Hallo Michael,
vielen Dank für die Erklärung.
Dieter
Hallo Michael,
vielen Dank für die Erklärung.
Dieter
Wenn ich es richtig lese schreibt der Rechnungsteller unter seiner Summa auch "Betrag per Nachnahme erhalten"
Ja das macht Sinn
Wenn der Absender des Paketes den Betrag wirklich erst nach einer entsprechenden Nachricht vom Zustell-Postamt bekommen hat, dann ist der Begriff Nachnahme richtig.
Man darf nicht vergessen, daß es im Ermessen des annehmenden Postlers lag, einen Postvorschuß zu zahlen. Das tat er also nur dann, wenn er sicher war, daß das Geld vom Zustell-Postamt auch bei ihm ankam.
Dieter
Hallo Freunde,
ich habe hier eine Nachnahme der Elberfelder Zeitung u Kreisblatt über 17½ Sgr für ein Inserat. Das Jahr ist nicht klar, da jemand genau die Ecke mit dem Datum abgerissen hat. Empfänger war
Herr Rentmeister G. Buschmann
Wohlgeboren
Querenburg
by Bochum
Am 25.5. um 7-8A wurde der Brief aufgegeben und war trotzdem schon am nächsten Tag in der ersten Zustellung.
Zu den 17½ Sgr kam eine Procura von 1 Sgr und der Mindestfahrposttarif von 2 Sgr, was die vermerkten 20½ Sgr ergibt. Vermutlich der Empfänger hat darunter vermerkt Bestellgeld ½ was zusammen die bezahlten 21 Sgr ergibt.