• Hallo,


    Wie ihr wisst, habe ich mein Stempelhandbuch der ARGE Bayern zur Verfügung gestellt zur Digitalisierung und Plazierung auf der homepage.

    Dabei war nicht, wie geschehen, beabsichtigt, dass Raubkopien hergestellt und für 180 Euro (in einem bekannten Buchantiquariat) vertickt werden.

    Okay ich habe gelernt: nie mehr. :!:

  • Sehr geehrter Herr Dr. Helbig,


    bitte ergehen Sie sich nicht in kryptischen Andeutungen, sondern nennen Sie Ross und Reiter, damit hier nicht etwa der Eindruck entsteht, die Arge hätte etwas mit dieser Angelegenheit zu tun und man unter Umständen dagegen vorgehen kann. Allerdings weiß ich noch aus dem Schuldienst, dass von jedem Werk bis zu sieben Kopien gemacht werden können, ohne dass das Copyright verletzt wird. Das mag aber nur für den Gebrauch in der Schule und nicht für einen etwaigen Vertrieb gelten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Peter Zollner

    "Ein Leben ohne Philatelie (und Katzen) ist möglich, aber sinnlos!" (frei nach Loriot, bei dem es allerdings die Möpse waren - die mit vier Beinen wohlgemerkt)

    Einmal editiert, zuletzt von maunzerle ()

  • Hallo,


    das ist sehr Ärgerlich und Kotz einen an.





    Das mit den überhöhten Preisen für Literatur begegnet einen nur ab und zu

    in der Bucht, z.B. T u T Stempelhandbuch für über 200 Euro.


    Dein Handbuch ist eigentlich für um die 100 Euro ab und zu dort zu finden.


    Trotzdem nochmals danke, die PDF-Dateien erleichtern mir doch die gelegentliche Arbeit (Dein Werk steht im Regal).


    SG

    Thomas

  • Hallo Achim,

    so wie ich das sehe, hat sich da ein Sammler, der das Werk offenbar nicht her bekam (warum auch immer, Angebote gibt es in ebay immer wieder) die Mühe gemacht, die gesamten 4 Bände zu kopieren und dann binden zu lassen. Das dürfte insgesamt mehr gekostet haben als die 180 €, die jetzt dafür verlangt werden (ganz zu schweigen von der Arbeit !). Man kann also kaum von einer "Raubkopie" sprechen, da sicher ursprünglich keine kommerzielle Absicht damit verbunden war. Der Antiquar wird es halt dann in einem Nachlass übernommen haben.

    Liebe Grüße

    Franz

    weite Welle

  • Hallo,


    Es war definitiv so, dass die Kopien aus einem Download stammen von der homepage der ARGE. Also keine private Kopie. Egal - sie wurde verkauft und kommerziell angeboten und das ist nun einmal gegen das Gesetz.

    Zitat Zollner: "dass von jedem Werk bis zu sieben Kopien gemacht werden können, ohne dass das Copyright verletzt wird." -- soll das dann auch für die Rundbriefe der ARGE gelten?

  • Hallo zusammen,


    es handelt sich zwar um eine Raubkopie, allerdings ist hier nicht klar, ob der Urprung die PDF auf der Homepage der Arge sind. Wenn ja, dann sind die Bände ja relativ neu (sehen danach aus).

    Die Kosten für den Leineneinband mit Rückenprägung dürften im Bereich von 200 - 250 € gelegen haben, möglicherweise sogar darüber. Daher stimme ich Franz zu, daß es nicht unbedingt eine "Raubkopie" ist.


    beste Grüße

    Dieter

  • Hier die aktuelle Regelung für Schulen:


    Eine neue Vereinbarung zwischen Verwertungsgesell- schaften und den Kultusministern regelt das Urheber- recht für Schulen. Danach dürfen Lehrer einmal pro Jahr und Klasse 12 Prozent, maximal aber 20 Seiten eines urheberrechtlich geschützten Schulbuches kopieren.


    zu finden hier:

    https://www.klett.de/sixcms/media.php/321/KTD_45_s13-14.pdf


    und hier gibt’s noch mehr:

    http://www.schulbuchkopie.de/i…ntworten-zum-fotokopieren

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo zusammen,


    Verstöße gegen das Urheberrecht sind inzwischen zu einer Plage bei im Internet frei zugänglichen Veröffentlichungen geworden.

    Offensichtlich hat dabei kaum jemand ein schlechtes Gewissen. Das gilt selbst für diejenigen, denen es niemals einfallen würde, auch nur einen Kaugummi zu stehlen.


    Geistiges Eigentum hat in der heutigen Gesellschaft offensichtlich keinen hohen Stellenwert mehr.


    Unsere Damen und Herren Politiker gehen ja mit schlechtem Beispiel voran, und kein Wähler nimmt daran Anstoß.


    Beste Grüße

    Altsax

  • soll das dann auch für die Rundbriefe der ARGE gelten?

    . . . davon gehe ich aus. Sollte jemand tatsächlich auf die abstruse Idee kommen, sich von jedem Rundbrief sieben Kopien machen zu wollen, so möge er dabei glücklich werden. Mein Mitleid hat er!

    "Ein Leben ohne Philatelie (und Katzen) ist möglich, aber sinnlos!" (frei nach Loriot, bei dem es allerdings die Möpse waren - die mit vier Beinen wohlgemerkt)

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin zwar kein Urheberrechtler, aber es handelt sich jedenfalls um ein geschütztes Werk im Sinne des 2 UrhG. Damit bestimmt der Urheber auch grundsätzlich wer und in welcher Form das Werk genutzt und vervielfältigt werden darf.


