• Hallo,
    zwischen ca. 1836 und 1843 wurden bei TT im Gebiet der Stadt Frankfurt und im Großherzogtum Hessen auf den Postvorschußbetrag 5 Prozent Teuerungszuschlag von den Postexpeditoren erhoben. Leider ist dies nirgends nachzuweisen. Ich habe mal einen aussagefähigen Beleg angehängt. Vielleicht hat ja einer der Forumsmitglieder irgendwelche Erkenntnisse darüber. Würde mich freuen, wenn hier nun zahlreiche Antworten eintrudeln würden. Gruß TAXIS107

  • Hallo Taxis107

    Du schreibst, dass dieser Teuerungszuschlag nirgends nachweisbar wäre und zeigst dazu einen Brief, wo Du es nachweist. :)
    Zwar kann ich Dir hier nicht direkt helfen, da ich keine Ahnung der taxisschen Gebühren habe, sondern nur mit meinen "preussischen" Gedanken antworten.

    Ich hatte mir zwar das Buch zur Fahrpost in TuT von Herr G. gekauft, mußte jedoch feststellen, dass zumindestens für Sendungen aus der Zeit des DÖPV vieles falsch beschrieben wurde. Damit traue ich auch dem Rest nicht recht über den Weg....

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo Magdeburger, mit dieser Einschätzung für das "Werk" von Herrn G. liegts du absolut richtig. Das Geld konnte man sich sparen . . .
    Aber auf dem Gebiet Fahrpost bei TT gibt es nicht allzuviel, überhaupt ist die Vormarkenzeit derzeit nicht gefragt. Vor 30 Jahren sah das noch ganz anders aus. Ist eigentlich merkwürdig, die TT-Post gibts seit 1490 und nur die 15 Jahre mit den bunten Märkchen sollen interessant sein. Mal sehen, vielleicht findet sich der eine oder andere, der mal mitmacht.

    Zurück zu den 5 Prozent: Von Helmut Herborn gab es einen Beitrag in der Hessischen Postgeschichte, bzw. beim DASV dort wurde das erste und einzigste Mal auf die 5 Prozent hingewiesen. Die Postexpeditoren konnten bei der Aufgabe der Forderung an ihnen bekannte Personen die Auslagen bereits auszahlen. Ein Beispiel sind die beiden Briefe, es handelt sich um den Sohn eines Druckereibesitzers der seinen Wehrdienst in Darmstadt bzw. Weiterstadt ableistete. Für seine Geldnot ging er zum Postschalter und bekam bei der Aufgabe die gewünschten Gulden ausgezahlt, der Postexpeditor wußte ja bereits aus vorausgegangenen Fällen, daß der Vater immer zahlte . . .
    Gruß von TAXIS107

  • Hallo Taxis107

    kurz noch ein paar Worte zu den "Werk" wie Du es nennst.
    Persönlich denke ich, wenn dort die Fehler ausgemerzt werden würden, kann es sich sehen lassen. Dies ist jedoch nur mit Zustimmung des Autors möglich. Bist Du in der der Arge TuT ? und was würde diese davon halten ?

    Zu den beiden Briefen - sehr schön! :)
    Erst dachte ich, daß Paketzettel darauf sind - oder doch?
    Soetwas ist mir bewußt noch nicht untergekommen. Kannst Du die Bedeutung bitte hier erklären?

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo, die ArGe TT war nicht an diesem Werk beteiligt, der Autor ist auch nicht mehr Mitglied und hat einen Teil seiner Sammlung versteigern lassen. Hätte er von Anfang an miteinander gearbeitet, wäre vermutlich ein epochales Werk dabei rausgekommen. So hat er nun die ganz Bierdeckel und Dinge veröffentlich, die oft nix mit Fahrpost zu tun haben.

    Zu den beiden Briefen: die Söhne haben die Postvorschüsse in Darmstadt aufgegeben, vermutlich bei der Posthalterei der Fahrpost. In größeren Orten waren Brief- und Fahrpost oft getrennt untergebracht, daher auch die beiden Paketzettelabschnitte. Einmal den großen, da war der Brief nicht verschlossen, es war demnach nur der geforderte Begleitschein. Beim anderen mit dem kleinen Zettel (Nr.) hat der Brief noch einen Inhalt und war verschlossen.

