• Mache ich doch gerne für dich/euch. :)

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Phu, da wurde mir doch gleich etwas warm :D

    Ich möchte euch noch einen Brief aus meiner Sammlung zeigen. Leider habe ich aufgrund eines USB Stick Verlustes nur noch den zugeschnittenen Platzhalterscan. Aber es reicht zum anschauen :)

    Brief aus Peccia via Bignasco nach Rom. 11.Sept.1867

    Viele Grüsse

  • Tolle Kombination, Strahlenstempel mit Fingerhut.

    35 Rappen bis Grenze Kirchenstaat und 4 Bajocchi Inland.


    Hab mir heute auch einen solchen Brief gegönnt aber von St. Gallen (😜 Gruss an Dieter)

  • ... na, wenn das kein Schmuckstück ist - klasse ! :)

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Unzureichend frankierter Kirchenstaatbrief vom 10.10.1868 von Genf nach Rom

    Anbei meine Interpretation:

    Das Briefporto für einen Brief (bis 10 Gramm) aus der Schweiz mit Leitung über Italien (Landweg) bis zur italienisch/römischen Grenze betrug vom 1.7.1862 – 30.6.1875: 35 Rappen/Centimes. Hinzu kamen für den Empfänger das Kirchen-staatporto von zusätzlich 20 Centesimi. Der Brief vom 10. OCTO 1868 wurde mit einer Sitzenden Helvetia (Z 41) von 30 Rappen/Centimes frankiert und war deshalb um 5 Rappen unterfrankiert ("AFFR.INSUF."). In Rom wurde der Brief als unfrankiert angeschaut und nochmals das gesamte Porto von 35 Centimes sowie das kirchenstaatliche Porto von 20 Centesimi hinzugeschlagen und vom Empfänger insgesamt, wie angeschrieben, "55" Centesimi verlangt. Die Austaxierung in Centesimi fand vom 21.9.1867 – 26.10.1870 Anwendung.

    Ich habe auch bei den hier vorgestellten und unzureichend frankierten Briefen in den Kirchenstaat gelesen: "Da jedoch zu wenig, mussten die Briefe über Frankreich (Marseille) spediert werden!"

    Warum eine Änderung des Speditionsweges über Frankreich statt auf dem Landweg über Italien, wenn doch beim Empfänger das gesamte Porto nachverlangt wurde?

    Sammlergruss

    Martin

  • Lieber Martin,

    vlt. hat das Kgr. Italien die Weiterleitung unterfrankierter Briefe in den Kirchenstaat nicht akzeptiert? Diese waren ja bis zur kirchenstaatlichen Grenze zu frankieren und wenn das nicht gereicht hat, konnten sie wohl den ital. Posten nicht angedient werden. Ob das dann für den Empfänger teurer war, oder nicht, war wohl egal - Hauptsache man bekam gutes Geld - vom Absender und Empfänger.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    Ich kann nun die gestellte Frage, dank einer PN eines Spezialisten wie folgt beantworten:

    Unterfrankierte Briefe in der Kirchenstaat mussten laut Postvertrag mit Frankreich grundsätzlich über Frankreich geleitet werden. Sie wurden dann wie unfrankiert behandelt ohne Anrechnung der geklebten Taxe! Das hängt wohl damit zusammen, weil die Schweiz nie einen Postvertrag mit dem Kirchenstaat hatte, Frankreich jedoch schon! Die Schweiz und Frankreich hatten aber einen Postvertrag. Vielleicht fragen Sie sich warum die Schweiz keinen Postvertrag mit dem Kirchenstaat hatte. Das hängt damit zusammen, dass die Schweiz damals mehrheitlich calvinistischen (evangelischen) Glaubens war, was dem Kirchenstaat natürlich gar nicht gefiel. Diese Tatsache hatte eben auch Auswirkungen auf völlig weltliche Dinge wie z.B. einen Postvertrag!

    Dank an alle und Sammlergruss

    Martin

  • ... hatte denn die CH auch Postverträge mit der Toskana, der Romagna und dem Königreich beider Sizilien? Der Kirchenstaat war Italien ja immer ein Dorn im Auge, auch weil er französisch besetzt war. Aber die CH musste ja nicht mit jedem italienischen Territorium einen Postvertrag abschließen.

