• Ich will einmal versuchen das Thema wieder aufleben zu lassen, finde es enorm spannend.

    Faltbriefhülle die von Gedern am 24.2.1877 an "Seine Königliche Hoheit den Großherzog von Hessen und bei Rhein" in Darmstadt adressiert ist, dieser zählte zu den deutschen Fürsten.

    Durch Verfügung war bestimmt, daß Sendungen an die Fürsten wie Einschreiben zu behandeln waren. Frankiert ist somit lediglich das Briefporto für einen Fernbrief der II. Gewichtsstufe (siehe Vermerk "2" in der linken oberen Briefecke). Der Einschreibezettel wurde nur verklebt, um auf die besondere Bedeutung des Briefes und die ihm zustehende Behandlung hinzuweisen. Eine Einschreibegebühr wurde nicht erhoben.

    Nicht alle Postanstalten verklebten Einschreibezettel auf Briefen dieser Art, von Gedern sind weitere Briefe mit R Zettel bekannt. Häufig sind diese Briefe allerdings nicht.

    Einen schönen winterlichen Sonntag

  • Hallo philafreund,

    einen wunderschönen Brief mit spannender postalischer Behandlung zeigst du.

    Toll!

    aus dem winterlichen 558 ;)

    Andreas

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (Lenin nachgesagt)