NDP, Eilbriefe/Expressbriefe

  • Hallo,

    anbei ein teilfrankierter Expressbrief von Küppersteg (Stadtteil von Leverkusen) 26.7.1870 7-8V nach Cöln (Ankunft) 26.7. 3-4N.

    Freigemacht mit dem nötigen Fernporto von einem Groschen.

    Mit der Aufschrift "Gegen extra Bestellgeld sofort zu bestellen" wurde der Sonderdienst Express verlangt, den der Empfänger zu bezahlen hatte mit den rückseitig mit Blaustift vermerkten 2 1/2 Groschen.

    Inhaltlich ging es um geschäftliche Dinge wie eine fällige Zahlung und die kurzfristig bevorstehende Lieferung von einer ganzen Menge Mehl. Komplett kann ich den Brief leider nicht lesen.



    Trotz des bereits seit einer Woche bestehenden Kriegszustandes hat dieser zumindest auf diese Geschäftsbeziehung (noch) keine Auswirkungen gehabt.


    Grüsse

    philast

  • Hallo philast,

    solche Expressbriefe, bei denen der Empfänger das Bestellgeld zu zahlen hatte, kommen nicht so häufig vor wie die mit vorausfrankiertem Bestellgeld, da ja meist die Eilzustellung im Interesse des Absenders lag. Denn wenn nun der Empfänger sich weigerte, das Bestellgeld zu zahlen, ging der Brief wieder zurück, und alles war umsonst.

    Im vorliegenden Brief wird die Fälligkeit am nächsten Tag von 962 Talern für eine Lieferung avisiert, ein enormer Betrag. Da wird die Eilzustellung verständlich.

    Beste Grüße

    Hesse

    Ei guude, wie?

  • Hallo Hesse,

    oh ja, 962 Thaler war für die damaligen Verhältnisse sehr viel Geld, davon konnten immerhin 942*30 Briefe geschrieben werden. Wenn man dann noch bedenkt, dass ein üblicher Arbeiter/Angestellter ca. 15...30 Minuten arbeiten musste, um sich einen Brief leisten zu können kann sich schon vorstellen, dass dies ein erheblicher Betrag war.

    Wäre interessant zu wissen, wie dieses Geld damals übertragen wurde, bar, per Bank, Wertpaketversand, mehrere Postanweisungen?

    Dazu noch:
    Denn wenn nun der Empfänger sich weigerte, das Bestellgeld zu zahlen, ging der Brief wieder zurück,

    und alles war umsonst.

    Umsonst war es nicht, denn dann wurde der Absender zur Zahlung herangezogen.;)

    Aber offensichtlich hat der Empfänger lieber die Nachgebühr gezahlt, as die Geschäftsbeziehung zu beeinträchtigen.


    Grüsse

    philast