Frei lt. Avers No. 21

  • Gemäß § 11 des Portofreiheitsgesetzes vom vom 5.6.1869 hatte die Bundes-Postverwaltung das Recht, mit Staatsbehörden Abkommen zu schließen, wonach von den Behörden an Stelle der Porto- oder sonstigen Gebührenbeträge Aversionalsummen (= Pauschalbeträge) an die Bundes-Postverwaltung gezahlt werden mussten. Bis 1920 waren mit 34 verschiedenen Staatsbehörden entsprechende Verträge geschlossen worden; das königlich preußische meteorologische Institut in Berlin war eine dieser Behörden.


    Dazu starte ich mit der Mitteilungskarte eines Wetterbeobachters aus dem Dorf Aweyden am 24.7.1911 an das Königlich Meteorologische Institut in Berlin.

    Aweyden (heute polnisch Nawiady) liegt im ehemaligen Kreis Sensburg im Regierungsbezirk Gumbinnen. Der Name des Dorfes hat seinen Ursprung wohl in der Bevölkerung, die ursprünglich aus dem fränkischen Weiden in der Oberpfalz stammte.








    Viele Grüße

    Ingo

  • Hallo Ingo,


    ein sehr schöner Beleg. Aber Weiden in der Oberpfalz lag, bzw. liegt nicht in Franken. Das wäre ja eine Beleidigung an die bekannte "Altneihauser Feierwehrkapell'n" aus Altneuhaus bei Windischeschenbach, gleich neben Weiden in der Oberpfalz, die u.a. alljährlich bei Fastnacht in Franken in Veitshöchheim auftritt.


    Beste Grüße,

    Hermann

  • Hallo Hermann,

    ich gebe dir Recht, Weiden liegt nicht direkt in Franken, eher am südlichen Rand, für mich aber auch nicht so richtig in der Oberpfalz, sondern irgendwie dazwischen. Oberpfalz, das sind für mich Orte wie Amberg, Schwandorf, Neunburg vorm Wald und nach Osten zu Waldmünchen, Cham oder Furth im Wald, wobei mir nicht so ganz klar ist, wo die Oberpfalz aufhört und wo der Bayrische Wald anfängt.


    Viele Grüße

    Ingo

  • Hallo zusammen,

    gerade beim Stöbern entdeckt. Die Königlich Preußische Bauverwaltung zählte wohl auch unter die Staatsbehörden.


    Der Architekt hier vor Ort hatte etwas Verständigungsprobleme. Das Gebäude steht noch heute.



    Liebe Grüße

    Harald


    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main



  • Aus einer ganz anderen Ecke Deutschlands kann ich auch noch eine Karte zeigen. Das Katasteramt in Görlitz schickte am 1.3.1899 eine Karte an das Guts-Forstamt in Kunnersdorf.




    Viele Grüße

    Ingo

  • Liebe Sammlerfreunde,


    hierzu eine Zustellungsurkunde "Frei lt. Avers. Nr.21" vom kgl. preuß. Amtsgericht Zehdenick, nach Vaduz (Fürstentum Liechtenstein), vom 29. September 1914. Nachgebühr 20 Heller (österreichische Portomarke). Warum, kann ich nicht sagen, denn Sendungen mit "Frei lt. Aversum", bzw. "Frei durch Ablösung" waren auch nach Liechtenstein zulässig.


    Liebe Grüße,

    Hermann

  • Lieber Hermann,


    ich vermute, daß die Liechtensteiner im Aversional-Verfahren ihre Forderung nicht geltend machen konnten und daher nachtaxiert haben. Die pauschale Abgeltung der zu zahlenden Beträge im Rahmen der Aversional-Vertrage, die auf regelmäßigen Zählungen basierte, sah solche Auslandssendungen wahrscheinlich nicht vor.


    liebe Grüße

    Dieter

  • Lieber Dieter,


    vielen Dank. Muß mal bei Gelegenheit nachschauen, ob Belege mit "Frei lt. Avers. Nr.21" auch nach Orten im Wechselverkehr, einschließlich Österreich-Ungarn, Bosnien-Herzegowina und Liechtenstein, gesandt werden konnten. Oder hat jemand die Verordnung bei der Hand. Z.B. bei den Dienstausgaben in Bayern ab 1.8.1916 war dies zulässig.


    Liebe Grüße,

    Hermann