Liebe Sammlerfreunde,
im Rundbrief Nr.12 von 2003 der Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V., veröffentlichte Josef Schäffler einen Artikel "Salz und Philatelie in Bayern". Im Abschnitt: Postgeschichte der bayerischen Salinenforstämter schrieb er folgendes: "Bis zum Etatjahr 1822/23 unterhielten die bayerischen Salinenforstämter eine eigene Waldpost (wie bei den Salinen die Brunnpost). Die Abwicklung der Waldpost wurde von eigenem dafür abgestelltem Forstpersonal durchgeführt. Am 28. September 1822, teilte die Königlich Bayerische General Bergwerks-, Salinen- und Münz- Administration per Dekret, dem Königlich Bayerischen Salzoberamt Reichenhall unter Betreff: Der Gebrauch der bisher eingeführten Waldpost, mit, dass mit Beginn des Etatjahres 1822/23, das Forstpersonal nicht mehr zur Postbestellung verwendet werden darf. Nur bei außerordentlichen und dringenden Vorfällen, welche nachgewiesen werden müssen. Das war das Ende der Waldpost. Die Salinenforstämter wurden am 6. Oktober 1822 darüber unterrichtet. Dazu zeigte er einen Brief von Reichenhall nach Traunstein mit dem Vermerk: "Durch die Waldpost unaufgehalten" vom 3. September 1821 und den Inhalt des Schreibens vom 6. Oktober 1822 an die Salinenforstämter.
Hierzu ein Botenbrief der kgl. bayer. Forst Inspektion Traunstein, in Reichenhall nach Inzell vom 10. Februar 1822, mit Präsentiertvermerk vom selben Tag. Dementsprechend wurde er mit der Waldpost bestellt.
Beste Grüße von VorphilaBayern