Lieber Erwin,
wäre es vielleicht möglich, dass Du uns diese Bescheidung aus post 113 etwas größer zukommen lässt?
Es gibt nämlich auch in Bayern Marken (alle zu 1 Kreuzer), deren Entwertung mit dem an sich vorschriftswidrigen Ortsstempel man mit Fortschreiten der Markenzeit immer häufiger toleriert hat, allerdings ohne dass bis heute irgendetwas Schriftliches diesbezüglich aufgetacht wäre. Hinter dieser Thematik bin ich seit 30 Jahren her. Sollte da etwa irgendein bayerischer Postler von dieser preussischen Bescheidung etwas mitgekriegt, diese für sich übernommen und dann Nachahmer gefunden haben? Denn ab Ende der 50er-Jahre nimmt dieses Verfahren, obwohl auch schon vorher angewandt, doch deutlich zu. Zugegeben sehr hypothetisch, aber mangels anderer Erklärungen doch ein Strohhalm.
Viele Grüße von maunzerle (Peter Z.)