    Wenn nun ein Schulbuchverlag eine bestimmte Anzahl an Kopien erlaubt oder Verwertungsstellen oder Rechteinhaber dies erlauben ist das eine Sache. Wenn allerdings die Erlaubnis nicht vorliegt, darf eine Vervielfältigung noch dazu zu kommerziellen Zwecken aus meiner Sicht nicht erfolgen.


    Viele Grüße


    kreuzer

  • Ich als Künstler finde immer wieder im Internet Seiten, die ohne meine Erlaubnis Aquarelle von mir auf der Seite verwenden. Die schreibe ich dann an und unterbreite Ihnen meine Copyrightgebühr. Die Meisten sind dann immer sehr überrascht. In den meisten Fällen können wir uns aber einigen.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo zusammen,

    jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf ! Dass es nicht rechtens ist, von einem urheberrechtgeschützen Werk Kopien zu machen, um sie kommerziell zu nutzen, wird ja nicht bestritten. Das ist aber in diesem Fall mit Sicherheit nicht so, denn wer legt schon gerne drauf. Ich habe mir vom Handbuch der Vorphilatelie von Fritz Pietz auch Kopien gemacht und sie binden lassen. Wenn ich jetzt sterbe, wird ein Antiquar die gesamte Literatur in meinem Regal aufkaufen (oder sie geht in eine Literaturauktion), darunter auch diese Kopie. Muss er die dann wegwerfen, nachdem er sich versichert hat, dass es sich um eine illegale Kopie handelt ? Natürlich werden Kopien, die eigentlich nur vom Sammler genutzt wurden, manchmal in den Handel kommen.

    Ich sehe keine professionell kommerzielle Absicht hinter dieser Sache, es wird auch wohl keine zweite Kopie existieren, wie gesagt: kein Geld damit zu verdienen. Also, locker bleiben und nicht immer gleich das Schlimmste annehmen.

    weite Welle

  • Wenn ich jetzt sterbe, wird ein Antiquar die gesamte Literatur in meinem Regal aufkaufen (oder sie geht in eine Literaturauktion), darunter auch diese Kopie. Muss er die dann wegwerfen, nachdem er sich versichert hat, dass es sich um eine illegale Kopie handelt ? Natürlich werden Kopien, die eigentlich nur vom Sammler genutzt wurden, manchmal in den Handel kommen.

    Ich sehe keine professionell kommerzielle Absicht hinter dieser Sache, es wird auch wohl keine zweite Kopie existieren, wie gesagt: kein Geld damit zu verdienen. Also, locker bleiben und nicht immer gleich das Schlimmste annehmen.

    Hallo weite Welle,


    eine "kommerzielle Verwertung" ist nicht davon abhängig, ob damit in dem Sinne Geld verdient wird, daß die Gestehungskosten niedriger als der Verkaufspreis sind.


    Kommerziell wird es, wenn für die Kopien Geld eingenommen wird. "Täter", also Urheberrechsverletzer, wird der jeweilige Eigentümer spätestens bei der Abgabe gegen Geld, im geschilderten Falle also sowohl der Erbe als auch der Antiquar.


    Ein Gesetzesverstoß bleibt auch einer, wenn er üblich und "gesellschaftsfähig" geworden sein mag.


    Beste Grüße


    Altsax

  • Hallo,


    Wie ihr wisst, habe ich mein Stempelhandbuch der ARGE Bayern zur Verfügung gestellt zur Digitalisierung und Plazierung auf der homepage.

    Dabei war nicht, wie geschehen, beabsichtigt, dass Raubkopien hergestellt und für 180 Euro (in einem bekannten Buchantiquariat) vertickt werden.

    Okay ich habe gelernt: nie mehr. :!:

    Hallo Herr Dr. Helbig,

    Zur Verfügung stellen heißt doch wohl nicht, dass man sich das Werk einfach kostenlos downloaden können soll oder war das beabsichtigt?

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • Liebe Freunde,


    die Idee war tatsächlich, das seit Langem vergriffene Werk mithilfe der Arge allgemein zugänglich zu machen.


    Eine wichtige Frage, die grundsätzlich zu klären wäre, ist, ob dieser vermutete »Raubdruck« einen Einzelfall darstellt oder ob jemand ein Geschäft daraus zu machen versucht und die Bücher regelmäßig anbietet (etwa indem sie an Fachbuchhandlungen vertickt werden).


    In letzterem Fall wäre er/sie/es in mehrfacher Hinsicht dämlich, denn die PDFs sind nur in datenreduzierter, also nicht vollaufgelöster Qualität herunterzuladen. Das reduziert die Ladezeiten, aber auch die Bildqualität (zuweilen erkennbar an pixeligen Schatten rund um die Stempelabbildungen). Besonders dämlich wäre es allerdings, für ein daraus erstelltes Druckwerk eine dreistellige Summe zu verlangen, wenn das Ganze als kostenloser Download im Netz steht.


    Dr. Helbig hat noch immer das Copyright auf diese Inhalte (entsprechende Angaben sind Teil der PDFs).

    Viele Grüße aus Erding!


    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Hallo Sammlerfreunde,

    Man sieht, dass das Bedürfnis besteht, sich Handbücher, Rundbriefe etc. auszudrucken und sogar binden zu lassen, erst recht, wenn sie vergriffen sind.


    Warum nicht einfach den download zu einem "vernünftigen" Preis anbieten. Wer nichts investieren möchte, hat dann halt nur die Bildschirmversion.


    So würden auch die Autoren oder Argen nicht in die Röhre schauen und auch der Zwang zur Raubkopie würde entfallen. ;)

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • …und man könnte neu entdecktes melden und ein Werk stimmet auf dem aktuellen Stand halten, was fast immer nicht gemacht wird.

    Finde ich schade, denn so ist ein Werk immer eine Momentaufnahme des Wissens.