Fahrpost Preussen <=> Schweiz

  • Hier ein Begleitbrief vom 21. Oct. 1864 für ein Kistchen aus (Idar-)Oberstein nach Bern mit einem Gewicht von 10 Pfd 23 Lth. Hierzu habe ich Fragen:

    Wurde die Zollbehandlung auf einer Paketkarte vermerkt? Laut Briefinhalt (Rechnung) handelte es sich um eine nicht gerade kleine Schmucksendung.

    Wofür der Vermerk mit schwarzer Tinte?

    Warum 2x eine Taxierung mit Rötel-Stift?

    Was bedeutet P8 auf der Rückseite? Ein Lagerplatz des Kästchens?


    Dieter

  • Lieber Dieter


    soweit mir in Erinnerung ist, wurde der Postaustausch zwischen Baden und der Schweiz über Basel abgewickelt.

    Dazu passt auch die P8 siegelseitig = Progressionsstufe 8 (28-32 Meilen).

    Das Porto bis zur Grenze Baden/Schweiz läßt sich ja errechnen:

    2 Pfennige * 11 Pfund * 8 (28-32 Meilen) = 176 Pfennige aufzurunden auf 14 3/4 Sgr.

    Dies könnten die oberen 190 Rappen sein. Wie sich das schweizer Porto, eventuelle Zollgebühren berechnen kann ich nicht sagen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Ulf,


    vielen Dank für die Informationen. Fahrpost ist nicht mein Gebiet. Eine Abwicklung über Basel halte ich für sehr wahrscheinlich.


    Dieter

  • Hallo José,


    bei Auslandspaketsendungen dürften Postdeclarationen eine Rolle gespielt haben. Ist sowas zwischen Baden-Schweiz vorgeschrieben gewesen.

    Eine Postdeclaration enthielt alle Angaben, welche auch auf dem Begleitbrief waren. Unterschiede könnte es bei der Wertangabe gegeben haben.

    Zumindestens war hier für den DÖPV keine Wertangabe angegeben und so fand diese auch keine Berücksichtigung.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Grüss dich Ulf


    Hmmm gute Frage.

    Ich ging jetzt einfach einmal davon aus, dass die 190 Rappen das umgerechnete Porto sein könnte, wie schon vermerkt. Somit könnten die 90 Rappen der Tarif für die Wertsendung sein. Leider finde ich aber nichts in meinen wenigen bescheidenen Unterlagen das diesen Betrag ergäbe. Deshalb meine Frage wegen der Umrechnung.

    Wertsendungen bis 25 Wegstunden und bis 500 Franken ergaben einen Tarif von lediglich 60 Rappen.

    Aber eben Wertsendungen und Pakete sind aktuell nicht meine Stärke.

  • Hallo José,


    die 190 Rappen entsprechen m.E. dem Porto von 14 3/4 Sgr. bis zur Grenze Baden/Schweiz. Eine Wertangabe ist auf dem Brief nicht vorhanden und somit wird eine solche nicht herangezogen.

    Die 90 Rappen darunter könnten somit das Porto bis Basel incl. eventueller Zollgebühren sein. Vielleicht erklärt sich so der Unterschied?


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Ulf

    Werde mal den Wert umrechnen aus lauter Neugierde.

    Du sagst Porto bis Basel. Somit wären die roten Taxierungen also nicht schweizerisch…?

    Trotzdem musste meines Wissens eine Wertangabe bekanntgegeben werden zur Berechnung des Porti wenn es sich um eine Wertsendung handelte.

    Die Porti für normale Pakete habe ich nicht. Da sind andere Sammler gefragt.

  • Hallo José,


    Entschuldigung erstmal. Die 90 Rappen sollten von Basel bis Bern sein.

    Richtig ist, dass eine Wertangabe angegeben werden sollte. Bei Warensendungen gab es einen solchen Zwang jedoch nicht, sonst hätten alle Paketsendungen eine Wertangabe haben müssen.

    Bekannt ist mir, dass einige Länder, z.B. Dänemark eine fiktive Wertangabe vornahmen auch ohne deren Declaration.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf