Die Waldpost der bayerischen Salinenforstämter bis 1822

  • Liebe Sammlerfreunde,


    im Rundbrief Nr.12 von 2003 der Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V., veröffentlichte Josef Schäffler einen Artikel "Salz und Philatelie in Bayern". Im Abschnitt: Postgeschichte der bayerischen Salinenforstämter schrieb er folgendes: "Bis zum Etatjahr 1822/23 unterhielten die bayerischen Salinenforstämter eine eigene Waldpost (wie bei den Salinen die Brunnpost). Die Abwicklung der Waldpost wurde von eigenem dafür abgestelltem Forstpersonal durchgeführt. Am 28. September 1822, teilte die Königlich Bayerische General Bergwerks-, Salinen- und Münz- Administration per Dekret, dem Königlich Bayerischen Salzoberamt Reichenhall unter Betreff: Der Gebrauch der bisher eingeführten Waldpost, mit, dass mit Beginn des Etatjahres 1822/23, das Forstpersonal nicht mehr zur Postbestellung verwendet werden darf. Nur bei außerordentlichen und dringenden Vorfällen, welche nachgewiesen werden müssen. Das war das Ende der Waldpost. Die Salinenforstämter wurden am 6. Oktober 1822 darüber unterrichtet. Dazu zeigte er einen Brief von Reichenhall nach Traunstein mit dem Vermerk: "Durch die Waldpost unaufgehalten" vom 3. September 1821 und den Inhalt des Schreibens vom 6. Oktober 1822 an die Salinenforstämter.

    Hierzu ein Botenbrief der kgl. bayer. Forst Inspektion Traunstein, in Reichenhall nach Inzell vom 10. Februar 1822, mit Präsentiertvermerk vom selben Tag. Dementsprechend wurde er mit der Waldpost bestellt.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber Hermann,

    Interessanter Beitrag, bei dem ich allerdings nicht mit den Datumsangaben zurechtkomme.


    Am 28. September 1822, teilte die Königlich Bayerische General Bergwerks-, Salinen- und Münz- Administration per Dekret, dem Königlich Bayerischen Salzoberamt Reichenhall unter Betreff: Der Gebrauch der bisher eingeführten Waldpost, mit, dass mit Beginn des Etatjahres 1822/23,

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • Hallo Franz,


    das bayerische Etatjahr begann im Königreich Bayern mit dem 1. Oktober und lief bis zum 30. September des Folgejahres. Das wurde erst 1868 auf Kalenderjahr umgestellt, davor gab es ein Etatjahr 1866/67 mit fünf Quartalen. Das Etatjahr 1822/23 begann also am 1. Oktober 1822.

    Viele Grüße aus Erding!


    Achter Kontich wonen er ook mensen!

  • Lieber Dietmar,


    Danke bestens für die Klärung, damit ist die Sache auch mir soweit klar.


    Eine Frage bliebe dann noch, nämlich was "unaufgehalten" bedeutet. Ich würde vermuten "unverzüglich", aber vlt. weiß jemand genaueres.

    "Durch die Waldpost unaufgehalten" vom 3. September 1821

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • So ist es, Franz.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    in der Verfügung vom 6. Oktober 1822 wurde u.a. darauf hingewiesen, daß die Waldpost nur bei außerordentlichen und dringenden Vorfällen, welche nachgewiesen werden müssen, genommen werden durfte. Hier bei diesen Brief vom 17. Juni 1848 ist die Dringlichkeit für den folgenden Tag um 10.00 Uhr vormittags gegeben. Brief vom königlich bayerischen Forstamt der Saalforste auf k.k. österr. Gebiet aus Grubhof bei Lofer (Österreich) vom 17. Juni 1848 an den kgl. bayer. Revierförster Philipp Friedl in Unken (Österreich) mit Vermerk "durch eigenen Boten".


    Beste Grüße von VorphilaBayern