    Außerdem mußten, wenn es sich um Beträge über 1 fl 45 xr handelte, die Postvorschüsse mit der Fahrpost versendet werden. Bei TT ist der Postvorschuß nicht so einfach, wie bei den großen zentralen Postorganisationen (z.B. Preußen) durchgeführt und behandelt worden. Und bei TT waren es ja 16 verschiedene staatliche Gebilde, die ihre eigenen Bestimmungen nach Möglichkeit vor den Interessen des Fürsten von TT durchsetzen wollten. Wenn ein Postbeamter eingestellt wurde, mußte er den Eid auf den Fürsten seines Landes und dann noch auf den Fürsten von TT leisten. Außerdem war der Postvorschuß in Bezug auf das Risiko der Auszahlung das persönlich Risiko des Postexpeditors bzw. Posthalters am Ort. Es gab bei TT genaue Bestimmungen, aber zur Haftung auf die Auszahlung wird da nur gesagt, was ich ausgeführt habe. Auch die Geschichte mit den 5 Prozent Teuerungszuschlag ist in keinen Bestimmungen der Frankfurter oder Darmstädter Postbehörden bisher zu finden. Daher bin ich seit Jahren daran interessiert endlich Licht ins Dunkel zu bekommen.

    Im Anhang einen Postvorschuß mit Währungswechsel von Tahler- zu Guldenwährung.

    Gruß von TAXIS107

  • Hallo Taxis107

    in Preussen war es auch "persönliches Risko", den Postvorschuß "vorher" auszuzahlen, der vorher auszahlende Beamte haftete also persönlich.

    Die Trennung zwischen Brief- und Fahrpost gab es schon eine ganze Weile vorher.

    Sicherlich meintes Du, dass in kleineren Postämtern, die Postbeamten "beides" zu besorgen hatten. Allgemein ist mir bekannt, dass die Briefpost Vorrang hatte. Die schnelle Versorung mit Information in geschrieben bzw. gedruckten Worten hatte einen hohen Stellenwert. Gerade für Kaufleute, Gewerbtreibenden usw. waren Nachtrichten besonders wichtig.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo zusammen,

    hier mal ein Beleg vom 20.07.1865

    an

    das General Consulat der

    vereinigten Staaten von America

    Frankfurt a/M

    von der Actien=Gesellschaft zur Bereitung moussierender Weine vormals Burgeff & Co. Hochheim b/Mainz.

    Um etwas besser die verklebten 8 Kreuzer aufzudröseln ist es wichtig die Höhe des Postvorschusses zu kennen.

    Ich lese fl. 6.15. also wohl 6 Gulden und 15 Kreuzer. Sendungen unter 4 Loth (hier 1 3/20 l.) und bis zu einem Betrag von 1 3/4 Gulden wurden nach der Briefposttaxe berechnet, auch wenn sie mit der Fahrpost befördert wurden.

    Liest hier jemand einen anderen Postvorschußbetrag?

    Die Rückseite zeigt nur einen halben D Stempel vom 20/7

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Hallo guy69,

    ein sehr schöner Beleg. Es sind 6 fl 15 XR Postvorschuß. Demnach wären pro fl 2 XR und pro angef. fl (bis 15 xr ) insgesamt an Procura 6+1 XR fällig. Dazu laut Tarif die Briefgebühr, in diesem Fall über 1 Loth (doppelt). Daher die Frage: was zeigt die Rückseite und was zeigt der Inhalt, kann ja sein es ist eine Drucksache . . . Schau mal nach.

    Gruß zu Weihnachten von Taxis107 :)

    Mitglied im DASV

  • Das einfachste wäre diesen Beleg zu beschreiben.

    Postbezirksbrief von Hochheim nach Frankfurt vom 20.07.1865 für eine Entfernung über 3 bis 15 Meilen der zweiten Gewichtsstufe mit 8 Kreuzern frankiert.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Vermutlich als Postvorschuß über 6 Gulden 15 Kreuzer versendet, jedoch ohne weitere Taxvermerke der erweiterten Briefvorderseite nicht mehr nachvollziehbar.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Wenn Postvorschuß, dann sind auch die dazugehörenden Berechnungen irgendwie aufgelistet, zumindest die dann erforderliche Gesamtgebühr.

    Ist denn die Entfernung von Hochheim nach Frankfurt über 3 Meilen? Und haben die Hochheimer immer die 4 Kreuzer für die Briefe kassiert bis Januar 1866?

    Beim Postvorschuß gab es die Möglichkeit, dass es ein Begleitbrief war. Wenn der Umschlag unverschlossen war, dann war bis 1 Loth keine Briefgebühr erforderlich. Du hast bestimmt in deiner Sammlung noch weitere Postvorschußbriefe. Schau dir die mal an, ob sie auch so ähnlich aussehen, wie der gezeigte.

    Gruß Taxis 107

    Mitglied im DASV

  • Entfernung ist korrekt über 3 Meilen. Die Berechnung ist immer herrlich korrekt. Genauso wie die schlechte Stempelung. Ich glaube PE Kunz hat die Zeit eher mit Taxtabellen als mit Bürste und Tuch genutzt. :)

    Weitere Postvorschuß Belege aus der Taxis Zeit habe ich leider nicht vorliegen.

