelentwertungen der ersten Ausgabe.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Liebe Sammlerfreunde,

    ich verweise auf den folgenden Post, in dem das Einschreiben mit Retour Recepisse diskutiert wird.

    preussen_fan
    1. Februar 2023 um 19:14

    Nachfolgend jetzt das entsprechende Albumblatt (noch rein digital).

    Ich würde mich freuen, wenn jemand drüberschauen würde, ob die Beschreibung so stimmig ist oder sonst ein Fehler vorhanden ist.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    alles i.O.

    Kleine Zweifel habe ich bei den Gewichtsangaben des Worbis-Briefes. Die erste (und durchgestrichene) Angabe würde ich als "7/16" lesen ?

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Erwin,

    zeig doch bitte mal einen hochauflösenden Scan der Gewichtsangabe.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • lieber Michael, lieber Ralph,

    danke für eure Antwort. Ich hatte auch schon überlegt, ober der Gewichtsunteschied so groß sein konnte, wenn die Recepisse mitgewogen wurde, die wog doch sicher nicht viel. Wenn ich 7/16 und 4/10 Loth miteinander vergleiche, ist der Unterschied nur gering, Da beträgt der Unterschied nur 3/80 Loth oder etwa 0,6 Gramm.

    Aber es stellt sich mir auch die Frage, in welchen kleinsten Gewichtseinheiten wurde denn gewogen?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    vielen Dank - ich lese auch 7/16 bzw. 4/10 Loth.

    In der Vormarkenzeit kenne ich von Preussen Achtel- und Sechzehntel - Lothschritte; in der Markenzeit kenne ich Zehntel - Lothschritte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.