Im stampsx-Forum wurde kürzlich ein Brief aus dem taxisschen Kreuzerbezirk gezeigt, der, am 1.7.1859 auf dem Speditionsweg über Preußen aufgegeben, noch nach dem alten Tarif von 1852 frankiert war.
Bei der Recherche im preußischen Postamtsblatt No 60 vom 21. Juni 1859 fiel mir auf, daß die neuen Taxbestimmungen (u.a. Festlegung der Vereinstaxe entfernungsunabhängig auf 2 Sgr.) nicht auf alle Postvereinsmitglieder anzuwenden waren. Ausgenommen waren Baden, das Taxisgebiet, Hannover und Mecklenburg-Schwerin. All diese Gebiete hatten vorwiegend oder ausschließlich Postorte, die gegenüber der Ausgangsgrenze zu Belgien im 3. Rayon lagen. Somit liegt das Motiv für diese Ausnahme nahe: Es ergaben sich durch die Reduktion von 3 auf 2 Sgr. in Summe Einnahmenverluste. In den Postarchiven sollte sich dazu Korrespondenz finden lassen.
Ein vergleichbares Motiv für eine Ausnahme hätte auch Sachsen gehabt, dessen Postorte gegenüber allen Grenzen zum Postvereinsausland im 3. Entfernungsbezirk lagen. Tatsächlich wurde auch für den Versand über Preußen eine Sonderregelung getroffen, wenn auch nicht zu Beginn des Additionalvertrages.
Da sich die Gesamttaxe nicht geändert hatte, verblieb rechnerisch für die englische Post ein entsprechend geringerer Taxanteil, der als Weiterfranco von 2 8/10 (Ngr.) resp. 2 3/4 ( Sgr.) auf den Briefen vermerkt war. Zu vermuten ist, daß die preußische Post die Differenz trug. Sie hatte schließlich durch ihre im 1. Entfernungsbezirk zur belgischen Grenze gelegenen Postorte entsprechende Mehreinnahmen.
Möglicherweise finden sich dazu Unterlagen in den preußischen Postakten.