Gemäß § 11 des Portofreiheitsgesetzes vom vom 5.6.1869 hatte die Bundes-Postverwaltung das Recht, mit Staatsbehörden Abkommen zu schließen, wonach von den Behörden an Stelle der Porto- oder sonstigen Gebührenbeträge Aversionalsummen (= Pauschalbeträge) an die Bundes-Postverwaltung gezahlt werden mussten. Bis 1920 waren mit 34 verschiedenen Staatsbehörden entsprechende Verträge geschlossen worden; das königlich preußische meteorologische Institut in Berlin war eine dieser Behörden.
Dazu starte ich mit der Mitteilungskarte eines Wetterbeobachters aus dem Dorf Aweyden am 24.7.1911 an das Königlich Meteorologische Institut in Berlin.
Aweyden (heute polnisch Nawiady) liegt im ehemaligen Kreis Sensburg im Regierungsbezirk Gumbinnen. Der Name des Dorfes hat seinen Ursprung wohl in der Bevölkerung, die ursprünglich aus dem fränkischen Weiden in der Oberpfalz stammte.
Viele Grüße
Ingo