Schweiz - Bayern

  • ad 1: Päckereien...hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun


    ad 2: Unwissenheit schützt vor Strafe - bekanntlich - nicht


    ad 3: natürlich ist mir klar, dass die Verfolgbarkeit der selbigen auf einem anderen Blatt gestanden hat.

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Lieber Tim,


    es stellt sich auch die Frage der Schädigung des jeweiligen Post - Ärars; bei einem normalen Brief hätte die CH 3x bekommen und Bayern (beim Austausch über Lindau) 6x (über 10-20 Meilen). Da die CH - Post hier gar nicht tätig wurde, ist durch den verbotenen Briefeschmuggel auch nur ein geringer Schaden entstanden, denn sie musste den Brief ja nicht um den Bodensee herumschippern.

    Bayern hätte 6x ab Lindau bis Augsburg bekommen und hätte ihn dafür auch gerne transportiert - da ist der Schaden schon ein wenig größer. Als Ortsbrief hätte er auch nicht von unserem Schmuggler aufgegeben werden müssen, denn er hätte ja, zumindest theoretisch, ihn auch selbst gleich zustellen können - das tat er aber nur deshalb nicht, weil das für den einen Kreuzer zu mühevoll war und wer weiß, wie viele Briefe er an diesem Tag für einen, oder mehrere Schweizer Firmen dabei hatte.


    Halten wir fest, dass es Briefe gibt, bei denen


    1. Nur die Aufgabepost bzw. das Land der Absendung gar nichts bekommen hat,

    2. auch das bzw. die Transitposten nichts bekommen haben,

    3. nur die Abgabepost etwas bekommen hat (wie hier) und

    4. niemand etwas bekommen hat (siehe mein geschilderter Fall).


    Für alle Varianten habe ich Briefe. Ich glaube auch nicht, dass es im 19. Jahrhundert auch nur ein Land in Europa gab, das kein Postgesetzt hatte, um dergleichen zu verbieten - die waren damals sehr aufs Geld der Korrespondeten aus und die Strafandrohungen, die wir kennen, wirken heute wie aus dem Mittelalter ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Ralph,


    der Gedanke, dass das von Dir trefflich angesprochene bayerische Post-Ärar, eben das bayerische und sonst keinem sein`s war geht ja schon aus der Botenordnung von 1812 hervor (vgl. insbesondere § 2)


    https://www.catawiki.de/l/4666…ern-original#&gid=1&pid=2


    Ich weiss jetzt nicht, ob die noch zu Zeiten von Hermanns Brief aus dem Jahre 1871 gültig war. Ich suche noch nach der einschlägigen Postgesetzgebung Bayerns dieser Zeit.


    Vielen Dank auch für die Klarstellung der potenziellen Verlustigkeiten und der je nach den Tarifbestimmungen unterschiedlichen Schwergrade.


    Da geht es aber auch bei geringen Summen im Einzelfall ums Prinzip, denn die können bei mehrfachen Verstößen ruckzuck in die Zahlen gegangen sein.


    Niemand lässt sich gern verladen, schon gar nicht ein Königreich, da bin ich voll bei Dir.


    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Liebe Freunde,


    ein paar Schmuckstücke nach Bayern gefällig, die nicht so ganz perfekt frankiert worden waren? Kommt gleich ...

  • ... es sagt schon viel aus, wenn in einer Sammlung ein Unikat schlummert, fast ohne dass es bemerkt wurde - hier aus großer Sammlung ein Nachtrag der 5. G-Stufe Reco mit 2 wundervollen und seltenen Zetteln. Von so etwas kann man eigentlich nur träumen ...

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber José,


    bisher ist kein Brief der 5. G-Stufe nach Bayern bekannt, dazu Reco - es wird schon damals nicht viele gegeben haben.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Aha, das weiss ich nicht.

    Jedoch zur Info, 5 Gewichtsstufe nach Frankreich gab es etliche. Schon komisch manchmal.

    Unikate zu besitzen ist immer toll, ich weiss von was ich rede…😜

  • Hallo St.G,


    in der Korrespondenz mit Frankreich kann die Schweiz mit solchen Stücken sicherlich aus den Vollen schöpfen. Was Bayern anbelangt geht das gleich mal rapidest in den Keller, vor allem wenn ich an meinen linksrheinischen Teil davon denke. Und da weiss ich auch wovon ich rede.


    Viele Grüße

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Liebe Freunde,


    aus großer Sammlung noch ein paar Schmankerl mit hin und her, die euch hoffentlich gefallen ...

  • Hallo miteinander


    Schaut mal, was ich für einen wunderschönen Brief erhalten habe.


    Neben einer extrem seltenen grünen Taxe, ist der Inhalt auch nicht ganz uninteressant.


    Der Brief ist an den Freiherren Anton von Beck gerichtet.


    Wen es interessiert: Er hat die Brauerei Kühbach gegründet.


    Doch weiteres seht ihr auf dem Blatt...


