Hallo Sammlerfreunde,
eigentlich war mit dem Tarif von 1817 endgültig Schluss mit den Halbfranko und Halbportobriefen, wenn es nicht 1818 dazu einen neuen Entschluss gegeben hätte, der lautete, dass mit Entschließung vom 23.12.1818, ab 1.2.1819 für private Briefe an gebührenbefreite Personen und Ämter, nicht mehr das volle Franko zu bezahlen sei, wie mit 1.6.1817 festgelegt, sondern nur mehr die halbe Gebühr.
Das halbe Franko war dabei ausnahmslos vom Absender zu bezahlen.
Hierzu folgender Brief, der aufgrund des vorher genannten Entschlusses , mit 2 Kreuzer anstatt der normalen Gebühr von 4 Kreuzer taxiert wurde.
Einfacher Halbfrankobrief vom 12.6.1823, von Wien nach Neuberg (Steiermark), von einem privaten Absender an einen portobefreiten Empfänger( Oberverweseamt).
Halbes Franko über 5 Posten = 2 Kreuzer vom Absender zu bezahlen (siegelseitig notiert).
Anzumerken sei noch, dass diese Regelung über zwei Jahrzehnte lang, für viel Verwirrung bei den Postbeamten und Postkunden sorgte.
Liebe Grüße
Franz