    Aber wenn man mal in einem PV mit Frankreich das so zementiert hatte, konnte man aus der Nummer schlecht wieder heraus kommen, denn pacta sunt servanda und die CH hat ja doppelt an diesen Briefen verdient

    Meinst du, dass die Animositäten des Kirchenstaats gegen die CH noch so intensiv waren? Immerhin hatten sie seit der Neuzeit die Schweizer Garde und haben sie noch.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Werter Ralph

    Zur Zeit der Einführung der Sitzenden Helvetia am 1.10.1862, war Italien schon ein Königreich (17.3.1861), indem unter dem Hause Savoyen (Königreich Sardinien-Piemont), die alten italienischen Staaten aufgegangen sind. Dies führte auch zu einer Vereinheitlichung des Postgebietes. Am 8.8.1861 schloss die Schweiz mit dem Königreich Italien einen Postvertrag ab, der am 1.7.1862 in Kraft trat (einfacher Brief bis 10 Gramm kostete 30 Rappen ins Königreich). Bis zum Bestimmungsort frankierte Korrespondenzen mussten mit PD, teilfrankierte Briefe mit PP abgestempelt werden.

    Dem Vertrag wurden am 25.6.1868 8 Nachtragsartikel angefügt. Ein mit dem Kirchenstaat projektierter Vertrag wurde durch dessen Einverleibung in das Königreich Italien Ende 1870 gegenstandslos.

    Sammlergruss

    Martin

  • Lieber Martin,

    vielen Dank - dann hatte die CH also mit dem Kirchenstaat nie einen eigenen Postvertrag zustande gebracht und für die Leitung über Italien fehlten 5 Rappen - damit griff der PV mit Frankreich und eine Leitung über Italien war nicht vorgesehen.

    Jetzt müsste man so einen Ausreißer finden, der doch über Italien lief (wenn es ihn gibt). Das wäre eine wundervolle Seite, auf der man viel erklären könnte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Ergänzung:

    Ein von der Schweiz mit dem Kirchenstaat projektierter Vertrag wurde durch die Einverleibung des Kirchenstaates (nach einer Volksbefragung) in das Königreich Italien am 6.10.1870 gegenstandslos. Mit der anschliessenden Verfügung 139 vom 26.10.1870 bestimmte die schweizerische Postverwaltung die direkte Leitung der Korrespondenzen über Italien und nicht mehr über Frankreich, in die römischen Provinzen. Zur Frankierung eines einfachen Briefes (bis 10 Gramm) nach Rom bedurfte es – wie ins gesamte Königreich Italien - dann nur noch 30 Rappen.

  • Zitat No 9 ""Das hängt damit zusammen, dass die Schweiz damals mehrheitlich calvinistischen (evangelischen) Glaubens war, was dem Kirchenstaat natürlich gar nicht gefiel. Diese Tatsache hatte eben auch Auswirkungen auf völlig weltliche Dinge wie z.B. einen Postvertrag!""

    Die Geschichte mit der Animosität des Kirchenstaats gegen die Schweiz wegen des evangelischen Glaubens wird leider immer wieder in ZUsammenhang mit Postverträgen bemüht, entbehrt meines Erachtens aber jedweder Grundlage. Noch nicht einmal das katholische Königreich Italien (oder Österreich nach 1860) hatten einen Postvertrag mit dem Kirchenstaat - wie hätte die Schweiz den zustande bringen können, solange die Post durch Italien laufen musste?

    Interessant ist, dass der Norddeutsche Bund 1868 einen Postvertrag erst mit dem Königreich Italien mit Wirkung zum 1.4.69 abschloss. In diesem Postvertrag verpflichtete sich die Italienische Regierung in Artikel 14, geschlossene Briefpakete durch Italien in fremde Länder gegen eine Transitvergütung von 25 Centesimi pro 30 g Briefgewicht zuzulassen. Das war dann die Voraussetzung für den ersten und einzigen Postvertrag zwischen Deutschland und dem Kirchenstaat am 28.April 1869. Die Schweiz hatte 1861/62 solche Transite noch nicht verhandelt.

    Gruß Martin

  • Hello collector friends,

    Thank you for all of the information found in the prior posts! There was enough there for me to get a start figuring out a couple of items that are newer to my collection.

    Here is an 1866 folded letter from Geneve to Rome sent via Marseille.

    The postage rate was 70 centimes per 7.5 grams and this rate was effective from Oct 1, 1865 until Dec 31, 1870.

    There is a Aug 18 postmark on both the front and the back. A Suisse Amb Marseille marking for Aug 18 on the front and a Marseille marking for August 20 on the back.

    The last marking on the back is probably Roma Aug 23.

    It is my understanding that this should have taken a coastal steamer from Marseille to Civitavecchia. However, I do not find a matching sailing in the Salles book vol II. The closest sailing I find is on page 216 of that book. The Pausilippe left Marseille on Aug 16. Or the Quirinal left on Aug 23.

    Of course, other shipping routes might have stopped and dropped off the letter, but I am not finding dates that work for that either.

    For example, the Peluse left Marseille for Alexandria on Aug 19. Too early for this letter and likely only stopped in Messina, not Civitavecchia.

    Were there British ships running between Marseille and Civitavecchia at this time?

    Perhaps someone who knows a bit more can help me with this?

    Best,

    Rob