    Der Brief ist eine meiner schönsten Briefe :)


    Noch eine ganz schöne Woche


    Jan Siegenthaler

  • Hallo Jan,


    schön, dass du dir eine feine Seite gemacht hast - das hat der Brief allemal verdient. Nur hast du in deinem Text einmal "Gressoney" falsch geschrieben, was du noch ändern könntest, ansonsten aber passt alles. :):)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Werte Sammlerfreunde


    Ich möchte Euch folgenden Brief (mit Fragezeichen) vorstellen:



    Faltbrief von "BIENNE /1857.SEPT. 30 S" über Zürich und über "MÜNCHEN/ 3 OCT.1857.7" nach Leuben, im Landgericht ?, frankiert mit 40 Rp. Strubel (26 C) und bezahlt bis zum Bestimmungsort ("PD").


    Das Königreich Bayern gehörte zum Deutsch-Österreichischen Postverein, welcher 16 Mitgliedstaaten umfasste. Darunter u.a. noch das Kaiserreich Österreich, Königreich Württemberg, Grossherzogtum Baden und Thurn und Taxis. Die Schweiz schloss am 23.4.1852 mit dem Deutsch-Österreichischen Postverein ein Sonderpostübereinkommen ab und kurz darauf auch Einzelverträge mit den Mitgliedstaaten.


    Der 40 Rp. Tarif (15.10.1852 – 31.8.1868) kann sich wie folgt erklären:


    Brief der 1. Gewichtsstufe (bis 15 Gramm) aus dem 1. Schweizer Rayon (bis 10 Wegstunden à 7,5 km = 75 km (?) bis zum Austauschbüro) in den 3. vereinsländischen Rayon (über 20 Meilen à 7,5 km = 150 km ab Grenze) gemäss Vertrag mit dem deutsch-österreichischen Postverein. Rückseitige rote Tinten-Taxe "9" = 9 Konventions-Kreuzer (=30 Rappen) für die deutsche Post (?).


    Problem: Biel nach Zürich sind schon 124 km. Müsste deshalb in der Schweiz der 2. Rayon angewendet werden? D.h. 20 Rappen für die Schweiz und deshalb nur 20 Rappen (oder 6 Kreuzer) für den deutschen Postverein? Wurde zur Distanzberechnung ein anderes Austauschbüro (in Baden) herangezogen?


    Wer kann die Fragezeichen auflösen?


    Sammlergruss


    Valesia

    Einmal editiert, zuletzt von Valesia ()

  • Hallo Valesia,


    Adresse: An den Tit. Herrn Präsidenten der Gemeinde Lauben Ottobeuren Königreich Bayern.


    Die Schweiz schloss am 23.4.1853 mit dem Deutsch-Österreichischen Postverein ein Sonderpostübereinkommen ab und kurz darauf auch Einzelverträge mit den Mitgliedstaaten.

    Das ist mir neu! Die CH schloß zum 1.10.1852 für Bayern und für sich zum 15.10.1852 einen Postvertrag ab. Mit dem DÖPV hat die CH nie einen Postvertrag abgeschlossen - nur mit Baden, Bayern, Württemberg, Thurn und Taxis und Österreich. Ende.

    Brief der 1. Gewichtsstufe (bis 15 Gramm) aus dem 1. Schweizer Rayon (bis 10 Wegstunden à 7,5 km = 75 km (?) bis zum Austauschbüro) in den 3. vereinsländischen Rayon (über 20 Meilen à 7,5 km = 150 km ab Grenze) gemäss Vertrag mit dem deutsch-österreichischen Postverein. Rückseitige rote Tinten-Taxe "9" = 9 Konventions-Kreuzer (=30 Rappen) für die deutsche Post (?).

    Der Brief war in der 2. CH Entfernungsstufe 20 Rappen und in der 3. Entfernungsstufe ab Grenztaxpunkt für Bayern = 50 Rappen = 15 Kreuzer. Da nur 40 Rappen frankiert wurden, aber siegelseitig 9x an Bayern vergütet wurden, hat Zürich bei der Kontrolle den Brief zwar weitergeleitet, aber intern Bienne mit den fehlenden 10 Rappen/Centimes belastet mit einem Frankodefekt.

    Conventionskreuzer gab es nur mit Österreich - mit allen anderen Postanstalten gab es nur rheinische Kreuzer (1 CM entsprach 1,2 rh. Kreuzern paritätisch, postalisch war es 1 zu 1).


    Da Bayern 9x von Zürich bonifiziert bekam, forderte es kein Nachporto vom Empfänger. Kam vor.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber José,


    eine "deutsche Post" gab es nie.


    "Konventions-Kreuzer" ist ein völlig falscher Terminus, wie schon geschrieben.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber Ralph

    Das ist ein Attest eines ebenbürtigen Briefes von einem sehr guten Prüfer.

    Was wie warum möchte ich nicht weiter beurteilen.

    Es soll nur den oben erwähnten Brief erklären.

    Die Schweiz hatte hat zu vielem andere Bezeichnungen.

    Vergleichen wir nur mal Atteste von deutschen Prüfern die Altschweiz attestieren. Da sage ich oft 😳🙄

  • Lieber José,


    von dem Postvertrag hatte der Prüfer, egal wer es war, null Ahnung.


    Von Postverhältnissen mit Postvereinsstaaten gilt dasselbe.


    Wenn einer gut echt von falsch unterscheiden kann (dank Technik usw.), ist das eine Sache. Ein tiefes, postgeschichtliches Verständnis ist eine ganz andere und 1000 mal schwierigere Sache.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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