    Das war der letzte Beleg den ich den letzten Wochen aus der Taxiszeit auf Albenblätter gebracht habe. Jetzt mache ich mich an die Inhalte.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Postnachnahme der Nassauischen Allgemeinen Zeitung für 3 Inserate laut Auftrag vom 16/11 Versteigerung der Liegenschaft des Phil. Seebold in Bad-Weilbach. Empfangen Expedition der Nass. Allg. Zeitung Wilhelm Friedrich

    An Herzogliche Landoberschultheisen in Hochheim.

    An ?.??????? in Wallau mit dem Ersuchen um ?????tigung, und Mittheilung der ?????? zu den ?????

    Das Inserat kostete 3 f 45 x die in Rötel angeschrieben sind. 12 x (wie setzte sich dieser Teil zusammen?) Porto und Gebühr. Zusammen 3 f 57 x ebenfalls gestrichen und addiert 2 x Bestellgeld machen zusammen 3 f 59 x die vom Empfänger erhoben wurden.

    Am 16.11.1852 wurden Inserate geschaltet über die Versteigerung der Liegenschaften. Dies war der letzte Akt der jahrelangen Streitigkeiten zwischen Philipp Josua Seebold und dem Kurarzt Dr. Roth. Bereits 1837 hatte Seebold (mit seinem Schwiegervater Brückmann) ein Kurhaus errichten lassen um den Kurbetrieb in Schwung zu bringen. 1842 wurde Seebold mehrmals abgemahnt, da er illegal in der Nähe gegraben hatte und tatsächlich eine weitere Natronquelle gefunden hatte. Die Erlaubnis diese zu fassen und zu betreiben wurde ihm nach langen Schriftverkehr später erteilt. Der Betrieb des Bade- und Kurhauses verschlang gehörige Summen und es wurde 1843 ein Kredit in Höhe von 88.000 Gulden bei der herzoglichen Domänenverwaltung beantragt und genehmigt.

    Da Seebold nicht nur Finanzier sondern auch Verwalter des Kurbetriebes war suchte er nach Möglichkeiten den Betrieb wirtschaftlicher zu machen. Er holte den englischen Professor Dr. Mayo (Inwieweit dies der Namensgeber der Mayo Kliniken ist, ist unklar) nach Bad Weilbach und schaltete einige Anzeigen als Wasser- Heilanstalt.

    Die Gewinne aus dem Kurbetrieb von Seebold und Dr. Mayo betrugen 1847 das zehnfache als der von Kurarzt Dr. Roth (Vermarktung des Schwefelwassers). Da der nassauische Staat Eigentümer der Quelle war und Dr. Roth dort als Kurarzt eingesetzt war beschwerte sich Seebold mehrfach beim Staatsministerium und bat um dessen Entlassung da der Betrieb alleinig unrentabel seien und ein Konkurs unabwendbar ist.

    Am 15. Mai 1852 verstarb plötzlich Dr. Mayo an einer Alaunvergiftung. Seltsam mutet an, dass sein Schwiegervater und Geldgeber Brückmann nur 4 Tage zuvor an selbem Ort verstorben ist.

    Das Konkursverfahren wurde recht schnell eröffnet und die nassauische Domänenverwaltung erwirbt 1853 das Badehaus und die dazu gehörigen Liegenschaften für 50.500 Gulden.

    1853 zog Philipp Josua Seebold nach Flörsheim in eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Danach verliert sich seine Spur bis zu seinem Tode 1876.

    Vor einigen Jahren besuchte ich die Quelle und glaubt mir sie gilt nicht zu unrecht als schwefelhaltigste in Deutschland :) :) :)

    Bad Weilbach

    Faulborn (Bad Weilbach)

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


    3 Mal editiert, zuletzt von guy69 (31. Januar 2023 um 15:09)

  • Nun noch ein Beleg für ein Inserat als Post Nachnahme vom 7. Februar 1852. Erschienen im Kreisblatt zu Wiesbaden und kostete 39 x. Empfänger war Herr Bürgermeister Klein in Idstein. Der Beleg lief innerhalb des Herzogtum Nassau im Thurn und Taxisschen Postbebezirk.

    Toll ist wenn die komplette Berechnung bereits zeitnah notiert wurde. Dankeschön an den unbekannten Schreiber.

    Vorschuß........ 39xr

    Prokura.............2xr

    Porto 2 fach.....4xr

    Bestellgebühr...1xr

    ........................46xr


    Was ich nicht verstehe ist das Porto. Der Postvorschußbrief war bis 1 Loth kostenfrei. Wurde hier vielleicht die Zeitung mit dem betreffenden Inserat mitgeschickt:

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • ... wenn das Porto 2fach war, reichte das eine Loth wohl nicht ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.